Urkunde nach Abschluss nicht erhalten

crying-bird

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Hallo zusammen, ich bin neu hier und schreibe nicht für mich sondern meinen Bruder, der in Thüringen eine Ausbildung zum Krankenpfleger vor kurzem abgeschlossen hat. Ich hoffe, ihr könnt mir bei seinem derzeitigen Problem helfen. Er hat die Prüfung erfolgreich abgeschlossen, hat aber seine Urkunde nicht bekommen. Grund ist, dass ihn jemand der Klinik beim Amt, das für die Ausstellung der Urkunde zuständig ist, angeschwärzt hat, er wäre Alkoholiker (mein Bruder war als "Wessi" dort nicht sehr beliebt - das wurde ihm öfters auch entsprechend vermittelt). Nun musste er zu einem Psychologen dorthin fahren und musste sich einen Tag lang von dem Typen quälen lassen und das Ganze, obwohl vom Amt gewollt, selber zahlen. Nun zu meiner Frage: Ist es möglich die Kosten für die Anfahrt (30cent pro Kilometer) und die Arztkosten wiederzubekommen? Alles andere würde mich rechtlich eigentlich wundern, da von denen verlangt. Danke Grüße Crying
 
Die Frage der Kostenrückerstattung kann ich Dir leider nicht beantworten, aber ich bin etwas verwundert, dass ein Amt einen solchen Weg wählen sollte, wenn der Grund einzig und allein auf " Anschwärzung " beruht....

Bist Du Dir sicher, dass Du Alles in Deinem Beitrag richtig darstellst ?
 
finde das ganze etwas dubios...
normalerweise wird man doch vor dem Examen vom Betreibsarzt auf Examenstauglichkeit untersucht, wo auch Blut abgenommen wird (inkl. Leberwerte) - wenn alles unaufällig ist und der BA nichts anzukreiden hat, ist man für das Examen , Gesundheitlich, zugelassen.
 
Hallo crying-bird,

finde das auch etwas Dubios. Da wird normalerweise die Schule befragt und wenn die einen guten Leumund bescheinigt ist die Sache gelaufen.

Bist du sicher, dass dein Bruder dir alles erzählt hat?

@hetisa: für das Examen benötigst du keine gesundheitliche Eignung. Wenn du die Ausbildung nach Gesetz durchlaufen hast mußt du zur Prüfung zugelassen werden selbst dann, wenn du im Knast sitzt oder keine Beine mehr hast o.ä. und evtl. nie den Beruf ausüben wirst.

Gruß renje
 
Guten morgen zusammen,

das Ganze ist sehr sehr dubios und mein Bruder hat uns alles erzählt - er hat uns auch durchgehend auf dem Laufenden gehalten, was den Umgang mit ihm in der Klinik angeht. Ich muss dazu sagen, dass er es in der Klinik im Osten als Wessi nicht sehr leicht hatte und ständig irgendwelche Leute an der Backe hatte, die ein Problem mit ihm hatten, weil er aus dem Westen kam. Dazu ist noch zu sagen, dass die Schule in der Klinik integriert war; somit war die Schule gleich der Klinik.

Komischerweise war er zur Prüfung zugelassen (ohne Beanstandungen) und keiner hat was gesagt - das Ganze kam erst auf, als er die Prüfung bestanden hatte; so auf die Art Mist, jetzt hat er das bestanden, jetzt müssen wir ihm anderweitig den Weg verbauen.

Ich habe mich dann auch mal beim "Bund der Krankenpfleger" (ich weiß jetzt gerade nicht wie die richtige Bezeichnung ist), sollte so ne Art Gewerkschaft für Krankenpfleger sein, informiert und die Dame dort meinte, dass es sowas geben könne und die hat sich dann gleich mit der Dame, die im Amt in Thüringen für meinen Bruder zuständig kurzgeschlossen und kurze Zeit später - ein paar Min - hat diese Dame aus Thüringen meinen Bruder angerufen und richtig bösartig gefragt, was es denn soll, dass wir uns bei der Gewerkschaft informiert haben.
Und diese Dame hat auch gemeint, dass ein Tipp aus der Klinik/Schule kam, dass mit meinem Bruder etwas nicht stimmen sollte - echt unglaublich.

Alles ziemlich dubios - sollte da noch irgendwas kommen, gehts vor Gericht - mir/uns reicht es langsam mit diesem närrischem Volk aus dem Osten (Ich will hier niemanden kränken, aber das Ganze war ne einzige Katastrophe da drüben)

Grüße Crying
 
Hallo Crying,

bist du dir sicher, dass das so ist wie du es darstellst?

Einen Bund der Krankenpfleger gibt es meines Wissens nach nicht.

Warum schaltet ihr keinen Anwalt ein, wenn ihr euch ungerecht behandelt fühlt? Der Anwalt darf auch ruhig aus dem Westen sein, wenn ihr euch von diesem besser vertreten fühlt, die Gesetze gelten für Ost und West.

Mit Hasstriaden auf Menschen die ihren Wohnsitz in den östlichen Bundesländern haben wirst das Problem nicht lösen.

Schönen Tag
Narde
 
Hallo narde2003,

ein Anwalt kostet erstens viel Zeit und dann auch noch Geld.
Und mit "Hasstriaden" wie du es sagst, hat das wirklich nichts zu tun! Es gab einfach nur Probleme in Thüringen, sei es erst mit einigen Leuten mittleren Alters, die mit Leuten aus dem Westen nichts zu tun haben wollen und jetzt mit dem Amt, bei dem sich die Dame aufregt, wenn man sich bei der Gewerkschaft schlau macht. Das kann doch nicht sein!


Aber jetzt würde ich trotzdem gerne wissen, ob wir Chancen haben die Kosten erstattet zu bekommen - sind immerhin ca. 350€ + Fahrkosten ?!


Grüße
Crying
 
Ich nehme mal an, es gibt eine schriftliche Aufforderung des Amtes, dass dein Bruder dies machen musste? Wenn ja, damit zum Anwalt oder zur Gewerkschaft, sofern dein Bruder Mitglied ist. Dann kann er dies einklagen.

Die Gewerkschaft für Pflegeberufe wäre Ver.di bzw. Komba oder auch Medsonet - Für Mitglieder ist die Beratung kostenlos.
 
mit Gewerkschaft wird der DBfK gemeint sein. Deutscher Berufsverband für Krankenpflege. Ich würde deinem Bruder empfehlen dort Mitglied zu werden, man zahlt, glaube ich, ~17Euro im Monat Mitgliedsbeitrag, ist dafür aber rechtlich total abgesichert und man hat immer einen Ansprechpartner. Ich würde lieber den monatsbeitrag zahlen und die rechtliche Beratung vom DBfK in Anspruch nehmen (die kennen sich mit der Thematik Krankenpflege & Co aus) als einen Anwalt, der vielleicht Ahnung von Arbeitsrecht hat, aber von der eigentlichen Thematik wenig versteht und noch haufen Geld dafür verlangt.
Gruß hetisa
 
mit Gewerkschaft wird der DBfK gemeint sein.

Häh? Die hier gemeinte Gewerkschaft dürfte wohl verdi sein. Deren Klagewilligkeit ist eher als sehr begrenzt anzusehen.

Der DBfK ist eine Berufsverband.

Zum Thema: Hat dein Bruder jetzt seinen Examensbescheid oder wird der immer noch vorenthalten?

Btw. Man sollte auch als Wessi sich nicht damit herausreden, dass es die bösen Ossis sind. Wer sagt dir, dass es nicht ein Wossi war, der sich Gedanken gemacht hat.
Wessis laufen in der Regel dann auf, wenn sie ihre Herkunft étwas zu demonstrativ vor sich hertragen und mit dieser Tatsache alles entschuldigen wollen.
Wenn ein Ostfriese nach Bayern zieht muss er sich auch anpassen, wenn er nicht ständig anecken will.

Und wie ist es mit dem Feiern? Hat dein Bruder mal dumerweise über den Durst getrunken und ist als komatöser Mensch ins sein Ausbildunsgkrankenhaus eingeliefert worden? Dies würde durchaus erklären, wie man auf die Idee mit dem Alkoholiker kommt. Man erwartet von einem angehenden Pflege nun mal mehr Verantwortung.
Komasaufen wird übrigens wohl niemand zuhause ausposaunen. Da würde wohl jeder die haarsträbensten Geschichten erfinden- wie den bösen, bösen Ossi und den quälenden Psychologen.

Dummheiten mussten schon immer selbst bezahlt werden. Es muss ein hinreichender Tatverdacht vorgelegen haben, der die Maschinerie in Gang gesetzt hat. Allein auf eine anonyme Anzeige hin wird kein Amt aktiv. Die haben keine Langeweile und suchen sich mal so eben einen armen Azubi zur Beschäftigungstherapie.

Sollte der Anwalt diesen nachweisen können, wirds echt teuer- egal wer den Anwalt bezahlt. Außerdem ist zu beachten: man muss mind 3 Monate Mitglied bei verdi sein um ein Anrecht auf anwaltlichen Beistand zu haben. Und sachen die vor dem Eintritt in die Gewerkschaft aufgetreten sind, werden nicht berücksichtigt. Es wäre also sinnvoller, das geld auszugeben (ca.230€) und einen Anwalt persönlich aufzusuchen. Ggf. kann man beim Anwalt um entsprechende Unterstützung nachfragen. Sofern kein Einkommen bzw. große Ersparnisse vorliegen, sieht es ganz gut aus. Axo- Konten werden da auch rückwirkend beschaut.

Elisabeth
 
Was mich ebenfalls etwas stutzig macht, ist die Tatsache, dass der Bruder hier ahnungslose Verwandte mit der Vertretung seiner Interessen beauftragt, für ihn in einem Forum mal eben eine passende Lösung aus dem Ärmel schütteln zu lassen.
Als ein am Ende seiner Ausbildung stehender erwachsener Mensch sollte er doch bereits ein bisschen darüber kundig sein, an wen man sich wenden sollte, wenn man sich seiner Rechte beraubt fühlt.
 
Man wird seinem Bruder noch helfen dürfen und mit Foren im Netz kennt er sich nicht wirklich aus - er beschäftigt sich da hauptsächlich mit Mailen und das wars dann auch schon ... Und wieso sollte ich da nicht ein Frage stellen dürfen - man will seinem Bruder ja helfen ;) und vorgeschickt hat er mich nicht ... ich versuche nur Möglichkeiten zu finden ihm zu helfen.

Ich meinte außerdem "Deutscher Berufsverband für Krankenpflege" - da sollte er sich wohl wirklich anmelden, denn die haben selbst ohne Mitgliedschaft schon die ein oder andere Frage geklärt! Da habe ich mich mit gewerkschaft vertan, sorry.

@Elisabeth Dinse
Und was bedeutet hinreichender Tatverdacht - das ist ja wohl Interpretationssache der verantwortlichen Person. Und in diesem Fall sehe ich keine besonderen Tatverdacht, wenn unter anderem als Grund genannt wird, dass er dabei gesehen wurde, wie er eine Flasche Wodka gekauft... das meine ich ernst - das haben die mit als Grund genannt. Um genau zu sein, müssten die da eigentlich jeden einzelnen Jahrgang genauer unter die lupe nehmen, denn der Drogenkonsum ist laut meinem Bruder (er ist hier außen vor) enorm!

Aber wie gesagt, eigentlich wollte ich nur meine Frage beantwortet haben und das ist scheinbar schwierig...
 
Häh? Die hier gemeinte Gewerkschaft dürfte wohl verdi sein. Deren Klagewilligkeit ist eher als sehr begrenzt anzusehen.
Da es sich hier um einen verwaltungsrechtlichen Vorgang handelt, kann die Gewerkschaft nix tun...

Der DBfK ist eine Berufsverband.
Als Mitglied könnte man die Rechtsvertretung in Anspruch nehmen.
Zum Thema: Hat dein Bruder jetzt seinen Examensbescheid oder wird der immer noch vorenthalten?
Es gibt 2 Verwaltungsvorgänge: Die Prüfung mit dem Prüfungszeugnis (das hat er wohl) und die "Erlaubnisurkunde zur Führung der Berufsbezeichnung..."(um die es hier wohl geht.

Die Diskussion Wessi-Ossi und zurück dient in der Sache ganz und gar nicht!

Ebenso ist es hier nicht sinnvoll, die Alkoholanamnese des Bruders abzufragen, zumal im Eingangsthread nur die Frage der Kostenerstattung gestellt wurde.

Hilfreich ist hier ggf tatsächlich nur, einen Anwalt mit der Wahrnehmung der Interessen zu beauftragen, wobei ich persönlich noch Zweifel an der Schilderung des Falles hege.
 
Danke Flexi, dass du auf die grundlegende Frage verweist :)

Wir werden die Rechnungen zusammentragen und dann erstmal in einem Schreiben einfordern - mal schauen was draus wird - ich dachte, dass evtl schon jemand Erfahrungen damit gesammelt hat.
 
Hallo,

ich frage mich gerade, was hier das Hauptproblem ist...bzw. als solches vom TE erkannt wird.

Dein Bruder macht sich Sorgen um den Begleich der Rechungen. Wie ist es aber nun mit der Erfolgsaussicht und dem Erhalt der Urkunde zum Führen der Berufserlaubnis?
Ohne Urkunde hat man quasi keine Berufsberechtigung!
Das würde bedeuten: Ausbildung umsonst, keinen Job, kein Einkommen!

Ich würde meine Anstregnungen also auf die Aufklärung der Geschichte legen....und nicht auf die Kosteerstattung.
Ihr benötigt in jedem Fall einen Anwalt, der die Sache prüft!
 
Viel wichtiger wäre, die Begründung für die Verweigerung in den Händen zu haben, schriftlich, denn eine Behörde muss darüber einen Bescheid erteilen, gegen den dann Widerspruch, am besten über einen Anwalt einzulegen ist.

Mit evtl Kostenerstattung kannst du erst nachfragen ggf. rechnen, wenn seitens der Behörde Fehlentscheidungen getroffen sind.

Und hier für dich noch mal die entscheidenden Vorschrift aus den Krankenpflegegesetz:


(1) Eine Erlaubnis nach § 1 Abs. 1 ist auf Antrag zu erteilen, wenn die Antragstellerin oder der Antragsteller 1.die durch dieses Gesetz vorgeschriebene Ausbildungszeit abgeleistet und die staatliche Prüfung bestanden hat, (hat er)

2.sich nicht eines Verhaltens schuldig gemacht hat, aus dem sich die Unzuverlässigkeit zur Ausübung des Berufs ergibt,
3.nicht in gesundheitlicher Hinsicht zur Ausübung des Berufs ungeeignet ist und
4.über die für die Ausübung der Berufstätigkeit erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache verfügt.(hat er)
Wenn da nix wäre, würde sich die Behörde nicht so auf die Hinterfüsse stellen.
 

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