Teilzeitkraft und nun das 9. Wochenende hintereinander!

Lillalou77

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Hallo!

Ich bin neu hier angemeldet. Erst mal zu mir: Ich bin 35 Jahre alt, habe 3 Kids (4,6,8) und arbeite als ex. Krankenschwester als Teilzeitkraft (20 Std/Woche) in einem Pflegeheim.
Ich fühle mich total ausgenutzt da. Arbeite inklusive des nächsten Wochenendes 9 WE am Stück. Ist denn so etwas zulässig??? Ich habe mich schon beschwert, aber das hat sie gar nicht interessiert. Ich habe auch schon mehrmal gesagt das ich in der Woche über mehr arbeiten möchte da ich 150 € für die Betreung meiner Kids ja auch noch zahlen muß...
Es besteht ein Mangel an Pflegekräften, aber das ist doch nicht mein Problem. Mein Familienleben bleibt auch total auf der Strecke. Mein Mann arbeitet auch Vollzeit (40 Std./Woche) und ist nur die WE zu Hause.

Mein Vertrag läuft Ende November aus. Ich überlege schon als ob ich den Vertrag einfach auslaufen soll und fertig. Nur mein Problem dabei ist das das arbeiten mir Spaß macht und das Team (was sich ach als nur noch beschwert) echt super ist.

Ich bin so unglücklich über die komplette Situation und mein Mann und die Kids auch.
Ich weiß echt nicht was ich machen soll. Könnt ihr mir vielleicht einen Tip geben?

Würde mich echt über Antworten freuen
Liebe Grüße Lou
 
15 Sonntage im Jahr müssen beschäftigungsfrei sein d.h. solange dies gewährlestet ist, sind die 9 WE's am Stück zwar absolut be********* aber rechtens.
Ich habe auch schon mehrmal gesagt das ich in der Woche über mehr arbeiten möchte

Was heißt du möchtest mehr arbeiten? Machst du Minusstunden oder möchtest du Überstunden erwirtschaften um sie dir auszahlen zu lasssen? Verstehe ich gerade nicht. Jetzt mal rein vom finanziellen, hast du doch mehr davon, WE zu arbeiten als unter der Woche (wegen der Zuschläge).
 
Was heißt du möchtest mehr arbeiten? Machst du Minusstunden oder möchtest du Überstunden erwirtschaften um sie dir auszahlen zu lasssen? Verstehe ich gerade nicht. Jetzt mal rein vom finanziellen, hast du doch mehr davon, WE zu arbeiten als unter der Woche (wegen der Zuschläge).

Sie möchte in der Woche mehr arbeiten, dafür am WE weniger
 
Hallo!
So wie Bluestar es geschrieben hat ist richtig. Ich möchte in der Woche mehr arbeiten, weil total mein Familienleben darunter leidet und ich ja Betreuungsgeld für meine Kids bezahle. Und dann nur jedes zweite WE. (So wurde es mir auch mündlich bei meinem Vorstellungsgespräch zugesagt)
Zuschläge gibt es bei uns nur Sonntags (ca 15 €) - da kann ich auch drauf verzichten.
LG Lou
 
FÜr Teilzeitarbeitnehmer gilt ein Benachteiligungsverbot. Wenn die Vollzeitarbeitnehmer prozentual dieselben Dienste leisten, dann ist das okay. Lg Fearn
 
Wer ist denn SIE wo du dich beschwert hast?
Mach dir e9inen Termin mit deiner Direktorin und derjenigen, die deinen Dienstplan schreibt.

Ich würde das für mich so auch nicht wollen und Konsequenzen ansprechen
 
15 Sonntage im Jahr müssen beschäftigungsfrei sein d.h. solange dies gewährlestet ist, sind die 9 WE's am Stück zwar absolut be********* aber rechtens.


W.

15 Sonntage im Jahr frei bei 12 Monaten im Jahr!
Sie arbeitet jetzt schon 2 Monate ohne freien Sonntag - kann also durchaus mehr als nur Besch...en sein.
Wieviele Sonntage müssen den dann die Vollzeitkräfte am Stück arbeiten damit das Benachteiligungsverbot greift?
 
Ich habe mich bei dem Heimleiter und bei der PDL beschwert. Also schon an höchster Stelle

LG Lou
 
Laut einschlägigen Urteilen zum Teilzeit- und Befristungsgesetz ist Wochenendarbeit anteilig zu Vollzeiten zu leisten.
D.h. in der Praxis für Dich, wenn Vollzeiten jedes zweite Wochenenden arbeiten, daß Du jedes vierte Wochenende arbeiten mußt - ODER jedes zweite Wochenende halbe Schichten.
Soweit das Recht. Einfordern muß man es halt immer selbst. Am besten schriftlich.
 
Ich habe mich bei dem Heimleiter und bei der PDL beschwert. Also schon an höchster Stelle

LG Lou
Ich sprach nicht von einer Beschwerde, sondern von einem Gesprächstermin um das ganze vernünftig untereinander zu klären.
Mit aufzeigen von Konsequenzen
 
Laut einschlägigen Urteilen zum Teilzeit- und Befristungsgesetz ist Wochenendarbeit anteilig zu Vollzeiten zu leisten.
D.h. in der Praxis für Dich, wenn Vollzeiten jedes zweite Wochenenden arbeiten, daß Du jedes vierte Wochenende arbeiten mußt - ODER jedes zweite Wochenende halbe Schichten.
Soweit das Recht. Einfordern muß man es halt immer selbst. Am besten schriftlich.

Wo nach zu lesen?
 
15 Sonntage im Jahr frei bei 12 Monaten im Jahr!?
15 freie Sonntage von 52 möglichen....das Jahr hatte bisher 36 Sonntage. Frage an die TE: wie viel waren bisher frei?
Sie arbeitet jetzt schon 2 Monate ohne freien Sonntag - kann also durchaus mehr als nur Besch...en sein
Dafür aber mit mehr frei innerhalb der Woche! Wenn wir die genaueren Umstände nicht kennen (bisher freie Sonntage etc.), dann können wir wenig dazu sagen.
 
hallo

Laut einschlägigen Urteilen zum Teilzeit- und Befristungsgesetz ist Wochenendarbeit anteilig zu Vollzeiten zu leisten.
D.h. in der Praxis für Dich, wenn Vollzeiten jedes zweite Wochenenden arbeiten, daß Du jedes vierte Wochenende arbeiten mußt - ODER jedes zweite Wochenende halbe Schichten.
Soweit das Recht. Einfordern muß man es halt immer selbst. Am besten schriftlich.

hättest du da vielleicht den ein oder anderen link für mich?
ich glaub tante g mag mich net wirklich ich find da einfach nix konkretes genau zu dem, was du da geschrieben hast

grüßle
 
Laut einschlägigen Urteilen zum Teilzeit- und Befristungsgesetz ist Wochenendarbeit anteilig zu Vollzeiten zu leisten.
D.h. in der Praxis für Dich, wenn Vollzeiten jedes zweite Wochenenden arbeiten, daß Du jedes vierte Wochenende arbeiten mußt - ODER jedes zweite Wochenende halbe Schichten.
Soweit das Recht. Einfordern muß man es halt immer selbst. Am besten schriftlich.
Hi Hypurg,
jetzt musste liefern..... :-) auch ich kenne derartige Urteile nichts und Googel bringt mir nichts. Also welche Urteile und wo zu lesen oder gar nur ein "Schnellschuß" aus der Hüfte?......
 
15 Sonntage im Jahr müssen beschäftigungsfrei sein d.h. solange dies gewährlestet ist, sind die 9 WE's am Stück zwar absolut be********* aber rechtens.
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§ 10 Sonn- und Feiertagsbeschäftigung
(1) Sofern die Arbeiten nicht an Werktagen vorgenommen werden können, dürfen Arbeitnehmer an Sonn- und Feiertagen abweichend von § 9 beschäftigt werden
...
3.in Krankenhäusern und anderen Einrichtungen zur Behandlung, Pflege und Betreuung von Personen,
...

§ 12 Abweichende Regelungen
In einem Tarifvertrag oder auf Grund eines Tarifvertrags in einer Betriebs- oder Dienstvereinbarung kann zugelassen werden,
1.abweichend von § 11 Abs. 1 die Anzahl der beschäftigungsfreien Sonntage in den Einrichtungen des § 10 Abs. 1 Nr. 2, 3, 4 und 10 auf mindestens zehn Sonntage,...

ArbZG - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Der Sonntag muss nach spätestens 14 Tagen ausgeglichen werden. Bedeutet, der AG kann deine freien Tage stets in die Woche legen- auch bei Vollzeitkräften- solange er die 10er-Regel einhält.

Von daher- rechtens möglich. Und ich bezweifele, dass man mit dem Gleichstellungsgesetz argumentieren kann. Die Dienstverteilung ist nie gerecht. Der AG wird mit §14 kommen: besondere Umstände.

Man kann Teilzeitlern nur empfehlen: wehret den Anfängen. Legt von vornherein fest, was ihr machen wollt. Geht der AG net drauf ein, kann man schon fast sicher sein, dass es über kurz oder lang Probs gibt.

Elisabeth
 
...Belastungen auch nur anteilig

Der Einsatz von Teilzeitbeschäftigten zu ungünstigen Arbeitszeiten (Samstag, Sonntag, Feiertag, Nacht) z.B. Zeiten mit besonderer Arbeitsintensität, kann eine ungerechtfertigte Benachteiligung darstellen.
(BAG, Urteil vom 24.4.1997 - 2 AZR 352/96)
In der Begründung: „Das gesetzliche Benachteiligungsverbot erfaßt jedenfalls alle Arbeitsbedingungen […]. Das gilt auch für die Möglichkeit der Freizeitgestaltung an Wochenenden, weil die zusammenhängende Freizeit an den Wochentagen Samstag/Sonntag ganz allgemein als erstrebenswert und vorteilhaft angesehen wird. Sachliche Gründe, die Klägerin als Teilzeitkraft davon generell auszuschließen, sind nicht ersichtlich.”
„Teilzeitkräfte dürfen, wenn die Arbeitszeit dann verkürzt ist, zu einer gleichen Zahl von Wochenenddiensten wie Vollzeitkräfte herangezogen werden. Unzulässig ist es dagegen, sie immer zu ungünstigeren Arbeitszeiten heranzuziehen, z.B. zu Zeiten besonderer Arbeitsintensität."”
(Teilzeitarbeit — Ein Leitfaden für die Praxis, Zwanziger, Winkelmann, 2007, Rn. 18, unter Verweis auf die BAG-Entscheidung 24.4.1997 - 2 AZR 352/96)

Oft ist es üblich, dass eine Vollzeitkraft an jedem zweiten Wochenende und an jedem zweiten Feiertag eingeplant wird. Dann braucht eine Teilzeitbeschäftigte, die vertraglich 50% der vollen Arbeitszeit vereinbart, eben auch nur die Hälfte dieser Belastung übernehmen, - entweder nur jeweils die halben Tage, oder nur an jedem vierten Wochenende und an jedem vierten Feiertag...

Teilzeitarbeit - Schichtplan-Fibel für Betroffene
 
Wenn man Diskriminierungsverbot- Teilzeit eingibt, wird man seitenweise fündig. lg Fearn
 

Wenn man Diskriminierungsverbot- Teilzeit eingibt, wird man seitenweise fündig. lg Fearn
Nichts für ungut ihr zwei,

aber ich finde:

- von verdi zitierte Textpassagen gelten nicht als Quelle dieser Aussage. Das hinterlegte Urteil von verdi wäre eine entsprechende Quelle. Dies kann man hier aber nicht einsehen
- Das Teilzeit- und Befristungsgesetz bildet hier zwar die Grundlage, ist aber nicht konkret genug. Wie hypurg (und auch verdi ;) ja aber schon sagten, es gibt hier zu bereits Urteile.

Ich habe nun aber auch nicht weiter gesucht, ob ich ein Urteil finde (Ich kenne diese aber, hab schonmal eins ausführlich gelesen...)
 

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