Stellvertretende PDL im ambulanten Dienst

Kunair

Newbie
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26.10.2007
Beiträge
19
Ort
Norden
Beruf
exam. Altenpflegerin
Akt. Einsatzbereich
ambulante Pflege
Funktion
stell. PDL
ich weiß nicht weiter...


wie ihr vielleicht wisst hat hamburg ja so seine eigenen gesetze... das ich als altenpflegerin nach meiner pdl weiterbildung nicht als solche im ambulanten dienst arbeiten darf weiß ich. aber darf ich als stellv. arbeiten?

arbeitet vielleicht jemand von euch als stellv. pdl in einem ambulanten dienst in hamburg und ihr habt das examen in der altenpflege?


bin sehr dankbar für eure schnellen antworten....


liebe grüße von der elbe
 
das ich als altenpflegerin nach meiner pdl weiterbildung nicht als solche im ambulanten dienst arbeiten darf weiß ich.

Das verstehe ich nicht. Ein ambulanter Pflegedienst hat einen Versorgungsvertrag mit den Pflegekassen, darin muss, wenn ich wenigstens halbwegs richtig informiert bin, abgesegnet sein, dass die Mitarbeiter über eine hinreichende Qualifikation verfügen usw....

Kann es sein, dass deine PDL-Weiterbildung aus irgend welchen Gründen in Hamburg nicht anerkannt wird? Oder verstehe ich hier alles völlig falsch.

Jedenfalls ein sehr interessanter Beitrag!
 
doch meine weiterbildung wird anerkannt. nur in hamburg darf eine altenpflegerin nicht als pdl im ambulanten dienst arbeiten... in einer stationären einrichtung aber schon
 
doch meine weiterbildung wird anerkannt. nur in hamburg darf eine altenpflegerin nicht als pdl im ambulanten dienst arbeiten... in einer stationären einrichtung aber schon


HIMMEL...Und das ist spezifisch für Hamburg? Wird das auch begründet?
 
in hamburg darf eine altenpflegerin nicht als pdl im ambulanten dienst arbeiten... in einer stationären einrichtung aber schon

Ich versuche, das jetzt zu verstehen... In Hamburg möchte man nicht, dass AP
als PDL zu den Patienten bzw. Klienten mobil in die Wohnung fahren um dort pflegerisch tätig zu werden? Ist das von mir so richtig verstanden worden?

Und weiter..
" PDLs gehören ins Büro, PDLs gehören auf die "Brücke" (Hamburger Hafen, Schiffe, Brücke ...;-) )"

Könnte da die kritische Stelle in der "Ankerkette" liegen?
 
HIMMEL...Und das ist spezifisch für Hamburg? Wird das auch begründet?


denke nicht das es begründet wird... hab noch keine gehört


naja ich versteh vor allem nicht warum die ap als pdl nicht ambulant aber stationär arbeiten darf
 
An einer einzigen Stellenanzeige würde ich es nicht festmachen - aber ich glaube, in Bayern ist es ähnlich. Eine von den vielen Benachteilungen der Altenpfleger.

(Wenn die schwarz-gelbe Regierung es tatsächlich schaffen sollte, die Berufe zusammenzuführen, nehm ich ein wenig von dem, was ich über sie gedacht habe, zurück :wink:)
 
hallo ihr Lieben

leider ist es wirklich so. In Hamburg darf eine AP nicht als PDL arbeiten. Eine AP ist deswegen bis vor das zuständige Bundesgericht gegangen und hat verloren.
Zwar sind wir vor dem Gesetzgeber gleichgestellt aber die Krankenkassen verweigern die Zulassung für Leistungen nach SGB V da nach der Meinung der Hamburger AOK und Konsorten die APs dafür nicht geeignet sind.
Allerdings müsste es als stellvertr. PDL möglich sein in dem Bereich zu arbeiten.

Welche Begründung da genau dahintersteckt weiß ich nicht mehr genau.

liebe grüße
silverlady
 
ja so weiß ich das auch, silverlady


muss nur noch die stelle im gesetz finden wo das steht
 
hallo Kunair

das wirst du eben i m Gesetz nicht finden. Vom Gesetzgeber her sind wir gleichgestellt.
Das Poblem liegt eindeutig bei den Krankenkassen die eben keine SGB V Leistungen vergüten wollen wenn man AP ist.

Schau mal im Archiv der Altenpflegezeitung, dort habe ich das Urteil mit entsprechenden Aktenzeichen gelesen.

Ich habe damals, als ich einen Job als PDL gesucht habe, an die Bezirksregierung geschrieben und mich mit dem VDEK in Verbindung gestzt.

Von denen habe ich die Bestätigung damals schriftlich bekommen.

viel Glück
silverlady
 
und hast du als stellv. in hamburg gearbeitet?
 
hallo Kunair

ich arbeite in Niedersachsen. Ich wollte aber eine Bestätigung haben, dass ich als AP in der Funktion als PDL arbeiten darf, falls sich irgendwelche abgehobenen Politiker oder sogenannte Experten eine neue Idee einfallen lassen.

liebe Grüße
silverlady
 
Hallo an alle

In NRW gibt es einen ähnlichen Schwachsinn, da heist es, es darf ein AP nur als PDL arbeiten, wenn er die (neuere) dreijährige Ausbildung genossen hat.

Wer noch nach der Alten Vorschrift ausgebildet wurde und nur 2 Jahre in der Ausbildung war und ein Jahr als Anerkennungsjahr gemacht hat, der darf nicht als PDL arbeiten, auch nicht mit der zusätzlichen Weiterbildung.:-?

Als stellv. ist das aber kein Problem, das kann zumindest bei uns jeder GuKP oder AP machen

lg Cassy
 
habe heute vom dbfk ne mail bekommen und die sagen das es nicht geht das man als stellv. arbeiten kann.

aber der dbfk bemüht sich in hamburg und schleswig holstein um die anerkennung der ap als pdl
 

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