Versetzung auf einen anderen Bereich?

crank

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05.02.2007
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4
Beruf
Gesundheits- und Krankenpfleger
Hallo,

Ich wurde in meinem Betrieb von meiner PDL von Wohnbereich A nach Wohnbereich B versetzt, dauerhaft. Die Bereiche sind deutlich von einander abgerenzt (1. und 2. Etage) die Tätigkeit bleibt die gleiche, jedoch arbeite ich mit einer komlpett anden Belegschaft und stehe auf einem anderen Dienstplan als zuvor. Ich habe 3 Jahre auf Station A gearbeitet und arbeite seit 3 Monaten auf Station B.

Auf Grund dieser Versetzung habe ich ein Zwischenzeugnis aus trifftigem Grund eingefordert. Nun wird mir erzählt dass ich nicht versetzt worden sei, da ich noch im selben Gebäude arbeite und ich auch somit keinen Anspruch auf ein Zwischenzeugnis habe. Auch der Betriebsrat erzählt mir, dass wenn ich dauerhaft auf einer anderen Station arbeite, ich trotzdem nicht wäre. Stimmt das?
 
Das siehst du genau richtig! Wenn du den Bereich wechselst mit neuem Team und auch einer anderen Stationsleitung, bzw. Wohnbereichsleitung (heißt doch so bei euch, oder?) steht dir eine Beurteilung/Zwischenzeugnis zu. Selbst auch dann, wenn man im selben Bereich/Station bleibt und nur die Leitung wechselt. Vielleicht hat man ja auch Bedenken, dass du dich damit woanders bewerben könntest...


Gruß :king:







"Die beste Krankheit taugt nichts"
 
Leider ist es aber bei uns so geregelt, dass es keine Stationsleitung gibt und alle Wohnbereiche direkt der PDL unterstehen. Aber es sind fest zugeordnete Teams für jeden Wohnbereich und jeder Wohnbereich hat seinen eigenen Dienstplan.

Ich werde nicht mehr auf Bereich A eingesetzt und muss dauerhaft auf Bereich B arbeiten, also ein anderer Ort. Ist das keine Versetztung wie im Betriebsverfassungsgesetz definiert vorliegt?

Gruß zurück!
 
@crank:

verstehe deine Motivation zu einem Zwischenzeugnis nicht so ganz.
Auch wenn das vielleicht eine Versetzung darstellen sollte, bleibt deine Vorgesetzte die selbe.
Wenn du andere Vorges. hättest könnte ich das ja verstehen - aber so?

Hast du die Konsequenzen bedacht?
Du forderst du bekommst es und es gefällt dir nicht - was dann?
Klagen? Dann kannst du auch gleich Kündigen.
Tolerieren und dann beim eigentlichen Zeugnis fließt dieses evtl. nicht so ganz gute mit ein, ohne dass du groß was machen kannst, denn du hast es ja "damals" akzeptiert?

Also immer auch die Konsequenzen mitdenken und sich Fragen was das zum jetzigen Zeitpunkt für einen Sinn macht?
 
Ja gut, wenn direkte/r Vorgetzte/r (in deinem Fall die PDL) selbige/r bleibt und auch die Aufgaben (in deinem Fall wechselst du ja nur den Wohnbereich), hat wahrscheinlich eher @renje Recht. Im Pflegeheim ist das wahrscheinlich anders, als im Krankenhaus. Aber ist das nicht trotzdem so, dass man jederzeit ein Zwischenzeugnis anfordern kann?:gruebel: Es könnte ja auch theoretisch sein, dass du dich woanders bewerben möchtest (nur theoretisch!) und das dafür brauchst. Und wofür, muss man ja auch niemanden auf die Nase binden.
Bei uns gibt es generell für jeden (einmal nach 3 Jahren und dann nochmal nach weiteren 2 Jahren) ein Zwischenzeugis, unabhängig von Versetzungen.

Gruß :sdreiertanzs:








"Wenn mir jemand sagt, ich verdiene genug, dann habe ich meinen Beruf zum Hobby gemacht."
 
Ich bekomme ein Zwischenzeugnis! ("aus Nettigkeit" :verwirrt:) Warum nicht gleich so?!

Natürlich habe ich die Konsequenzen bedacht, aber Passivität ist nicht mein Ding und schließlich arbeite ich mit Menschen, da sollte man schon in der Lage sein so etwas simples wie ein Zwischenzeugnis anzusprechen.

Was aber somit offen bleibt ist die Frage ob ich nun versetzt wurde oder nicht? Zumindest ist klar dass keine eindeutige Anwort gibt.:weissnix:

Bye
 
Hallo crank,

Natürlich habe ich die Konsequenzen bedacht, aber Passivität ist nicht mein Ding und schließlich arbeite ich mit Menschen, da sollte man schon in der Lage sein so etwas simples wie ein Zwischenzeugnis anzusprechen.
Das ist nicht die Frage.
Aktiv zu sein oder was anzusprechen ist kein Wert für sich.
Ist auch keine Leistung als solche.

Dies wird es erst, wenn ich dazu eine klare Motivation habe und ein klares Ziel damit verfolge.

Ein Zwischenzeugnis anzufordern, nur um eines zu haben zum Abheften, ist für mich relativ Sinnfrei.

Oft ist es schwerer die Klappe zu halten oder eine Situation auszuhalten, als dazwischen zu gehen.

Das Vorgehen, des Überlegens, Abwägens, Ziel setzen etc., praktizieren wir doch eigentlich tagtäglich mit der Pflegeplanung.

Informationen sammeln
Auswerten
überlegen was kann ich tun
Einsatz der Mittel
was sind die Konsequenzen
gibt es Alternativen
Durchführung
(frei interpretiert)

Wie du weißt muss nicht alles operiert werden, was operiert werden könnte.
Man kann auch mal für eine gewissen Zeit passiv bleiben und abwarten.

Ich hoffe du verstehst meine Analogie.
 
crank, ich weiß nicht, wie es in Deinem Bereich ist, aber im Krankenhaus, gültig sind die AVR, gilt:
Wer von einer Station auf die andere versetzt wird, aber z.B. im Bereich Chirurgie verbleibt, wir nicht versetzt, obwohl das umgangssprachlich so genannt wird. Würdest Du von der Chirurgie in die HNO wechseln, wäre das eine Versetzung.
In Deinem Fall würde ich spontan davon ausgehen, daß es formal keine Versetzung war. Um es genau zu wissen, müßtest Du in den Tarifvertrag oder den vergleichbaren Schriftsatz gucken.
 
Ich bekomme ein Zwischenzeugnis! ("aus Nettigkeit" :verwirrt:) Warum nicht gleich so?!

Bye


Hallo @crank, freut mich für dich. Habe mich auch mal schlauer gemacht... Also, ein richtiges Arbeitszeugnis, ist vom Arbeitgeber nicht einfach so zwischen "Tür und Angel" geschrieben. Ist etwas aufwendiger und macht daher eher Sinn, dieses z.B. bei einer Kündigung oder Wechsel des Arbeitgebers anzufordern. Ansonsten wäre in deinem Fall ein "mündliches" Feedback auch in Ordnung oder auch ein kurzer Zweizeiler.

Und ob sich das nun bei dir "Versetzung" schimpft oder nicht, hat ja hier schon jemand erklärt. In deinem Fall passt folgendes Sprichwort gut (sorry, nicht bös´gemeint:wink1:):

"Wer -A- sagt, muss auch -B- sagen..." :rocken:

Gefällt es dir denn im anderen Bereich?

LG:nurse:
 
crank, ich weiß nicht, wie es in Deinem Bereich ist, aber im Krankenhaus, gültig sind die AVR, gilt:
Wer von einer Station auf die andere versetzt wird, aber z.B. im Bereich Chirurgie verbleibt, wir nicht versetzt, obwohl das umgangssprachlich so genannt wird. Würdest Du von der Chirurgie in die HNO wechseln, wäre das eine Versetzung.
In Deinem Fall würde ich spontan davon ausgehen, daß es formal keine Versetzung war. Um es genau zu wissen, müßtest Du in den Tarifvertrag oder den vergleichbaren Schriftsatz gucken.


Dazu hier mehr: http://www.krankenschwester.de/forum/arbeitsrecht-gesundheitsrecht-krankenpflegegesetz/30432-abschiebung-springerpool.html
 

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