Urlaubskürzung wg. Personalmangels im ambulanten Dienst zulässig?

Greene

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09.04.2014
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ich bin neu im Forum und weiß trotz Suche nicht ob mein Anliegen schon mal geklärt wurde!?
mein PDL hat mir heute mitgeteilt, dass ich meinen Urlaub am Samstag nicht antreten kann und ich diesen erst ab Mittwoch gewährt bekomme. Da wg Urlaub und Krankheit von Kollegen ansonsten die Patienten im amb. Dienst nicht mehr versorgt werden könnten. Ist das so Kurzfristig zulässig mit der Urlaubskürzung?
 
Genehmigter Urlaub muss gewährt werden.
Frage deine PDL doch, ob sie den gebuchten Flug und die Hotelkosten ersetzt.
 
Seit wann besteht der Personalmangel? Schon immer- dann hast du gute Karten. Ist er plötzlich eskaliert sieht es schlecht aus. Egal, ob da ein Flug gebucht wurde oder nicht.

Elisabeth
 
Hallo
Genehmigter Urlaub darf nicht gestrichen werden. Schon gar nicht wegen Krankheit von Kollegen. Schau mal unter Bundesurlaubsgesetz nach. Ob Du jetzt zu Hause auf Balkonien urlaubst oder gebucht hast. Anwälte empfehlen in so einem Fall aber trotzdem arbeiten zu gehn und den Arbeitgeber den entstandenen Schaden zahlen zu lassen. Habt ihr einen Betriebsrat ? Der hilft in solchen Fällen. Wenn Du bei einer Gewerkschaft bist ruf an und lass Dich anwaltlich beraten.Personalknappheit wegen Krankheit und Urlaub fällt unter Organisation des Arbeitgebers, der muss mit so was immer rechnen.
Ich persönlich würde bei diesem ansinnen meines Arbeitgebers vor lauter Ärger einen Migräneanfall bekommen und wäre dann sowie so für 3 Tage ausser gefecht.
Alesig
 
1) Bei der zeitlichen Festlegung des Urlaubs sind die Urlaubswünsche des Arbeitnehmers zu berücksichtigen, es sei denn, daß ihrer Berücksichtigung dringende betriebliche Belange, ... , entgegenstehen.
BUrlG - Einzelnorm
Deswegen meine Frage nach der Dauer des Notstandes.
Im Arbeitszeitgesetz findest da eine Erklärung zum Notstand.
§ 14 Außergewöhnliche Fälle
...
wenn eine verhältnismäßig geringe Zahl von Arbeitnehmern vorübergehend mit Arbeiten beschäftigt wird, deren Nichterledigung das Ergebnis der Arbeiten gefährden oder einen unverhältnismäßigen Schaden zur Folge haben würden,
...
ArbZG - Einzelnorm

Mit dem Krankschreiben, dass würde ich lassen. Das kann voll nach hinten losgehen. Kann dir der AG nachweisen, dass das ein AU auf Wunsch war, bist du sofort raus ohne Kündigungsfrist.

Elisabeth
 

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