Unser Krankenhaus hat keine Pflegeplanung!?

Karo6

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Hallo!

Arbeite in einem kleinen Krankenhaus und da gibt es keine Pflegeplanung, ist das denn nicht eigentlich Pflicht?? Ich lese hier, das sogar im Altenheim/ ambulanten Pflegedienst, Pflegeplanungen geschrieben werden, hmm!

Also ich fand immer eine Pflegeplanung sehr wichtig, so konnte ich auf einen Blick sehen, was kann der Patient, wie hat er sich entwickelt, wo liegen seine Ressourcen!

Weiss jemand ob es denn Pflicht ist, obwohl ich denk mal nicht sonst hätte das Krankenhaus ja eine Pflegeplanung! Merkwürdig... :|
 
Hallo!

Also "mein" Krankenhaus hat auch keine direkte Pflegeplanung. Ich finde das jetzt nicht weiter problematisch, da wir immer eine sehr ausführliche Übergabe am Patientenbett machen an die Kollegen die aus dem frei kommen o.ä..

Und in dem Krankenhaus in dem ich gelernt habe, gab es eine Pflegeplanung, die die PPR mitinbegriffen hat. Das war ein vorgedruckter Bogen, auf dem man nur irgendwas anmarkern konnte und dann sein Handzeichen dahintergesetzt hat (Natürlich nicht nach Schule sondern im normalen Stationsalltag). Genauso effektiv was die Pflegeplanung mit Hintergedanken angeht, wenn man nichts den Patienten betreffendes (z.B. benützt gern Chanel Nr. 5) eintragen kann.

Gibt es überhaupt noch Krankenhäuser die selbst handschriftlich Pflegeplanungen verfassen? Lohnt sich doch gar nicht bei der kurzen Liegedauer.

LG Blümchen
 
[...]Arbeite in einem kleinen Krankenhaus und da gibt es keine Pflegeplanung, ist das denn nicht eigentlich Pflicht?? [...]
Also ich fand immer eine Pflegeplanung sehr wichtig, so konnte ich auf einen Blick sehen, was kann der Patient, wie hat er sich entwickelt, wo liegen seine Ressourcen![...]

Eine Pflicht zur geplanten Pflege besteht schon:

(2) Die Ausbildung für die Pflege nach Absatz 1 soll insbesondere dazu befähigen,
1. die folgenden Aufgaben eigenverantwortlich auszuführen:
a) Erhebung und Feststellung des Pflegebedarfs, Planung, Organisation,
Durchführung und Dokumentation der Pflege,[...]
(Zitat aus dem KrPflG, §3, Absatz 2)

Was offen ist, wie diese Planung auszusehen hat und wie die Dokumentation genau erfolgt. Da gibt es (zumindest im KrPflG) keine Vorgabe.
 
Eine Pflicht zur geplanten Pflege besteht schon:
(Zitat aus dem KrPflG, §3, Absatz 2)
Wo siehst Du aus diesem Gesetz eine Pflicht zur Pflegeplanung? Da steht m. E. nur, dass man das nach der Ausbildung können sollte.

Ulrich
 
Es ist also Ausbildungsziel... um im Beruf dann nicht zur Anwendung zu kommen??? Das verstehe ich jetzt nicht so ganz.

Elisabeth
 
Es ist also Ausbildungsziel... um im Beruf dann nicht zur Anwendung zu kommen??? Das verstehe ich jetzt nicht so ganz.
Gesetze sind auch nicht zum Verstehen da, sondern um angewendet oder umgangen zu werden :wink1:

Und im KrPflG §3 Abs 2 steht halt nur, dass die Ausbildung zu etwas befähigen soll. Nicht mal, dass die Befähigung zwingend ist.
Es ist ja nicht verboten, dieses Wissen anzuwenden und eine Pflegeplanung zu schreiben. Es mag evtl. auch vom Gesetzgeber erwünscht sein - weiß ich jetzt für's Krankenhaus einfach nicht. Aber es ist nach dem o.g. Paragraphen nicht vorgeschrieben...

But IANAL
Ulrich
 
Den Gesetzebern und Gesundheitsreformern kanns nur recht sein, wenn nicht geplant wird. Entsteht doch auf diese Weise der Eindruck, dass jeder (Grund-)pflege leisten kann. Das eröffnet neue preiswertere Möglichkeiten im Personalbereich.

Mit der Planung könnte man Professionalität beweisen: seine Gedankengänge nachvollziehbar aufzeigen, Ergebnisse ableiten und nachweisen das man eigenverantwortlich arbeiten kann.

Bei der Entscheidung: Erstellung einer Pflegedokumentation oder kreative Gestaltung einer medizinischen Kurve - handelt Krankenschwester und entscheidet sich zielsicher für die medizinische Kurve.

Elisabeth
 
Den Gesetzesgebern und Gesundheitsreformern kanns nur recht sein, wenn nicht geplant wird. Entsteht doch auf diese Weise der Eindruck, dass jeder (Grund-)pflege leisten kann. Das eröffnet neue preiswertere Möglichkeiten im Personalbereich.

Mit der Planung könnte man Professionalität beweisen: [...]
Wir reden mal wieder aneinander vorbei:
Ich habe auf eine rechtliche Frage geantwortet, dass es m. E. keine gesetzliche Verpflichtung gibt. Zumindest entsteht sie nicht aus einer Bestimmung, die besagt, dass jemand irgendetwas können soll.

Du diskutierst anscheinend auf der Ebene, dass es wichtig sei, eine Pflegeplanung zu machen/schreiben, da sonst ein professionelles Pflegen nicht möglich sei.

In Deinem Punkt kann ich Dir nur zustimmen (das die Pflegeplanung wichtig ist). Beides widerspricht sich auch nicht. Es hat m. E. noch nicht mal etwas miteinander zu tun - außer vllt. berufspolitisch.

Ulrich
 
Wo siehst Du aus diesem Gesetz eine Pflicht zur Pflegeplanung? Da steht m. E. nur, dass man das nach der Ausbildung können sollte.

Ulrich

Für mich steckt da schon implizit die Forderung nach der geplanten Durchführung der Pflege drin. Aber das ist vielleicht Ansichtssache.

Ich könnte mir allerdings vorstellen, daß z. B. irgendwo im SGB was explizit drin steht. Kenne solche Passagen aber nicht.

Interessant wäre da auch die momentane Rechtssprechung bei Pflegefehlern. Was wird da an Dokumentation und (Pflege-)Planung gefordert?
 
SGB V

§ 12 Wirtschaftlichkeitsgebot
(1) 1 Die Leistungen müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein; sie dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten.
2 Leistungen, die nicht notwendig oder unwirtschaftlich sind, können Versicherte nicht beanspruchen, dürfen die Leistungserbringer nicht bewirken und die Krankenkassen nicht bewilligen.

(2) Ist für eine Leistung ein Festbetrag festgesetzt, erfüllt die Krankenkasse ihre Leistungspflicht mit dem Festbetrag.

(3) Hat die Krankenkasse Leistungen ohne Rechtsgrundlage oder entgegen geltenden Recht erbracht und hat ein Vorstandsmitglied hiervon gewußt oder hätte es hiervon wissen müssen, hat die zuständige Aufsichtsbehörde nach Anhörung des Vorstandsmitglieds den Verwaltungsrat zu veranlassen, das Vorstandsmitglied auf Ersatz des aus der Pflichtverletzung entstandenen Schadens in Anspruch zu nehmen, falls der Verwaltungsrat das Regreßverfahren nicht bereits von sich aus eingeleitet hat.
SGB 5 - Einzelnorm
Das beinhaltet für mich die Forderung nach dem Nachweis, dass die Pflege nach dem aktuellen Wissen und entsprechend den Erfordernissen erbracht wird. Ergo: Pflegeplanung.

Elisabeth
 
Hallo!
Ich habe im September mein Examen in einem kleinen Krankenhaus abgeschlossen, dass auch keine Pflegeplanung hatte. Allerdings meine ich damit die handgeschriebene und selbst gestaltete Pflegeplanung.
Ich denke, wenn man genau hinsieht, dann wird man Grundzüge einer Pflegeplanung in jeder Pflegeeinrichtung sehen.
Ressourcen sind häufig im Stammblatt zu finden, bestimmte Probleme und damit vor allen Dingen die Maßnahmen befinden sich meistens in den Leistungsnachweisen. Man sieht also dass sehr wohl die ursprüngliche Idee der Pflegeplanung vorhanden ist.

Das Problem für mich während meiner Ausbildung war die mangelnde Routine um für die Prüfungen Pflegeplanungen zu erstellen. Ein guter Tipp ist allerdings examinierte Schwestern um Hilfe zu bitten, denn wie der Auszug aus dem Krankenpflegegesetz zeigt, "sollten" es alle können.

Nun noch kurz zu meiner eigenen Meinung... ist es wichtig????

Krankenhäuser: nicht zwingend wichtig........ die kurzen Liegezeiten machen es häufig nicht notwendig z.B. zu wissen, wann ein Patient in der Regel ins Bett geht oder welches Parfüm er gerne benutzt.

Ambulanter Pflegedienst: sehr wichtig.........in der Regel betreut man diese Kunden für längere Zeit. Da man als Gast zu diesen Kunden geht und sich dort den gegebenen Umständen anzupassen hat, sind Dinge wie....... wann möchte der Kunde gewaschen werden, benötigt er nur Hilfe bei der gesamten Körperpflege oder sind Ressourcen vorhanden... bedeutsam. Häufig fallen dort also die Pflegeplanungen noch detaillierter aus, als in Krankenhäusern.

uff, das war jetzt aber lang.. Werd mir Mühe geben meine Einträge bald kürzer zu fassen.. Bin noch am üben.. war mein Erster *grins*
 
Krankenhäuser: nicht zwingend wichtig........ die kurzen Liegezeiten machen es häufig nicht notwendig z.B. zu wissen, wann ein Patient in der Regel ins Bett geht oder welches Parfüm er gerne benutzt.
Stimmt, das nicht. Aber durch die aktuelle Erkrankung ergeben sich viele neue Probleme und Bedürfnisse. Und die wollen doch auch geplant sein.

Außerdem kann eine Pflegeplanung z. B. helfen althergebrachtes auszumerzen, weil man es nicht begründen kann...:daumen: Und das ist auch im Krankenhaus wichtig!

Ulrich
 
Die Pflegeplanung und Pflegestandards bzw.Pflegeleitlinien sind ja nun auch ein Instrument für Qualitätssicherung. Die Frage ist, wie lange kann ein Krankenhaus ohne solche Geschichten im Konkurrenzkampf überleben?:weissnix:
 

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