Versetzung in den Tagdienst

svasold

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25.03.2011
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Hallo Ihr lieben,
habe endlich zum 01.09 meinen Unbefristeten Arbeitsvertrag bekommen und bin seit Anfang an im Nachtdienst tätig. Nun ist jemand aus dem Erziehungsurlaub wieder zu uns in den Nachtdienst gestoßen die ebenfalls vorher im ND eingesetzt war und jetzt ist im Gespräch, dass ich in den Tagdienst soll, da wir auf Dauer überbesetzt sind.
Ich habe keinen reinen Nachtwachenvertrag aber ich habe mich damals nur für den ND beworben, da die Betreuung meines 4 Jährigen Sohnes tagsüber nicht gewährleistet ist. Kindergartenzeiten sind von 7:30 bis 15:30. Weder Früh noch Spätdienst geht.
Dürfen die das denn dann so einfach?:(

LG
S. Vasold
 
Nix schriftliches = kein Anspruch. Kannst nur auf Entgegenkommen des AGs rechnen.

Elisabeth
 
Was steht konkret in deinem Arbeitsvertrag? Gibt es da eine Klausel bezüglich des Nachtdienstes?

Elisabeth
 
Ich befürchte, das nutzt nix. Elisabeth hat recht.
 
Nun,auch dieses Thema ist mit der Suchfunktion leicht zu finden und es gibt einige Threads zu diesem Thema,so daß ich denke,hier wirst Du fündig werden.
Dein AV ist nicht expliziet auf ND geschrieben,es ist sicher ein ganz normaler AV und somit kann Dein AG Dich einsetzen wo,wann und wie es ihm beliebt.
Ich sehe es auch als Entgegenkommen des AG's,wenn er Dich zwecks Kinderbertreuung im ND eingesetzt hat,jedoch haben die betrieblichen Belange Vorrang und somit kommst Du um Tagdienst nicht drum rum.
Da es aber nun wirklich reichlich Kinderbetreuungsangebote gibt,denke ich,ist das Thema "Kinderberteuung" keine Begründung,um sich an den ND zu krallen und am bösen Chef zu zweifeln.
Wieviele Mütter gehen arbeiten und haben alles organinisiert,so daß es klappt ? Da ist Eigeninitiative gefragt,weil nämlich nicht der AG ist für Deine Kinderbetreuung zuständig,sondern ganz allein Du und nur vom AG fordern zeugt von einem nicht begründeten,überhöhten Anspruchsverhalten.
Kurz : Du willst arbeiten,also sorge Du für die Betreuung Deines Kindes und such nicht beim AG die Schuld !

Sorry,ist wieder ne Moralpredigt geworden,aber mal ehrlich,solche Einstellungen mancher Mütter regen mich einfach auf :razz1:.
 
Nun,auch dieses Thema ist mit der Suchfunktion leicht zu finden und es gibt einige Threads zu diesem Thema,so daß ich denke,hier wirst Du fündig werden.
Dein AV ist nicht expliziet auf ND geschrieben,es ist sicher ein ganz normaler AV und somit kann Dein AG Dich einsetzen wo,wann und wie es ihm beliebt.
Ich sehe es auch als Entgegenkommen des AG's,wenn er Dich zwecks Kinderbertreuung im ND eingesetzt hat,jedoch haben die betrieblichen Belange Vorrang und somit kommst Du um Tagdienst nicht drum rum.
Da es aber nun wirklich reichlich Kinderbetreuungsangebote gibt,denke ich,ist das Thema "Kinderberteuung" keine Begründung,um sich an den ND zu krallen und am bösen Chef zu zweifeln.
Wieviele Mütter gehen arbeiten und haben alles organinisiert,so daß es klappt ? Da ist Eigeninitiative gefragt,weil nämlich nicht der AG ist für Deine Kinderbetreuung zuständig,sondern ganz allein Du und nur vom AG fordern zeugt von einem nicht begründeten,überhöhten Anspruchsverhalten.
Kurz : Du willst arbeiten,also sorge Du für die Betreuung Deines Kindes und such nicht beim AG die Schuld !

Sorry,ist wieder ne Moralpredigt geworden,aber mal ehrlich,solche Einstellungen mancher Mütter regen mich einfach auf :razz1:.

Du hast recht, Betreuung findet man überall aber für mich hatte der ND einen hintergrund. Sonst hätte ich auch gleich in den Tagdienst gehen können.
Danke trotzdem für deine Hilfe...
 
Wieviele Mütter gehen arbeiten und haben alles organinisiert,so daß es klappt ? Da ist Eigeninitiative gefragt,weil nämlich nicht der AG ist für Deine Kinderbetreuung zuständig,sondern ganz allein Du und nur vom AG fordern zeugt von einem nicht begründeten,überhöhten Anspruchsverhalten.
Kurz : Du willst arbeiten,also sorge Du für die Betreuung Deines Kindes und such nicht beim AG die Schuld !


Oh oh...welch`harten Worte.....
Als meine Tochter damals klein war,wollte ich nicht arbeiten...ich musste es!!! Was nützen einem Kindergarten&Co morgens um 6.00, am Wochenende und an Feiertagen?? Natürlich war auch ich damals bemüht, die Betreuung meiner Tochter zu organisieren....aber leicht ist das in unserem Job sicher nicht. Schön, wenn der AG da Entgegenkommen zeigt und man bezüglich der Dienstzeiten auf offene Ohren stößt. Denn eine Mutter, die auf heißen Kohlen sitzt, weil der Kindergarten gleich schließt, die Tagesmutter vielleicht krank ist oder oder oder, nutzt einem AG nicht viel..auf.eine Mutter aber, die ihr Kind gut betreut weiß, kann ich zählen. Sicher darf ein Kind kein Schutzschild für bestimmte Dienste sein, aber wo ein Wille, da auch eine Arbeitszeit, die beide Parteien sinnvoll und effektiv ist...
Ich drücke die Daumen, daß es auch in diesem Falle eine für beide Seiten zufriedenstellende Lösung gibt
 
Wir wissen überhaupt nichts über die Vergangenheit der TE. Wir wissen, nicht, was sie erlebt hat. Da muss man sie doch nicht gleich so angehen!
 
Wir wissen überhaupt nichts über die Vergangenheit der TE. Wir wissen, nicht, was sie erlebt hat. Da muss man sie doch nicht gleich so angehen!
Danke Schwester Rabiata2 .

Die Betreuung ist Nachts am besten gegeben auch im Krankheitsfall. Das ist für mich ausschlaggebend und ich finde auch nichts verwerflich daran, dass Mütter, wenn die Organisation nachts am besten funktioniert im ND bleiben wollen.
Ich benutze hier bestimmt niemanden als Schutzschild sondern finde es eigentlich sehr verantwotungsbewusst auch im Krankheitsfall des Kindes auf der Arbeit zu erscheinen und ein Kind dem es nicht gut geht lieber nachts bei seinem Vater zu lassen als bei einer Tagesmutter. So einfach wäre es im Tagdienst dann auch nicht mehr.......
Ich finde es nur doof, dass wir noch 2 Nachtwachen haben die überhaupt nicht gebunden sind und auch nach mir angefangen haben dort zu arbeiten. Daher hatte ich gedacht, könnte ich rein rechtlich vielleicht doch Glück haben.

MFG
Vasold
 
Wenn ich wieder mal etwas hart rüber kam,tut's mir leid,denn ich meine es selten so. Stimmt,ich kenne den Hintergrund der TE nicht,jedoch die Fragestellung in Richtung "mein Recht" machte mich stutzig. Wenn man aus bestimmten Gründen nur so und nicht anders arbeiten kann,bekommt man dies doch vertragstechnisch und in Absprache mit dem AG hin,in diesem Moment ist doch das Wissen,was man alles kann,auch da und ebenso das Wissen,daß der AV eben vielleicht nicht expliziet auf den ND geschrieben ist.
Nun tritt der Fall ein,daß,aus welchen Gründen auch immer,der AG den MA im Tagdienst einsetzen will und nun ist alles Wissen,sind alle Absprachen,vergessen,weil man sich ungerecht behandelt fühlt. Dann kommt eins zum andern,die anderen ND-Kollegen haben nach einem angefangen und haben keine Kinder,wieso soll also ausgerechnet ich in den Tagdienst ?
Ich hab den Anspruch auf ND,sonst hätte mir der AG diese Stelle erst gar nicht gegeben ! Ergo : Die anderen haben keine Kinder,also auch keinen Anspruch !! Ich aber hab die Kinder,also hab ich den Anspruch,habe das Recht auf ND !
Und jetzt wird verzweifelt versucht,dieses "Recht" durchzuboxen,ohne jedoch,wie zum Anfang,über Möglichkeiten nachzudenken,die ich selber habe,um mein Kind unterzubringen. Und schon kommt der AG ins Spiel,denn er hat mir ja damals den ND gegeben,also soll er sich was einfallen lassen,wenn ich jetzt Tagdienst machen soll !

So kamen die Beiträge der TE bei mir rüber und ich wäre mit Sicherheit nicht so drauf "angesprungen",wenn ich nicht haargenau die selben Konstellationen in meinem Team auch schon gehabt hätte.
Die meisten Kollegen vergessen nach ein paar Jahren,daß sie dem AG im AV eine bestimmte Zeit ihres Lebens als Arbeitszeit zur Verfügung stellen und entsprechend bezahlt bekommen. Alles darüberhinaus ist Privatleben und dazu gehören auch Kinder. Wenn ich meiner Verpflichtung,die ich im AV schriftlich festgehalten hab,nachkommen will,muß ich selbst zusehen,wie ich das Privatleben organisiere,damit es mit dem Arbeitsleben klappt.

Gut,ist vielleicht ne altmodische Einstellung,aber bloß,weil AG's jetzt in Zeiten von Personalmangel Zugeständnisse aller Coleur machen,heißt das noch lange nicht,daß der AN auch einen Anspruch drauf hat.
 
Wenn ich wieder mal etwas hart rüber kam,tut's mir leid,denn ich meine es selten so
Manchmal hilft es seinen Beitrag nochmal, evtl. mit anderem Blickwinkel, vor dem Absenden zu lesen.
Nur weil Du in der Sache Recht hast, gibt es dennoch unterschiedliche Mglk. sie zu formulieren und würde einige Postings ersparen.

Natürlich ist die Betreuung der Kinder Sache des AN. Natürlich gilt der unterzeichnete AV und diesen sollte man sich sehr genau durchlesen.
ABER:
Haben hier nicht auch schon etliche beschrieben, dass sie sich auf mdl. Zusagen des AG verlassen haben und waren leider dabei zu gutgläubig?
Und es werfe der hier den ersten Stein, der es nicht als ungerecht empfinde würde, bei der Konstellation der TE, wenn plötzlich gesagt wird, dass man in den Tagdienst soll?
Für mich persönlich wäre es auch das Einfachste zunächst den AG zu kontaktieren und mit ihm etwas auszuhandeln, rechtlich bleibt da leider keine Mglk.
 
Eine andere Möglickeit wäre es auch dich anderweitig zu bewerben, nur für den ND.
Oder evtl eine andere Station, auch nur für den ND.
Sprich doch mit dem AG, und sag, das Du sonst leider nicht bleiben kannst, weil die Kinderbetreuung nicht zu organisieren ist.
Am WE, könntest du da nicht TD machen, wenn dein Mann/ Freund....da ist? Ist unter der Woche ND, so kämst du dem AG entgegen.
 
Wäre ein FD nicht auch möglich? Kann die Maus nicht von wem anders um 7.30 Uhr in den Kindergarten gebracht werden? Hast du Hilfe von freunden, familie, nachbarn?
 
Manchmal hilft es seinen Beitrag nochmal, evtl. mit anderem Blickwinkel, vor dem Absenden zu lesen.
Nur weil Du in der Sache Recht hast, gibt es dennoch unterschiedliche Mglk. sie zu formulieren und würde einige Postings ersparen.

Natürlich ist die Betreuung der Kinder Sache des AN. Natürlich gilt der unterzeichnete AV und diesen sollte man sich sehr genau durchlesen.
ABER:
Haben hier nicht auch schon etliche beschrieben, dass sie sich auf mdl. Zusagen des AG verlassen haben und waren leider dabei zu gutgläubig?
Und es werfe der hier den ersten Stein, der es nicht als ungerecht empfinde würde, bei der Konstellation der TE, wenn plötzlich gesagt wird, dass man in den Tagdienst soll?
Für mich persönlich wäre es auch das Einfachste zunächst den AG zu kontaktieren und mit ihm etwas auszuhandeln, rechtlich bleibt da leider keine Mglk.


Ja, mit den mündlichen Zusagen des AG ist es oft drollig und wenn die plötzliche Amnesie dazu kommt, hat man schlechte Karten...ABER, wie oft sage ich vielleicht mündliche zu, einen Dienst zu tauschen, einzuspringen oder oder....hätte ich da auch einen plötzlichen Verlust meines Gedächtnisses, dann wäre ich wohl schon lange ohne Job.
Ja, ist nicht ganz zum Thema, aber musste mal raus...:flowerpower:
 

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