T
Tildchen
Gast
Hallo zusammen,
ich habe das nochmal im TVöD nachgelesen und man schreibt dort über di Wechselschichtarbeit in dem besonderen Teil für die Krankenkäuser (der etwas vom allgemeinen Teil abweicht)
§48
(2) Abweichend von § 7 Abs. 1 Satz 1 ist Wechselschichtarbeit die Arbeit nach einem schichtplan/Dienstplan, der einen regelmäßigen Wechsel der täglichen Arbeitszeit in wechselschichten vorsieht, bei denen die/der Beschäftigte längstens nach Ablauf eines Monats ernaut zu mindestens zwei Nachtschichten herangezogen wird.
In dem genannten § 7 ist beschrieben das an allen Tagen (Wochenenden, Feiertagen, werktags) und tagsüber und nachts gearbeitet werden muß. Da ist allerdings nicht festgelegt, dass man mind. 2 Nachtdienste machen muss. Das gilt nur für die Krankenhäuser. Ob der § 48 auch dahingehend abweicht, dass man nicht unbedingt alle Schichten, also Früh-, Spät und Nach machen muss, kann ich nicht beurteilen. Im Zweifel halte ich es für sicherer um defintiv keinen Grund zu liefern die Zulage zu kürzen.
Ist schon reichlich kompliziert das Ganze, aber das wars beim BAT auch....
Gruß
Tildchen
ich habe das nochmal im TVöD nachgelesen und man schreibt dort über di Wechselschichtarbeit in dem besonderen Teil für die Krankenkäuser (der etwas vom allgemeinen Teil abweicht)
§48
(2) Abweichend von § 7 Abs. 1 Satz 1 ist Wechselschichtarbeit die Arbeit nach einem schichtplan/Dienstplan, der einen regelmäßigen Wechsel der täglichen Arbeitszeit in wechselschichten vorsieht, bei denen die/der Beschäftigte längstens nach Ablauf eines Monats ernaut zu mindestens zwei Nachtschichten herangezogen wird.
In dem genannten § 7 ist beschrieben das an allen Tagen (Wochenenden, Feiertagen, werktags) und tagsüber und nachts gearbeitet werden muß. Da ist allerdings nicht festgelegt, dass man mind. 2 Nachtdienste machen muss. Das gilt nur für die Krankenhäuser. Ob der § 48 auch dahingehend abweicht, dass man nicht unbedingt alle Schichten, also Früh-, Spät und Nach machen muss, kann ich nicht beurteilen. Im Zweifel halte ich es für sicherer um defintiv keinen Grund zu liefern die Zulage zu kürzen.
Ist schon reichlich kompliziert das Ganze, aber das wars beim BAT auch....
Gruß
Tildchen