Schwanger, Halbtagesbeschäftigungsverbot - Gehalt?

steckdosi20

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Hallo!!
Ich bin gelernte Kinderkrankenschwester mit 3,5 jähriger Berufserfahrung und in der 20.SSW. Ich bin zu 100% angestellt und habe mit den Wechselschichtzulagen immer zwischen 1600 und 1700€ netto ausgezahlt bekommen. Nun habe ich seit 7 Wochen keine Nachtwachen mehr gemacht und mir fällt somit ja die Wechselschichtzulage weg.

- Kann mir jemand sagen, was das netto ausmacht?

- Und wie verhält es sich mit dem Beschäftigungsverbot, wenn ich jetzt nur 4 Stunden pro Arbeitstag arbeiten darf. Kann bzw wird mir dadurch finanziell nochmals ein Nachteil entstehen??


Ich frage daher nach, weil ich alleinerziehend sein werde, und darauf angewiesen bin, vom Elterngeld leben zu können. Dieses wird ja aus dem Netto der Vormonate errechnet. Wenn das schon viel niedriger ist, dann würde das für mich ein großes Problem darstellen....

Danke Im Voraus!
 
Welcher Tarifvertrag? Wechselschichtzulage und Nachtdienstzuschläge variieren ja. Beim Haustarifvertrag hilft dir die Lohnbuchhaltung am besten weiter.
Wieso solltest Du nur 4 Stunden pro Tag arbeiten dürfen?
 
Nimm deinen alten Gehaltsschein und streich alle entsprechenden Zuschläge weg. Dann gibst das hier ein: Gehaltsrechner und Brutto Netto Rechner Gehalt bei nettolohn.de! . Und schon hast du deinen Lohn für die VK ohne ND.

Bist du bereits im Beschäftigungsverbot?

§ 11 Mutterschutzgesetz

Arbeitsentgelt bei Beschäftigungsverboten.

(1) Den unter den Geltungsbereich des § 1 fallenden Frauen ist, soweit sie nicht Mutterschaftsgeld nach den Vorschriften der Reichsversicherungsordnung beziehen können, vom Arbeitgeber mindestens der Durchschnittsverdienst der letzten 13 Wochen oder der letzten drei Monate vor Beginn des Monats, in dem die Schwangerschaft eingetreten ist, weiter zu gewähren, wenn sie wegen eines Beschäftigungsverbots nach § 3 Abs. 1, §§ 4, 6 Abs. 2 oder 3 oder wegen des Mehr-, Nacht- oder Sonntagsarbeitsverbots nach § 8 Abs. 1, 3 oder 5 teilweise oder völlig mit der Arbeit aussetzen. Dies gilt auch, wenn wegen dieser Verbote die Beschäftigung oder die Entlohnungsart wechselt.
§ 11 MuSchG Arbeitsentgelt bei Beschäftigungsverboten

Wenn ich das jetzt richtig verstehe, dann werden die Verdienstsummen aus den letzten drei Monaten vor Erintritt der Schwangerschaft als Grundlage für die Berechnung genommen. In den Monaten hattest du diverse Zuschläge. Die werden net abgezogen.

Elisabeth
 
Elisabeth hat fast Recht:

Im TVÖD gibt es zwei verschiedene Schichtzulagen: eine für Früh und Spät, eine zweite für Früh, Spät und regelmäßige Nachtdienste. Die erste können auch Schwangere beziehen.

Die Zulagen für den Nachtdienst fallen natürlich komplett weg. Nicht für's Elterngeld, aber für die Arbeitszeit während der Schwangerschaft.
 
Die Zulagen für den Nachtdienst fallen natürlich komplett weg. Nicht für's Elterngeld, aber für die Arbeitszeit während der Schwangerschaft.

Das ist so nicht wahr, Dir dürfen in der SS keinerlei Nachteile entstehen und selbstverständlich bekommst Du für alle fehlenden Schichtzulagen einen Ausgleich bezahlt. Der berechnet sich aus den 3 Monatsgehältern vor Beginn der SS.

Mel
 
Hallo!!
Ich habe den Tarifvertrag TVÖD und Entgeltgruppe 7a, Stufe 2.
Das sind 2211€ Brutto, und ich habe davon netto immer ca 1450€ gehabt.
Plus dann zusätzlich die ganzen Zuschläge eben, die ja steuerfrei sind, oder?

Ich werde nun bis zum Mutterschutz trotz Beschäftigungsverbot dieses " Grundnetto "erhalten, oder?
Also 1450€.
Und wegen der fehlenden Nachtdienste erhalte ich einen Durchschnittszuschlag in Höhe von 168€ ( laut zuständiger Dame für Gehaltsabrechnung).
Ist das netto, oder brutto??

Und dürfen die mir jetzt wegen des Halbtagesbeschäftigungsverbotes diesen Durchschnittszuschlag streichen??


Und wegen dem Elterngeld: Da wird ja der Nettolohn der letzten 12 Monate genommen. Der Nettolohn OHNE Zuschläge ( also die 1450€), oder der Nettolohn mit den Zuschlägen??

Vielen Dank schonmal für eure Antworten!!
 
Das, was als Nettoauszahlung auf dem Gehaltszettel steht (und auf dem Konto landet) ist bereits das Netto inklusive der Zuschläge. Beim Zuschlag für gearbeitete Stunden gilt Brutto gleich Netto, die Wechselschichtzulage selbst wird versteuert.
 

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