Strahlenzulage im EPU-Labor und Herzkatheterlabor?

Joschi

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07.08.2007
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3
Ort
Hamburg
Beruf
Krankenpfleger
Akt. Einsatzbereich
EPU Labor
Hallo, ich arbeite seit ein paar Monaten in einem EPU-Labor und bin vom Aufgabenbereich ziemlich begeistert.
Was mich wundert ist, dass das Personal (inkl. der Ärzteschaft) keinerlei Röntgen- bzw. Strahlenzulage bekommt, obwohl man ja den ganzen Tag "verstrahlt" wird. Wir tragen zwar Schutzkleidung, aber man hat ja keinen Helm auf und die Arme sind ja auch ungeschützt. :angryfire:
Unsere Abteilungsleitung interessiert sich für das Thema nicht und der Personalrat hat auch extrem zurückhaltend auf Nachfrage reagiert.
Auch die Kollegen aus dem benachbarten Herzkatheterlabor bekommen keinerlei Zulagen, weder für das Tragen der Röntgenschutzkleidung, die ja einiges wiegt und die wir in den EPU´s teilweise über mehrere Stunden tragen müssen, noch besagte Strahlenzulage.
Wie sieht das bei den Kollegen aus den anderen Laboren aus?
Joschi
 
Hallo Joschi,

schau doch am besten erst mal in deinen Tarifvertrag, ob und unter welchen Bedingungen "Strahlenzulage" gewährt wird.

Die entsprechenden Texte kannst du bei deiner Personalabteilung und auch bei deinem Personalrat einsehen und dir eine Kopie ziehen, um in Ruhe darüber nachzudenken, ob es was für dich und deine KollegInnen gibt oder nicht.
 
Hallo. Ich arbeite seit 5 Jahren im Herzkatheterlabor. Wir haben 4 Tage Sonderurlaub bekommen, den wir dieses Jahr angeblich nicht mehr bekommen, warum auch immer. Eine Bekannte, ebenfalls im Herzkatheterlabor, bekommt 10 Tage Sonderurlaub. Grüße
 
Hallo Nursi 82,
auf Grund welcher rechtlichen Grundlage werden/wurden euch diese Sonderurlaubstage gewährt? Wir in unserem Herzkatheter-Labor haben nichts von so einer Regelung gehört.
Grüße HaGe
 
Also wir müsste da so einen Zettel ausfüllen, den wir von unserem Strahlenschutzbeauftragten bekommen haben und da stand geschrieben, daß wir über einen gewisse Strahlendosis gekommen sind und uns deshalb die 4 Tage Sonderurlaub zu stehen. Wurde einmal im Jahr gemacht... ist aber von Haus zu Haus verschieden, eine Freundin bekommt 10 Tage Sonderurlaub! Frag mal bei eurem Strahlenschutzbeauftragten nach. Wir mussten auch jedes Jahr aufs neue Kämpfen daß wir die Tage bekommen haben! Viel Glück
 
Hallo, die rechtliche Grundlage würde mich auch interessieren.
Ich kann mir da aber nur einen Tarifvertrag oder Sonderabreden vorstellen.

Im Kompetenznetz NRW habe ich folgendes zu einem ähnlichem Thema gefunden:
Nach dem Strahlenschutzrecht ist ein Sonderurlaub nicht vorgesehen, denn der nuklearmedizinische Betrieb muss so eingerichtet sein und geführt werden, dass er den Strahlenschutzvorschriften entspricht. Bei einem vorschriftsgemäßen Betrieb sind unvertretbare Gesundheitsbelastungen nicht zu erwarten.
Quelle: KomNet Dialog 736 : Sonderurlaub beim Umgang mit offenen radioaktive Stoffen?

Für mich hört sich folgendes daher schwer nach Anwendung der RöV an:
Also wir müsste da so einen Zettel ausfüllen, den wir von unserem Strahlenschutzbeauftragten bekommen haben und da stand geschrieben, daß wir über einen gewisse Strahlendosis gekommen sind und uns deshalb die 4 Tage Sonderurlaub zu stehen.
Sollte das Fett markierte wirklich stimmen habe ich aber ein ungutes Gefühl, was die Betroffenen betrifft.

Hier mal der Auszug aus der RöV:

§ 31a Dosisgrenzwerte bei beruflicher Strahlenexposition
(1) Für beruflich strahlenexponierte Personen darf die effektive Dosis den Grenzwert von 20 Millisievert im Kalenderjahr nicht überschreiten. Die zuständige Behörde kann im Einzelfall für ein einzelnes Jahr eine effektive Dosis von 50 Millisievert zulassen, wobei für fünf aufeinander folgende Jahre 100 Millisievert nicht überschritten werden dürfen.

§ 31b Berufslebensdosis
Die Summe der in allen Kalenderjahren ermittelten effektiven Dosen beruflich strahlenexponierter Personen darf den Grenzwert von 400 Millisievert nicht überschreiten. Die zuständige Behörde kann (...) eine weitere berufliche Strahlenexposition zulassen, wenn diese 10 Millisievert effektive Dosis im Kalenderjahr nicht überschreitet und die beruflich strahlenexponierte Person schriftlich einwilligt.

§ 31c Dosisbegrenzung bei Überschreitung
Wurde unter Verstoß gegen § 31a Abs. 1 (...) ein Grenzwert im Kalenderjahr überschritten, so ist eine Weiterbeschäftigung als beruflich strahlenexponierte Person nur zulässig, wenn die Expositionen in den folgenden vier Kalenderjahren unter Berücksichtigung der erfolgten Grenzwertüberschreitung so begrenzt werden, dass die Summe der Dosen das Fünffache des jeweiligen Grenzwertes nicht überschreitet. Ist die Überschreitung eines Grenzwertes so hoch, dass bei Anwendung von Satz 1 die bisherige Beschäftigung nicht fortgesetzt werden kann, kann die zuständige Behörde (...) Ausnahmen von Satz 1 zulassen.


Wenn ich Nursi nun richtig verstehe, haben sie und ihre Kollegen jedes Jahr die zulässige Maximaldosis überschritten - ziemlich heikle Sache, wenn das so ist.
 
Hallo,

diese Gedanken an die Strahlensdosis lassen mich zweifeln ob ich da für immer arbeiten möchte. Viele arbeiten im HKL und sie lieben es ohne wenn und aber. Doch selbst ich bin die jüngste mit Mitte 20 und wenn ich mal in Rente gehe leuchte ich vielleicht. *g*

Und Zulage niemals, im Bereitschaftsdienst springen für 24h gerade mal 2€ ab. Und die Einsatzstunden darf man abbummeln. Was fast nie möglich ist.
Was will man denn mit freien Tagen, davon hat man doch genug durch die täglichen Überstunden die kaum zu vermeiden sind, die Leute sollten mal die Augen öffnen und genau hinschauen wem mehr zusteht und wo man wirklich sparen kann.
Ich finde die Menschen die für das Leben anderer die Verantwortung mittragen die sollten auch entsprechend bezahlt werden.
Und dabei schließe ich nicht nur die Medizin ein.
 
Hallo zusammen,
ich bin nicht ganz sicher ob meine Antwort / Frage hier rein passt, aber schaun ma mal. :-)

Ich würde gern von euch mal wissen, wie es bei euch läuft mit der Vergütung.
Ich arbeite in Thüringen bin gelernte MTA-F und arbeite nach dem TVÖD Ost im Katheterlabor.
Meine Vergütung des Bereitschaftsdienstes ist, dass ich an einem Samstag / Sonntag 2h bekomme, allein für das bereithalten. Ich muss so schnell wie möglich in der Klinik sein bzw. max. in 30min. Die Bereitschaft läuft von zuhause aus.
An einem Wochentag bekomm ich für das bereithalten 1:45min.
Bezahlt wird nix, nur per Freizeitausgleich.

Mich würde interessieren wie eure Vergütung ist sprich im Bereitschaftsdienst des HKLs und es wäre auch interessant woher ihr kommt.

Ich danke euch schon jetzt recht herzlich.
Vlg
 
Rheinland-Pfalz. AVR-Tarif. Intensivpflegerischer Rufbereitschaftsdienst im HKL. Dauerhafte telephonische Erreichbarkeit und 30 min maximale Zeit bis "an den Tisch".
12,5% des Bruttolohnes pro Stunde Rufbereitschaft. Falls "aktiviert" ab Anruf dann reguläre Bezahlung incl. Zuschlägen nach AVR, jedoch mindestens 2h.
Keine "Strahlenzulage", keine zusätzlichen Urlaubstage - zumindest für unseren Bereich der HKL-Versorgung.
 

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