Wechselschichtzulage?

  • Ersteller Ersteller speedy111
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Hallo zusammen,

ich habe das nochmal im TVöD nachgelesen und man schreibt dort über di Wechselschichtarbeit in dem besonderen Teil für die Krankenkäuser (der etwas vom allgemeinen Teil abweicht)

§48
(2) Abweichend von § 7 Abs. 1 Satz 1 ist Wechselschichtarbeit die Arbeit nach einem schichtplan/Dienstplan, der einen regelmäßigen Wechsel der täglichen Arbeitszeit in wechselschichten vorsieht, bei denen die/der Beschäftigte längstens nach Ablauf eines Monats ernaut zu mindestens zwei Nachtschichten herangezogen wird.

In dem genannten § 7 ist beschrieben das an allen Tagen (Wochenenden, Feiertagen, werktags) und tagsüber und nachts gearbeitet werden muß. Da ist allerdings nicht festgelegt, dass man mind. 2 Nachtdienste machen muss. Das gilt nur für die Krankenhäuser. Ob der § 48 auch dahingehend abweicht, dass man nicht unbedingt alle Schichten, also Früh-, Spät und Nach machen muss, kann ich nicht beurteilen. Im Zweifel halte ich es für sicherer um defintiv keinen Grund zu liefern die Zulage zu kürzen.

Ist schon reichlich kompliziert das Ganze, aber das wars beim BAT auch....

Gruß
Tildchen
 
Hallo,
ich arbeite in einer kommunalen Klinik und werde nach TVÖD, Tarifart BTK bezahlt - was für meine folgende Frage wahrscheinlich irrelevant ist.
Ich mache üblicherweise Schichtdienst und bekomme auch die übliche Schichtdienstzulage.
Erst neuerdings muss ich auch Nachtdienst machen, allerdings nicht so viel und nicht in so geringen Abständen, dass es für die ständige Wechselschichtzulage reichen würde. In unserer Klinik gibt es aber einen Passus zu "nicht-ständiger" Schicht- bzw. Wechselschichtzulage. Durch diesen Passus blicke ich allerdings nicht ganz durch. Er besagt mehr oder weniger, dass man bei gelegentlichem Nachtdienst (der nicht für die ständige Wechselschichtzulage ausreicht) einen bestimmten Betrag pro Stunde als "nicht-ständige" Wechselschichtzulage bekommt, und zwar für die Stunden, die für die Wechselschicht relevant sind.
Weiß hier jemand, ob das dann die Nachtdienst-Stunden sind? Oder bezieht sich dieser Betrag auf alle in dem entsprechenden Monat geleisteten Stunden? Oder kann man das irgendwo nachvollziehbar nachlesen?
Ich werde mir die mir zugänglichen Unterlagen nochmal zusammenstellen und mit nach Hause nehmen, dann kann ich auch noch mal genauer beschreiben, wie das darin formuliert ist. Aber vielleicht kennt sich ja jemand aus?!
 
Hallo,

wenn es bei euch ergänzende oder zusätzliche Auslegungen des Tarifvertrages gibt, sind diese mit eurer Personalvertretung vereinbart worden.
Sprich mal dort vor, die können dich sicherlich besser beraten, wie diese Regelungen angewendet werden müssen.

Gruß

medsonet.1
 
Danke, werde ich so machen.
Bei uns sind alle Mitarbeiter und auch alle Personalratler irgendwie miteinander verwandt oder sonstwie verbunden. Wenn man irgendwas beim PR erfragt, erfährt es spätestens abends beim Bier die bestgehasste Kollegin oder die PDL. Vermeide deshalb solche Aktionen.
Aber scheint tatsächlich eine Sonderregelung zu sein, also muss ich mich direkt dort kundig machen.
Danke für die Antwort!
 
Hallo,

Meine Frage betrifft nicht direkt die Wechselschichtzulage..trotzdem würde ich mich freuen, wenn mir jemand sagen könnte, ob ich Anspruch auf die Zusatzurlaubstage bei Wechselschicht habe.

Ich arbeite seit einem Jahr in der amb. Pflege -tgl. früh (3-4Std), jeden zweiten Tag noch einen zusätzlichen Spätdienst (geht nicht in die Nachtzeit,endet meist ca.20Uhr),alle 12Tage habe ich das Wochenende frei.

Habe ich nun überhaupt Anspruch auf die drei Tage Zusatzurlaub?

Im Vorraus schon mal vielen Dank
 
Du hast sicher nichtmal Anrecht auf Wechselschichtzulage, nur auf eine Schichtzulage.
Bei den Zusatzurlaubstagen geht es idR um Nachtarbeitsstunden.

Für genaueres: Im tarifvertrag gucken.
 
oh sorry..klar..natürlich hab ich die SCHICHTzulage gemeint..hab im TvöD nachgelesen dass man nach vier Monaten Schichtarbeit einen Tag Zusatzurlaub bekommt..meine Frage war, ob ich den Tag auch bekomme, da ich ja keine Nachtschicht mache.so..jetzt is es korrekt!
 
Achso :)

Aber vom TVÖD hab ich keine Ahnung, warten wir mal weitere Antworten ab...
 
Den Zusatzurlaub gibt es nur für den Nachtdienst.

Für Spätdienste gibt es die Schichtzulage.
 
Hallo,

die Begriffe "Wechselschichtzulage" und "Zusatzurlaub für Schichtarbeit" stehen nach TVÖD immer in Abhängigkeit zur Nachtarbeit!

Gruß

medsonet.1
 
So hab ich das auch verstanden..aber irgendwoher bekomme ich dieses Jahr noch drei zusätzliche Urlaubstage..nunja,will mich darüber mal nicht beklagen ;) Resturlaub ist es jedenfalls nicht. Aber vielleicht gubt es da in der amb. Pflege noch irgendwelche Sonderregelungen..
 
Hallo,

hattest du evt. im letzten Jahr Nachtdienst/Wechselschicht. In vielen Unternehmen werden diese Regelungen so gelebt, daß die Berechnung am Jahresende erfolgt und die Zusatzurlaubstage dem Urlaubskonto des Folgejahres gutgeschrieben werden.

Gruß

medsonet.1
 
Hi,
Im letzten Jahr hab ich noch garnicht auf der Station gearbeitet.
Das scheint tatsächlich auf der Station so üblich zu sein, dass alle die früh- , spät- und mittagsdienst machen diese drei zusätzlichen Urlaubstage bekommen.
Meine Spätdienststunden bekomme ich auch mit der Schichtzulage vergütet, wenn ich am selben Tag einen Frühdienst hatte.

LG
 
Hallo,

dann habe ich nur noch einen Tip:

"Geniesen und Schnauze halten !"

Wenn es bei dir tatsächlich als "Fehler" irgendwann erkannt wird, Rückforderungen tariflicher Leistungen können in der Regel nur für die letzten 6 Monate vom Arbeitgeber geltend gemacht werden.

Gruß

medsonet.1
 

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