Steuerrückzahlung/Finanzierung...

lolavicky

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Innere Medizin, Nephrologie
Hallo,
da ich so gar keine Ahnung von unserem schönen steuerrecht habe würde ich mich freuen wenn ihr mir etwas Licht ins Dunkele bringt.
Ich möcht ab dem 01.01.09 Pflegemanagement an der HFH studieren und sehe mich jetzt schon mal nach Finanzierungshilfen um!
kein Bafög, kein Meister bafög, keine Begabtenförderung.
Ein Kredit bei der Bank ist eigentlich nicht mein Fall.
Mit meinem Arbeitgeber werde ich noch sprechen aber ich glaube meine Chancen auf Förderung sind auch dort eher gering.
Wie sieht es mit diesem Freibetrag auf der Steuerkarte aus???? Wieviel spart man dann im Monat an Lohnsteuer?
Kann ich dann noch zusätzlich bei den Werbungskosten etwas zurück erwarten?
Wer dies schon gemacht hat und auch schon etwas zurück gezahlt bekommen hat, bitte sagt mir doch mal ungefähre Summen damit ich etwas entspannter mein Studium beginnen kann!:gruebel:
Danke schon mal.
LG Vicky
 
Du wirst leicht über 4000 Euro zusammenbekommen und als Werbungskosten angeben können.
Doch jeder Finanzbeamte ist frei!!!!! Die Studenten haben unterschiedliche Erfahrungen mit dem Finanzamt gemacht.
Wenn Du eingeschrieben bist und die Rechnung/ Zahlungsplan da ist. Zudem du weißt wie oft Du an den Studientagen teilnehmen möchtest/ kannst ( diese sind freiwillig ) und die Kilometer kennst, gehe zum Finanzamt und frage nach, ob ein Freibetrag eingetragen werden kann.
Ansonsten bleibt die jährliche Einkommensteuererklärung. ( Dieses Abenteuer werde ich nächstes Jahr in Angriff nehmen )
Für die Finanzierung kannst Du auch nach Stipendien ausschau halten. Die HFH hat auf dem Webcampus dafür einen Link. Wenn Du was jünger bist und ein super Examen hast gibt es auch die Begabtenförderung der BMfGuS.
Einige bekommen auch MeisterbaföG. Dann aber nicht als Ausbildung angeben sonder Zusatzqualifikation.
 
Moin.

Du kannst sämtliche Kosten die nur irgendwie mit der Fortbildung zu tun haben als Werbungskosten bei Steuererklärung angeben. Dazu zählt: Materialkosten für Hefte, Fahrtkosten zur Bildungsstätte(Tankbelege aufbewahren und eventuell Fahrtenbuch mit "Stundenplan" als Beweis)
eventuelle Unterkunftskosten am Bildungsort, Fachbücher,etc.

Freibeträge auf der Lohnsteuerkartegibt es dafür nicht.

Findet die Fortbildung über einen Zeitraum von zwei Kalenderjahren statt kannst du auch die Kosten anteilsmäßig bei der Steuererklärung angeben.
 

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