Hallo
den Urlaubsanspruch hast du auf jeden Fall. Dur hast dir innerhalb von sieben Monaten einen Urlaubsanspruch erarbeitet, der dir gewährt werden muss. Aber - wenn dringende betriebliche Gründe gegen den Urlaub sprechen, kann der Arbeitgeber diesen auch auszahlen. Er muss diese betriebliche Gründe darstellen, d.h. es muss do sein, dass wenn du gehst alles zusammenbricht, alles andere ist kein dringender Grund.
Ingo