Was alles für die Ausbildung vorbereiten?

jayjay97

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17.09.2024
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11
Ort
Schleswig-Holstein
Beruf
Azubi Pflegefachfrau ab dem Februar 2025
Akt. Einsatzbereich
-
Funktion
-
Hi, ich mach ab dem 1.2.2025 eine Ausbildung im Krankenhaus.
Was muss ich dafür alles vorbereiten? Unterlagen werden mir bald zugesendet. Krankenkasse muss ja wieder gesetzlich werden - soll ich das jetzt schon mal anmelden (also mir eine aussuchen) oder noch warten bis ich unterschrieben habe? Zusage hab ich per Mail bekommen.
Was muss man sonst noch beachten? Was brauche ich für die Klinik und für die Schule?
Und wie sieht es mit Betriebsarzt aus? Muss ich da meine Krankheiten nennen oder lieber schweigen? Nicht dass sie es sich nochmal anders überlegen.
 
Was du für die Schule bzw. Krankenhaus brauchst, sagen dir diese schon rechtzeitig.
Krankenkasse kannst du langsam anfangen mit vergleichen, und bei deiner PKV dich informieren, wie es mit dem Kündigen läuft.
 
Du musst bei der betriebsärztlichen Untersuchung wahrheitsgemäß all die Krankheiten angeben, die aktuell vorliegen und die Berufsausübung beeinträchtigen könnten. Das hast Du ja auch schon aus Deinen übrigen Beiträgen erfahren. Die Zusage gilt vorbehaltlich Deiner gesundheitlichen Eignung. Was, wenn die Ausbildung Deine Beschwerden verstärkt? Oder wenn Deine Erkrankung ein Risiko für Patienten darstellt?
 
Du musst bei der betriebsärztlichen Untersuchung wahrheitsgemäß all die Krankheiten angeben, die aktuell vorliegen und die Berufsausübung beeinträchtigen könnten. Das hast Du ja auch schon aus Deinen übrigen Beiträgen erfahren. Die Zusage gilt vorbehaltlich Deiner gesundheitlichen Eignung. Was, wenn die Ausbildung Deine Beschwerden verstärkt? Oder wenn Deine Erkrankung ein Risiko für Patienten darstellt?
Meine Erkrankungen stellen denke ich kein Risiko für Patienten dar. Und ich hab - wie in einem anderen Beitrag schon erwähnt - schon mal in einem Krankenhaus gearbeitet und das ging auch. Aber es war halt eben nicht nachts.
 
Du schriebst, du hast bisher keine Erfahrungen in der Pflege und auch nicht im Schichtdienst. Aber wenn du dennoch überzeugt davon bist, dass deine Erkrankungen keine Einschränkungen für eine pflegerische Tätigkeit darstellen, kannst du sie beim Betriebsarzt doch preisgeben. Was soll dann daran problematisch sein?

Der Arbeitgeber erfährt nichts über die Art der Erkrankungen. Er erhält lediglich eine Mitteilung, ob du für eine Tätigkeit in der Pflege gesundheitlich geeignet bist oder nicht.
 
kannst du sie beim Betriebsarzt doch preisgeben. Was soll dann daran problematisch sein?
Weil man es mit dem Datenschutz nicht immer so ganz genau nimmt? Wechselnde Ärzte, wechselnde Vorzimmerdamen. Bei uns hat letztere schon mal eine Mitarbeiterin aus der Verwaltung vertreten bei Krankheit derjenigen.
Nicht vergessen, der Betriebsarzt ist der Arzt der die Arbeitgeber-Interessen vertritt.

Deshalb bin immer sehr vorsichtig was ich da Preis gebe. Das steht für ewig in den Akten.

Was, wenn die Ausbildung Deine Beschwerden verstärkt?
Dann kann ich mit meinem Facharzt beraten.
Oder wenn Deine Erkrankung ein Risiko für Patienten darstellt?
Das sollte auch mit meinem Facharzt beraten werden und ich im Zweifelsfall so verantwortungsvoll sein, dass ich dann die Konsequenzen ziehe.

Der Betriebsarzt macht auch nichts anderes als mich zum Facharzt zu verweisen um im Zweifelsfall ein Attest anzufordern. Dazu brauche ich den Umweg nicht und gehe gleich zum Facharzt und hol mir dessen Meinung direkt ein.
 
Du musst bei der betriebsärztlichen Untersuchung wahrheitsgemäß all die Krankheiten angeben, die aktuell vorliegen und die Berufsausübung beeinträchtigen könnten. Das hast Du ja auch schon aus Deinen übrigen Beiträgen erfahren. Die Zusage gilt vorbehaltlich Deiner gesundheitlichen Eignung. Was, wenn die Ausbildung Deine Beschwerden verstärkt? Oder wenn Deine Erkrankung ein Risiko für Patienten darstellt?
Warum muss sie das? Wenn sie eine Erkrankung hat, die aufgrund einer Behandlung keine Beschwerden macht muss sie gar nicht. Allenfalls den behandelnden Arzt fragen, ob er Bedenken hat.
Ich bin immer vorsichtig mit dem Nennen von Erkrankungen und Datenschutz ist auch nur eine schöne Vorstellung die nicht immer funktioniert. Wenn die Fachärzte keine Bedenken haben, würde ich im Zweifel lieber schweigen!
 
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Sie hat laut anderen Beiträgen akute Beschwerden und zweifelt selbst daran, dem Schichtdienst und v.a. dem Nachtdienst gewachsen zu sein. Sie hat bisher nur Erfahrungen in körperlich wenig belastender Tätigkeit von acht bis fünf. Gespräche mit den behandelnden Ärzten wurden noch nicht getätigt.

Ich fände es daher besser, wenn sie Entscheidung über ihre gesundheitliche Eignung einem Arzt überlässt. Übrigens kann eine Kündigung aufgrund gesundheitlicher Nicht-Eignung u. U. auch noch nach der Probezeit erfolgen.

Rein theoretisch: Was könnte arbeitsrechtlich oder strafrechtlich auf jemanden zukommen, der eine Erkrankung beim Betriebsarzt verschweigt und dadurch Patienten schädigt?
 
Zuletzt bearbeitet:
Sie hat laut anderen Beiträgen akute Beschwerden und zweifelt selbst daran, dem Schichtdienst und v.a. dem Nachtdienst gewachsen zu sein. Sie hat bisher nur Erfahrungen in körperlich wenig belastender Tätigkeit von acht bis fünf. Gespräche mit den behandelnden Ärzten wurden noch nicht getätigt.

Ich fände es daher besser, wenn sie Entscheidung über ihre gesundheitliche Eignung einem Arzt überlässt. Übrigens kann eine Kündigung aufgrund gesundheitlicher Nicht-Eignung u. U. auch noch nach der Probezeit erfolgen.

Rein theoretisch: Was könnte arbeitsrechtlich oder strafrechtlich auf jemanden zukommen, der eine Erkrankung beim Betriebsarzt verschweigt und dadurch Patienten schädigt?
Sie muss in der Ausbildung 8 Nächte machen, vielleicht 10. Also keine regelhaften Nachtdienste.
Welche Erkrankung sollte das denn sein? Die deutliche höhere Wahrscheinlichkeit ist, dass sie sich selbst schadet, dass weiß man aber nicht bevor man es nicht probiert hat!
 
Die theoretische Frage hatte ich allgemein gestellt ("jemand") und nicht unmittelbar auf die TE bezogen.

Die deutliche höhere Wahrscheinlichkeit ist, dass sie sich selbst schadet, dass weiß man aber nicht bevor man es nicht probiert hat!
Die betriebsärztliche Untersuchung ist genau aus diesem Grund zu Beginn jeder Ausbildung vorgeschrieben. Das ist nicht nur auf die Pflege beschränkt. Der Gesetzgeber möchte Azubis vor Schäden ihrer eigenen Gesundheit bewahren.
 

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