Hallo Anita,
mir stellt sich erst mal die Frage nach dem Chef: Ist das die Stationsleitung oder PDL und wenn ja, ist diese überhaupt befugt eine Dienstanweisung auszusprechen?
Eine Dienstanweisung darf nicht willkürlich ausgesprochen werden, was mir in deinem Fall so erscheint.
Die Frage nach der Abmahnung bei Weigerung kann klar mit JA! beantwortet werden. Allerdings nur, wenn bei der DA alles mit rechten Dingen zugegangen ist, was hier, meiner Meinung nach, nicht der Fall ist.
Such nochmal das Gespräch unter 4 Augen mit dem Chef und erkläre ihm, warum du dich nicht in der Lage siehst, diese Zusatzaufgabe zu leisten und er soll dir begründen, warum seine Wahl auf dich gefallen ist.
Ansonsten halte dich an das Post von Elisabeth: deswegen keine Überstunden, Freistellung für Erledigung der Zusatzaufgaben innerhalb der Arbeitszeit. So müsste sich das bewerkstelligen lassen.
Als Mobbing sehe ich das auch noch nicht. Fragwürdig ist das allerdings Wie? dein Chef die Auswahl getroffen hat.
LG opjutti