Hallo liebe Leser im Forum
Ich habe im März diesen Jahres bei meinem Arbeitgeber angefangen. In meinem Vertrag steht ich habe 26Tage Urlaubsanspruch im Jahr.
Nach meiner Rechnung stehen mir also für dieses Jahr 21Urlaubstage zu (da ich ja im Januar und Februar noch nicht da war), die ich ab September nehmen darf.
Jetzt habe ich, da ich bei der Personalstelle keine genue Info erhalten konnte, nochmal meinen Stationsleiter gefragt wieviel Urlaub mir denn zustehen würde und ob es noch Zusatzurlaub für die Nachtstuden bzw die Wechselschicht gibt.
Lt. seiner Aussage stehen mir nur 20Tage zu (2Tage pro Monat) und die Zusatztage (lt. seiner Aussage bis zu 4Tage) werden erst im nächsten Jahr gewährt.
Auf unseren Dienstplänen steht hinten immer eine Urlaubtageanzahl drauf, diese ist aber fast jeden monat verschieden, was lt. meinem Chef auf die Änderungen der Dienstzeiten zurück zu führen ist.
Nun habe ich gstern gelesen, dass mir lt.TVÖD § 27 für jede 2 Monate die in Wechselschicht gearbeitet wird 1 Zusatzurlaubstag gewährt wird. Das wären für mich also 5 für dieses Jahr.
Desweiteren habe ich irgendwo gehört, dass der Zusatzurlaub nach TVÖD im selben Jahr genommen werden muss, weil er sonst verfällt.
Kann mir da jemand helfen bzw. kennt sich da etwas aus?
Die Personalberatung bei uns sagt : "Sie blicken da selbst noch nicht ganz durch, da es den TVÖD bei uns erst seit Januar gibt."
Danke im Vorraus
Sandra
Ich habe im März diesen Jahres bei meinem Arbeitgeber angefangen. In meinem Vertrag steht ich habe 26Tage Urlaubsanspruch im Jahr.
Nach meiner Rechnung stehen mir also für dieses Jahr 21Urlaubstage zu (da ich ja im Januar und Februar noch nicht da war), die ich ab September nehmen darf.
Jetzt habe ich, da ich bei der Personalstelle keine genue Info erhalten konnte, nochmal meinen Stationsleiter gefragt wieviel Urlaub mir denn zustehen würde und ob es noch Zusatzurlaub für die Nachtstuden bzw die Wechselschicht gibt.
Lt. seiner Aussage stehen mir nur 20Tage zu (2Tage pro Monat) und die Zusatztage (lt. seiner Aussage bis zu 4Tage) werden erst im nächsten Jahr gewährt.
Auf unseren Dienstplänen steht hinten immer eine Urlaubtageanzahl drauf, diese ist aber fast jeden monat verschieden, was lt. meinem Chef auf die Änderungen der Dienstzeiten zurück zu führen ist.
Nun habe ich gstern gelesen, dass mir lt.TVÖD § 27 für jede 2 Monate die in Wechselschicht gearbeitet wird 1 Zusatzurlaubstag gewährt wird. Das wären für mich also 5 für dieses Jahr.
Desweiteren habe ich irgendwo gehört, dass der Zusatzurlaub nach TVÖD im selben Jahr genommen werden muss, weil er sonst verfällt.
Kann mir da jemand helfen bzw. kennt sich da etwas aus?
Die Personalberatung bei uns sagt : "Sie blicken da selbst noch nicht ganz durch, da es den TVÖD bei uns erst seit Januar gibt."
Danke im Vorraus
Sandra
