Wie läufts ab, wenn man nicht bestanden hat?

Vroni***

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Hallo Zusammen,

Ich hab eigentlich nichts genaues zu diesem Thema gefunden also frag ich mal ganz allgemein:

Was passiert, wenn ich durch die praktische Prüfung gefallen bin?
Was passiert, wenn ich in einem oder sogar mehrere Teile der Prüfung gefallen bin?
Was passiert, wenn ich durch mündliche gefallen bin?

Also Nachprüfung ist klar. Aber bei der Praktischen und mündlichen muss man die Prüfung zu nem Vorgegebenem Zeitpunk wiederholen, aber was mach ich in der Zeit bis dahin? Ich mein das Ausbildungsverhältniss ist ja beendet, oder?

Und wenn ich die schriftliche verbockt hab? Muss ich dann nochmal ein ganzes Jahr machen?

Also bei mir ist es so, dass mein Ausbildungsverhältniss am 16 September endet. Von 25 September bis 25 Oktober wäre ich mit meiner Mitschülerin in Thailand auf Rucksack-Tour. Falls ich jetzt nicht besteh, was mach ich dann?

Ich weiß, dass hätt ich mir vorher überlegen müssen, aber wir haben ne Motivation zum Lernen benötig und daher die Flüge gebucht. ^^

Danke jetzt schonmal :)
 
Schriftliche Prüfungen finden jedes halbe Jahr statt; die Wiederholungsprüfung kann man auch ganz allein machen, man braucht den nächsten Kurs nicht dazu. Meine Schule hat das mal jemandem ermöglicht. Allerdings war das in Ba-Wü, wo es zentrale Prüfungen gibt. Die Schule musste also keine Klausur erstellen, das macht das Regierungspräsidium sowieso, sie musste nur beaufsichtigen und Erstkorrektur machen.

Ich kenne es so, dass der durchgefallene Schüler weiterhin praktische Einsätze (wahrscheinlich auch Unterricht, aber den krieg ich ja nicht mit) hat, bis zum nächsten Prüfungstermin. Dies ist aber wohl nur bei bestimmten Tarifverträgen Pflicht (dem TVÖD z.B.). Der Schüler könnte sich auch arbeitslos melden.

Letzteres würde Dir aber auch nicht helfen, Arbeitssuchende müssen sich zu Vorstellungsterminen zur Verfügung halten. Wenn Du Geld vom Arbeitsamt willst, darfst Du nicht verreisen.

Am besten, Du bestehst auf Anhieb :)
 
Ein ehemaliger Mitschüler von mir ist auch durch diverse Prüfungen gefallen, hatte aber bereits Pläne, für einige Monate nach Afrika zu gehen. Das hat er dann auch gemacht und wurde für die Wiederholungsprüfungen 1 Jahr später vorgesehen, statt nach nem halben Jahr.
In der Zeit ist er natürlich nicht mehr angestellt gewesen.
 
bist d nur durch die praktsche gefallen kannst du glaube ich schneller wiederholen. Problematisch wirds erst wenn du die schriftliche versemmelt hast. Dann musst du volle 6 Monate warten.:motzen:
 
Wird auch in dem oben verlinkten Thread genannt: Den Termin für die Wiederholungsprüfung legt der Prüfungsvorsitzende anhand der Empfehlungen der Schule fest. Sprich: Die Schule überlegt sich anhand der Leistungen des Schülers, wie viel "zusätzliche" Ausbildungszeit angemessen wäre. Dafür wird sie sich aber an der Leistung der letzten drei Jahre orientieren, nicht nur an der im Examen selbst.

Es ist also durchaus möglich, dass man ein komplettes Jahr verlängern muss.
 

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