Welche Stufe?

engelschwester83

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06.04.2013
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Hallo..

Ich habe in unserem Haus gekündigt und werde zum 1.1.16 woanders anfangen. Wie sieht das denn jetzt wohl aus wenn ich durchgängig bei AVR war und jetzt den AG wechsle und wieder AVR sein werde? Ich musste eine Abrechnung einreichen. Auf der steht das ich Stufe 5 bin. Es ändert sich jetzt lediglich die Anlage . Bisher war es Anlage 31 und jetzt wird es 33 sein. Muss mir diese Stufe anerkannt werden? Die Eingruppierung wurde mir bereits mitgeteilt schriftlich. Worauf muss ich achten?LG
 
Hast du in Anlage 33 mal rein geschaut?

Bei Einstellung werden die Mitarbeiter der Stufe 1 zugeordnet, sofern keine einschlägige Berufserfahrung vorliegt. 3Verfügt der Mitarbeiter über eine einschlägige Berufserfahrung von mindestens einem Jahr, erfolgt die Einstellung in die Stufe 2; verfügt er über eine einschlägige Berufserfahrung von mindestens vier Jahren, erfolgt in der Regel eine Zuordnung zur Stufe 3. 4Unabhängig davon kann der Dienstgeber bei Neueinstellungen zur Deckung des Personalbedarfs Zeiten einer vorherigen beruflichen Tätigkeit ganz oder teilweise für die Stufenzuordnung berücksichtigen, wenn diese Tätigkeit für die vorgesehene Tätigkeit förderlich ist. 5Wird der Mitarbeiter in unmittelbarem Anschluss an ein Dienstverhältnis im Geltungs bereich der AVR oder im sonstigen Tätigkeitsbereich der katholischen Kirche eingestellt, so erhält er

a) wenn sein bisheriges Entgelt nach dieser Anlage oder einer entsprechenden Regelung bemessen war, das Entgelt der Stufe, das er beim Fortbestehen des Dienstverhältnisses am Einstellungstag vom bisherigen Dienstgeber erhalten hätte,

b) wenn sein bisheriges Entgelt in Abweichung von den Vorschriften dieser Anlage oder einer entsprechenden Reglung bemessen war, das Entgelt der Stufe, das er am Einstellungstag von seinem bisherigen Dienstgeber erhalten würde, wenn sein Entgelt ab dem Zeitpunkt, seitdem er ununterbrochen im Geltungsbereich der AVR oder im sonstigen Tätigkeitsbereich der katholischen Kirche tätig ist, nach dieser Anlage oder einer entsprechenden Regelung bemessen worden wäre.
 

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