Die Versteuerung von Zulagen ist differenziert zu betrachten.
Es gibt eine ganze Reihe von Zulagen, die steuer- und sozialversicherungsfrei sind, z. T. jedoch nur bis zu einer bestimmten Obergrenze. Dies trifft außerdem auch nur dann zu, wenn sie gesondert in der Lohnabrechnung ausgewiesen sind.
Es gibt Zulagen, die pauschal steuerpflichtig sind, aber sozialversicherungsfrei.
Es gibt Zulagen, die steuerfrei, aber sozialversicherungspflichtig sind.
Und schließlich gibt es Zulagen, die wie normaler Arbeitslohn behandelt werden.
Wer bei google die entsprechenden Begriffe eingibt, bekommt alles schön aufgelistet und kann dann sehen, ob etwas Passendes für ihn dabei ist.
Sagt der AG, daß die Zulagen bereits in der ausgewiesenen Lohnsumme enthalten sind, also nicht gesondert ausgewiesen - auch wenn es sich vom Grundsatz her um abgabenfreie Zulagen handelt, werden sie doch mit Abgaben belegt.
Es gehört also zu den Grundpflichten jeden Arbeitnehmers, sich selbst zu informieren und die notwendigen Schritte zu unternehmen, daß er mehr Netto in der Tasche hat.