Von MFA zur Krankenschwester

Lisa08

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Ich bin jetzt im 3.Ausbildungsjahr zur medi. Fachangestellten.
Ich möchte mich aber noch weiter Qualifizieren und würde gerne eine Fachweiterbildung zur Krankenschwester machen. Geht das so einfach, ich habe keine Lust noch einman 3 Jahre zulernen. Oder gibt es noch andere möglichkeiten sich weiter zu Qulifizieren??:emba:
 
Man kann nur GuK werden wenn man die 3 Jahre Ausbildung macht.
Ob in Deinem Beruf eine Ausbildungsverkürzung vorgesehen ist mußt Du erfragen bei den jeweiligen Schulen.
 
Achso also gibt es nicht noch andere möglichkeiten sich weiterzubilden?
 
Gesundheits- und Krankenpflegerin :nurse:
 
Achso also gibt es nicht noch andere möglichkeiten sich weiterzubilden?

Na entweder lernt man den Beruf der GuK gescheit oder gar nicht:mrgreen:
Wie gesagt ob es eine Verkürzung gibt weiß ich nicht, muß man erfragen.
 
Laut Arbeitsagentur.de:

Weiterbildung (beruflicher Aufstieg)

Aufstieg und Studium

Aufstiegsweiterbildungen (Auswahl)
- Fachwirt/Fachwirtin im Sozial- und Gesundheitswesen
- Betriebswirt/Betriebswirtin (Fachschule) für Management im Gesundheitswesen
- Arztfachhelfer/Arztfachhelferin


Hochschulbildungsgänge (Auswahl)
- Arzt/Ärztin
- Gesundheitswirt/Gesundheitswirtin
- Apotheker/Pharmazeut / Apothekerin/Pharmazeutin
 
Ich bin jetzt im 3.Ausbildungsjahr zur medi. Fachangestellten.
Ich möchte mich aber noch weiter Qualifizieren und würde gerne eine Fachweiterbildung zur Krankenschwester machen. Geht das so einfach, ich habe keine Lust noch einman 3 Jahre zulernen. Oder gibt es noch andere möglichkeiten sich weiter zu Qulifizieren??:emba:


Du könntest im KfH (Kuratorium für Dialyse und Nierentransplantation - www.KfH-Dialyse.de) als MFA anfangen und dich dort dann zur "MFA in der Dialyse" weiterbilden. Machst dann das gleiche wie ne Krankenschwester in der Dialyse, bekommst allerdings weniger Geld...Trotzdem verdienst du dort immer noch mehr als in `ner Arztpraxis !
 
Hallo

als MFA kannst Du ein halbes Jahr die Ausbildung verkürzen, oder Du schaust ob Du als Arzthelferin eine Stelle i32m KH bekommst.
 
hallo bin auch mfa und du kannst die Ausbildung nicht vrkürzen ird ndir nicht anerkannt ich lerne ab 01.09 nochmal 3 Jahre GuKp
 
§ 6 Anrechnung gleichwertiger Ausbildungen

Die zuständige Behörde kann auf Antrag eine andere erfolgreich abgeschlossene Ausbildung im Umfange ihrer Gleichwertigkeit bis zu 24 Monaten auf die Dauer einer Ausbildung nach § 4 Abs. 1 anrechnen, wenn die Durchführung der Ausbildung und die Erreichung des Ausbildungszieles dadurch nicht gefährdet werden.

§ 21 Aufgaben der zuständigen Behörden

2) Die Entscheidungen nach den §§ 6 und 7 trifft die zuständige Behörde des Landes, in dem die Ausbildung durchgeführt wird oder dem Antrag entsprechend durchgeführt werden soll.

(3) Die Länder bestimmen die zur Durchführung dieses Gesetzes zuständigen Behörden.
 

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