Hallo narde2003,
nachzulesen im TVöD §7 (Wechselschicht) und §27 (Zusatzurlaub)! Bei uns werden diese Paragraphen wie folgt ausgelegt und ich denke, dass es auch so korrekt ist. Wer in allen 3 Schichten eingesetzt wird, auch am Wochenende, bekommt Wechselschichtzulage wenn er längstens nach Ablauf eines Monats erneut Nachtdienst leistet. Von einer Mindeststundenzahl Nachtdienst ist im TVöD im Gegensatz zum BAT keine Rede mehr.
Und man muss tatsächlich alle Schichten abgeleistet haben, aber das war in der alten BAT-Regelung auch schon so. Wer ausschließlich Nachtdienst gemacht hat bekam keine Wechselschichtzulage, allerdings ´hatte man Anspruch auf di Zusatzurlaubstage. Das ist im TVöD jetzt anders geregelt. Nur wer 2 zusammnehängende Monate Wechselschicht geleistet hat, bekommt dafür einen Tag Zusatzurlaub.
Ich finde die Regelung jetzt deutlich einfacher, aber auch nicht ganz gerecht.
Gruß
Tildchen
Hallo,
zum Thema Regelungen im TVöD muss ich noch was anmerken.
Wem ist eigentlich schon aufgefallen, dass wir von ver.di mit dem TVöD ganz schön verschaukelt wurden.
Als Beispiel Zusatzurlaub für Nachtdienst.
Ich hatte 4 Zusatzurlaubstage aus 2005, da ich ein fleißiger Nachtdienstler bin habe (hätte) ich für 2006 nach TVöD Anspruch auf 6 (SECHS) Tage Zusatzurlaub.
Ergebniss

TVöD

:
Die 2005´er kann ich mir an die Backe schmieren (ihr euch sicher auch, oder?)
und von den 2006´er bekomme ich nur 4 obwohl Vorraussetzung für 6 erfüllt.
Und welche Begründung bekommst du?
Ich habe mir sagen lassen müssen, dass sonst die kommunalen Arbeitgeber dem Tarifvertrag nicht zugestimmt hätten.
Lasst euch das auf der Zunge zergehen und versucht das mal in Euro umzurechnen. 6 Tage Urlaub einfach weg, obwohl der Dienst geleistet wurde und wird und das bei was weiß ich wieviel zigtausend wechselschichtarbeitenden Pfleger und Schwestern
Nehmt nur mal 50 000 Wechselschichtler mal 6 Tage weniger, dass sind sage und staune
DREIHUNDERTTAUSEND Urlaubstageeinfach so WEG
Bis vor kurzem wußte keiner meiner Kolleginnen und Kollegen von dieser Regelung, wenn das bei der Urabstimmung schon bekannt gewesen wäre hätte die Mehrheit sicher nicht zugestimmt.