Wiedereinstellung in Teilzeit

mvp

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12.05.2009
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Hallo,
habe folgenden fragen...Also ich war tätig in firma als Studentin teilzeit von 01.09.05 bis zum 31.08.08, zwei monaten nachdem ich gekundigt habe wurde ich wiedereingestellt als teilzeit aber nicht als studentin auf mehrere stunden.Dann haben sie mir aber neuen Vertrag gegeben,der berfristet ist. Hätte ich dann nicht ein unbefristeter Vertrag bekommen müssen?
 
Such mal hier im Forum nach befristung oder befristet.

Kurzfassung: Mit Begründung kann immer befristet werden.
 
Hallo,
habe folgenden fragen...Also ich war tätig in firma als Studentin teilzeit von 01.09.05 bis zum 31.08.08, zwei monaten nachdem ich gekundigt habe wurde ich wiedereingestellt als teilzeit aber nicht als studentin auf mehrere stunden.Dann haben sie mir aber neuen Vertrag gegeben,der berfristet ist. Hätte ich dann nicht ein unbefristeter Vertrag bekommen müssen?

Hallo,

ist der letzte Vertrag mit sachlicherer Begündung der Befristung (z.B. Aushilfe, Vertretung für Kollegin im Mutterschutz, ...) oder ohne?

Wenn die Befristung ohne sachliche Begründung erfolgte, dann hättest du sicherlich Anspruch auf ein unbefristetes Vertragsverhältnis.

Ob du vorher als Studentin gearbeitet hast, oder eine andere Stundenzahl hattest, spielt bei dieser Frage keine Rolle.

Gruß

medsonet.1
 
Man muss ja schon davon ausgehen, dass die Befristung einen sachlichen Grund hatte, denn sonst wäre der Vertrag nach §14 Abs.2 gar net gültig, da die Befristung 3 Jahre lief.
 

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