Versteuerung der Zulagen?

perla

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09.05.2008
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Hallo Zusammen,


werden Schicht - oder Pflegezulagen versteuert??

Dankeschön und liebe Grüße
perla
 
also schichtzulagen werden bei uns noch nicht versteuert...wäre ja auch schlimm... dann will keiner mehr nachtschichten, wochenenden oder feiertage arbeiten gehen
 
Die Schichtzulage (Wechselschichtzulage) und Pflegezulage wird meines Wissens versteuert.

Zu Nacht-, Sonn- und Feiertage siehe:

EStG - Einzelnorm

Gruß
Dennis
 
also schichtzulagen werden bei uns noch nicht versteuert...wäre ja auch schlimm... dann will keiner mehr nachtschichten, wochenenden oder feiertage arbeiten gehen

Natürlich muss dein Lohn (dazu zählen auch Zulagen) versteuert werden...
Oder ist das nur in NRW so?! ;-)
 
keine ahnung...laut meinem lohnzettel werden nur von meinem brutto steuern abgezogen, das gleiche gilt auch für RV, AV, PV
 
Ich gehe mal davon aus, dass sich dein Bruttogehalt in etwa so zusammensetzt wie meins:

Grundentgelt TVöD
Wechselschichtzulage
Pflegezulage
Nachtzuschlag 1,28 TVöD
Sonntagzuschlag 25% TVöD
Samstag 0,64 A TVöD


Das ergibt dein Gesamtbrutto und auf deiner Abrechnung müsste ein Posten mit :
Steuerfrei §3b

Das berechnet sich aus dem Link, den ich oben eingestellt habe.


Gruß
Dennis
 
Die Versteuerung von Zulagen ist differenziert zu betrachten.

Es gibt eine ganze Reihe von Zulagen, die steuer- und sozialversicherungsfrei sind, z. T. jedoch nur bis zu einer bestimmten Obergrenze. Dies trifft außerdem auch nur dann zu, wenn sie gesondert in der Lohnabrechnung ausgewiesen sind.

Es gibt Zulagen, die pauschal steuerpflichtig sind, aber sozialversicherungsfrei.

Es gibt Zulagen, die steuerfrei, aber sozialversicherungspflichtig sind.

Und schließlich gibt es Zulagen, die wie normaler Arbeitslohn behandelt werden.

Wer bei google die entsprechenden Begriffe eingibt, bekommt alles schön aufgelistet und kann dann sehen, ob etwas Passendes für ihn dabei ist.

Sagt der AG, daß die Zulagen bereits in der ausgewiesenen Lohnsumme enthalten sind, also nicht gesondert ausgewiesen - auch wenn es sich vom Grundsatz her um abgabenfreie Zulagen handelt, werden sie doch mit Abgaben belegt.

Es gehört also zu den Grundpflichten jeden Arbeitnehmers, sich selbst zu informieren und die notwendigen Schritte zu unternehmen, daß er mehr Netto in der Tasche hat.
 

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