Urlaubsanspruch bei Kündigung?

mausilein83

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:-? Hallo, ich habe zum 30.04. meinen Arbeitsplatz gekündigt und hatte auch in der Kündigung den Vermerk: "Ich bitte um Planung und Genehmigung meines anteiligen Urlaubes für den Zeitraum Januar bis April". Nun meldete sich diese Woche die PDL und meinte ich solle sagen, was das Minimum wäre, was ich an Urlaub brauche. Ich werde aber über 80 km weit entfernt eine neue Arbeit anfangen, so dass ich der Meinung bin, schon eine Woche Urlaub zu brauchen. Im Dienstplan bin ich das letzte Wochenende und die ganze Woche davor auch eingeplant. sie möchte mir lediglich den 30. Urlaub geben. Ich brauche aber die Woche wirklich. Zumal ich in den sieben Monaten, die ich dort arbeite, erst eine Woche plus einen Tag Urlaub hatte. Sie sagt, ich könne doch nicht von meinen Kollegen verlangen, dass sie jetzt für mich einspringen. Ich brächte aber die Woche wirklich. Außerdem sagte sie mir, sie wolle mir ja nicht zu nahe treten, aber ich wäre ja recht oft krank gewesen (zwei mal). Habe ich das Recht auf meinen Urlaub zu "pochen"? Sie meint sie würden ihn auszahlen, aber es geht mir wirklich darum, ihn zu haben, weil in der Woche noch eine Menge zu erledigen ist. Außerdem hätte ich bei einer Auszahlung (Steuerklasse 1) jede Menge Abzüge. Ging es jemandem schon mal ähnlich? Was kann man tun?
 
Hallo

den Urlaubsanspruch hast du auf jeden Fall. Dur hast dir innerhalb von sieben Monaten einen Urlaubsanspruch erarbeitet, der dir gewährt werden muss. Aber - wenn dringende betriebliche Gründe gegen den Urlaub sprechen, kann der Arbeitgeber diesen auch auszahlen. Er muss diese betriebliche Gründe darstellen, d.h. es muss do sein, dass wenn du gehst alles zusammenbricht, alles andere ist kein dringender Grund.

Ingo
 

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