Wechselschichtzulage?

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speedy111

Gast
Hallo,

ich habe eine Frage bzgl. der Wechselschichtzulage.

Ist für die Wechselschichtzulage "nur" eine Nachtarbeit von 40 Stunden im Monat nötig und ein Wechsel von Früh-Spät und Nachtdiensten?

Ich habe etwas von 108(!) Stunden gehört die dafür nötig wären. Das würde ja einem 10-tägigen Nachtdienst pro Monat entsprechen.

Vielleicht kann mir jemand weiterhelfen.

Danke!
 
Hallo,
für eine Wechselschichtzulage, brauchst du, wie der Name schon sagt, den Wechsel zwischen allen 3 Schichten. Allerdings brauchst du nur noch 2 Nächte und nicht mehr 4 Nächte pro Monat.
Solltest du ausschliesslich Nachtdienst machen, gibt es diese nicht, weil kein Wechsel stattfindet.

Schönen Abend
Narde
 
Ist dies gesetzlich so festgelegt oder gilt dies nur für Häuser die dem AVR, BAT oder TVÖD angehören?

Ich werde nach Haustarif in Anlehnung an den TVÖD bezahlt.

Danke erstmal für die Hilfe
 
Hallo Speedy,
wo es genau verankert ist weiss ich nicht.
Aber im TVÖD steht es jedenfalls drin.
Eine Kollegin, die ausschliesslich Nachtdienst machte, hat nicht schlecht gestaunt, als ihr die Wechselschichtzulage entzogen wurde, mit der Begründung, dass sie keine unterschiedlichen Schichten macht und somit nicht berechtigt ist.

Schönen Abend
Narde
 
Ich habe etwas von 108(!) Stunden gehört die dafür nötig wären.
Da fällt mir höchstens die 110-Stunden-Grenze ein. Die ist aber für die zusätzlichen Urlaubstage (und dann 220 und 330). War zumindest im BAT so und ist jetzt wohl viel komplizierter, heißt es.

Ulrich
 
Bitte was ist denn die 110-Stunden-Grenze?

Das hab ich ja noch nie gehört :-?
 
Hallo Speedy,

für 110 Stunden Nachtdienst bekommst du 1 Tag Zusatzurlaub. Davon gibt es maximal 4 Tage. Die 110 Stunden müssen aber nicht in einem Monat gearbeitet werden, sondern zählen über das Jahr verteilt.

Schönen Tag
Narde
 
Hallo narde2003,

das mit den 110 Stunden =1 Zusatzurlaubstag ist im TVöD nicht mehr so. Die Wechselschichtzulage wird gezahlt wenn man alle Schichten arbeitet und wenn man spätestens nach ablauf eines Monats erneut zur Nachtschicht herangezogen wird. Man muss mind 2 Nächte pro monat haben. Der Zusatzurlaub rechnet sich dann, soweit ich den Passus im TVöD verstanden habe folgendermaßen: füt 2 Monate Wechselschicht gibt es 1 Zusatztag, alos kann man nun bis zu 6 Tagen bekommen. Ob die Monate Wechselschicht zusammenhängend geleistet werden müssen um Anspruch zu haben, weiss ich nicht sicher.

Gruß
Tildchen
 
Hallo Tildchen,

das ist mir jetzt neu, aber wenigstens ein Vorteil des TVÖD, wenn es denn so ist. Dass alle Schichten gearbeitet werden müssen für die Wechselschichtzulage, habe ich doch auch so geschrieben, oder?

Liebe Grüsse
Narde
 
Hallo narde2003,

nachzulesen im TVöD §7 (Wechselschicht) und §27 (Zusatzurlaub)! Bei uns werden diese Paragraphen wie folgt ausgelegt und ich denke, dass es auch so korrekt ist. Wer in allen 3 Schichten eingesetzt wird, auch am Wochenende, bekommt Wechselschichtzulage wenn er längstens nach Ablauf eines Monats erneut Nachtdienst leistet. Von einer Mindeststundenzahl Nachtdienst ist im TVöD im Gegensatz zum BAT keine Rede mehr.

Und man muss tatsächlich alle Schichten abgeleistet haben, aber das war in der alten BAT-Regelung auch schon so. Wer ausschließlich Nachtdienst gemacht hat bekam keine Wechselschichtzulage, allerdings ´hatte man Anspruch auf di Zusatzurlaubstage. Das ist im TVöD jetzt anders geregelt. Nur wer 2 zusammnehängende Monate Wechselschicht geleistet hat, bekommt dafür einen Tag Zusatzurlaub.

Ich finde die Regelung jetzt deutlich einfacher, aber auch nicht ganz gerecht.

Gruß
Tildchen
 
lt. tvöd ist es auch so, hab ich bei kollegen gesehen, dass z.b. 75% kräfte nur 75% der vollen wechselschichtzulage bekommen.

beim alten BAT waren es die vollen 100% zulage.
 
wenn er längstens nach Ablauf eines Monats erneut Nachtdienst leistet
Das war der Haken, den ich im Hinterkopf hatte. Soweit ich weiß (hab aber den TVöD nicht vorliegen) heißt das nicht Monat, sondern 4 Wochen oder so. Auf jedenfall mußt Du nicht nur im November 2 Nächte machen und dann im Dezember wieder. Die Nachtschichten dürfen eben nur einen Monat (oder vier Wochen oder was auch immer) auseinander liegen. Also 20. und 21.11. und 19. und 20.12. geht. Aber nicht 1. und 2. Nov und 30./31.12. AFAIK

Ulrich
 
Hallo Ulrich,

es heißt im Text des TVöD längstens nach Ablauf eines Monats und ein Monat sind nicht gleich 4 Wochen.
Z.B. Ich hatte bis 2.11. Nachtdienst und müsste spätestens am 2.12 wieder im Nachtdienst sein um Anspruch auf die Wechselschicht-Zulage zu haben.

@Tanja_K
Im BAT waren ja auch die geleisteten Nachtdienststunden ein maßgeblicher Punkt der Berechnung, also die volle Zulage hat der erhalten der ab Monatsende rückwirkend 10 wochen gerechnet mind 80 h Nachtdienst geleistet hat.

Hier sorgt jetzt der TVöD wieder für Ungerechtigkeiten. Z.B. geht jemand schön regelmäßig spätestens nach Ablauf eines Monats in die Nacht und macht 2 Nächte Nachtdienst und ist Vollzeitkraft bekommt er die volle Zulage. So manche Teilzeitkraft macht aber deutlich mehr Nächte und bekommt die Zulage trotzdem nur anteilmäßig. Da wird es sicher noch die ein oder andere Klage geben, aber ob es was nützt?!

Gruß
Tildchen
 
es heißt im Text des TVöD längstens nach Ablauf eines Monats und ein Monat sind nicht gleich 4 Wochen.
Z.B. Ich hatte bis 2.11. Nachtdienst und müsste spätestens am 2.12 wieder im Nachtdienst sein um Anspruch auf die Wechselschicht-Zulage zu haben.
Das habe ich versucht zu sagen und dachte Du meinst es anders...

Ulrich
 
Sorry habe nicht gelesen, dass das schon erklärt wurde

Hallo,
zum Thema Wechselschicht:
ein paar Tage Frühdienst, ein paar Tage Spätdienst und, um auf der sicheren Seite zu sein, innerhalb 30 Tagen 2 Nachtdienste.
das mit jedem Monat 2 Nachtdienste kommt nicht gut.
Bsp.: du machst am 1. und 2. Nov und dann am 06. und 07.12 wieder zwei ist die Wechselschicht zulage F U T S C H obwohl du 2 Nachtdienste pro Monat hast.

Gruß
Thomas
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo narde2003,

nachzulesen im TVöD §7 (Wechselschicht) und §27 (Zusatzurlaub)! Bei uns werden diese Paragraphen wie folgt ausgelegt und ich denke, dass es auch so korrekt ist. Wer in allen 3 Schichten eingesetzt wird, auch am Wochenende, bekommt Wechselschichtzulage wenn er längstens nach Ablauf eines Monats erneut Nachtdienst leistet. Von einer Mindeststundenzahl Nachtdienst ist im TVöD im Gegensatz zum BAT keine Rede mehr.

Und man muss tatsächlich alle Schichten abgeleistet haben, aber das war in der alten BAT-Regelung auch schon so. Wer ausschließlich Nachtdienst gemacht hat bekam keine Wechselschichtzulage, allerdings ´hatte man Anspruch auf di Zusatzurlaubstage. Das ist im TVöD jetzt anders geregelt. Nur wer 2 zusammnehängende Monate Wechselschicht geleistet hat, bekommt dafür einen Tag Zusatzurlaub.

Ich finde die Regelung jetzt deutlich einfacher, aber auch nicht ganz gerecht.

Gruß
Tildchen

Hallo,

zum Thema Regelungen im TVöD muss ich noch was anmerken.

Wem ist eigentlich schon aufgefallen, dass wir von ver.di mit dem TVöD ganz schön verschaukelt wurden.

Als Beispiel Zusatzurlaub für Nachtdienst.
Ich hatte 4 Zusatzurlaubstage aus 2005, da ich ein fleißiger Nachtdienstler bin habe (hätte) ich für 2006 nach TVöD Anspruch auf 6 (SECHS) Tage Zusatzurlaub.

Ergebniss :freakjoint: TVöD :evil: :

Die 2005´er kann ich mir an die Backe schmieren (ihr euch sicher auch, oder?)
und von den 2006´er bekomme ich nur 4 obwohl Vorraussetzung für 6 erfüllt.

Und welche Begründung bekommst du?
Ich habe mir sagen lassen müssen, dass sonst die kommunalen Arbeitgeber dem Tarifvertrag nicht zugestimmt hätten.

Lasst euch das auf der Zunge zergehen und versucht das mal in Euro umzurechnen. 6 Tage Urlaub einfach weg, obwohl der Dienst geleistet wurde und wird und das bei was weiß ich wieviel zigtausend wechselschichtarbeitenden Pfleger und Schwestern
Nehmt nur mal 50 000 Wechselschichtler mal 6 Tage weniger, dass sind sage und staune DREIHUNDERTTAUSEND Urlaubstageeinfach so WEG

Bis vor kurzem wußte keiner meiner Kolleginnen und Kollegen von dieser Regelung, wenn das bei der Urabstimmung schon bekannt gewesen wäre hätte die Mehrheit sicher nicht zugestimmt.
 
Zum letzten beitrag mal noch was:
Im TV-L ist das mit dem Zusatzurlaub auch so. Allerdings steht in einer Zusatzvereinbarung (s. Fußnote im TV-L-§), dass für 150 Stunden Nachtarbeit =1 UT, 300 =2 UT, 450 = 3UT und 600 =4 UT gewährt werden.
Die Frage scheint zu sein, was sich der AG raussucht.
MfG
rudi09
 
Ich muss das Thema nocheinmal aufgreifen.

Was ist denn in einem Monat, indem man z.B. wie ich im Februar geplant, 4 Nächte, dann Nachtdienst frei, dann 7 Nächte, dann Nachtdienst frei und anschliessend 3 Tage Spätdienst hat.

Geht mir dann die Wechselschichtzulage verloren für den Monat? Muss ich dann noch einen der 3 Dienste von Spät auf Früh tauschen? ;)

Oder gilt das Nachtdienstfrei als Frühdienst?!?
 
Hallo Speedy,
frei gilt als Frei, ich würde einen Spätdienst in einen Frühdienst tauschen, sonst hast nicht in allen Schichten gearbeitet.

Schönen Abend
Narde
 

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