Rückzahlungverpflichtungen durch Fortbildungsvereinbarung

Rose 70

Newbie
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13.07.2010
Beiträge
28
Ort
SACHSEN ANHALT
Beruf
krankenschwester.
Akt. Einsatzbereich
Ambulanter Pflegedienst
Funktion
stellvertr. PDL, QMB,Pflegeberater
wer kann mir helfen/ raten
bin schon eine ganze Zeit wg.psych Erschöpfungszuständen und depressiven Phasen krank geschrieben.
In besseren Zeiten begann ich eine Weiterbildung zur leitenden Pflegefachkraft /PDL für einen ambulanten Pflegedienst.
Durch meine Chefin wurde ich zur Unterschrift zu einer Fortbildungsvereinbarung genötigt...
Nun mußte ich aus gesundheitlichen Gründen diese Weiterbildung abbrechen..
Muß ich denn jetzt wirklich dir entstandenen Kosten zurückzahlen????
Ich muß noch dazu sagen,dass ich aus vielen Gründen nicht zu diesem Pflegedienst zurückkehren kann und will.
Ich habe noch um die 400 Überstunden und um die 20 Urlaubstage.
Am besten wärw natürlich,wenn sie mir dies ausbezahlen würde..,aber so wie ich meine Chefin kenne,wird dies ein schwerer Kampf!!!
Ich war 15 Jahre in diesem PD und habe gern dort gearbeitet ,doch jetzt habe ich auch von einer Kollegin erfahren,dass man mich dort nicht mehr benötigt.
Dies tut nach so einer langen Zeit sehr weh,aber ich werde mir wohl eine andere Arbeit suchen müssen.??!!
Vielleicht hat ja jemand Ähnliches durchgemacht oder hat einen Rat für mich.Für jede kleine Hilfe bin ich sehr dankbar.:weissnix:
 
Verstehe ich Dich richtig: Du bist noch bei dem Pflegedienst angestellt, aber derzeit krankgeschrieben? War es denn notwendig, die Weiterbildung abzubrechen? Wenn Dein AG Dich entlässt, musst Du normalerweise, keine Kosten zurück erstatten- das war bei mir ja vor knapp 2 Jahren mal Thema....Verlangt denn das WB-Institut, dass die WB im vollen Umfang bezahlt wird, obwohl Du sie abgebrochen hast?

Und ich wünsche Dir, dass Du Dich erholst, uns sich bald neue Perspektiven für Dich entwickeln.
 
Ich glaube nicht, dass es rechtmäßig wäre, Geld von Dir zu verlangen, wenn Du eine Maßnahme krankheitsbedingt abbrichst.

Kündigst Du aber - aus welchen Gründen auch immer - und hast die Rückzahlungsverpflichtung unterzeichnet, gegen die an sich nichts einzuwenden ist, dann musst natürlich die entstanden Kosten begleichen.

Überstunden und Urlaubstage musst Du abbauen. Nach 15 Jahren müsstest ja eine längere Kündigungsfrist haben, da könnte das möglich sein. Sollte Deine Krankmeldung dem Abbau im Weg stehen, muss der AG Dir die Stunden ausbezahlen - aber nur dann. Ansonsten kann er auf Freizeitausgleich bestehen.
 
:cry:Richtig,ich bin noch in diesem PD angestellt.
Seid Juni nin ich krank geschrieben und habe ein ärztl. Attest,dass ich aus gesundheitlichen Gründen diese Weiterbildung abbrechen mußte. Ich bin immer noch in psycholog. Behandlung,nehme starke Medikamente und weiß nicht ,wie es weitergehen soll...
 
Solange Du krank und noch angestellt bist, musst Du gar nichts zurückbezahlen. Eine Rückzahlungsverpflichtung greift nur, wenn Du von Dir aus den AG verlässt.
 
Kündigst Du aber - aus welchen Gründen auch immer - und hast die Rückzahlungsverpflichtung unterzeichnet, gegen die an sich nichts einzuwenden ist, dann musst natürlich die entstanden Kosten begleichen.

Versteh ich das so:
Wäre es so ,dass ich zwar noch krank geschrieben bin,mir einen neuen Job suche-diesen auch finden würde .Dann würde ich kündigen-so müßte ich es zurück zahlen???Dann gilt dieses Attest nichts mehr ???
Meine Chefin würde mir bestimmt nicht kündigen ,denn dann müßte sie ja zahlen.Da wäre ja noch einiges offen!!!
 
Versteh ich das so:
Wäre es so ,dass ich zwar noch krank geschrieben bin,mir einen neuen Job suche-diesen auch finden würde .Dann würde ich kündigen-so müßte ich es zurück zahlen???Dann gilt dieses Attest nichts mehr ???

Richtig. Du hast unterschrieben, dass Du nach der Weiterbildung einige Zeit (bei Fachweiterbildungen sind drei Jahre üblich) bei deinem Arbeitgeber bleibst. Gehst Du vorher, musst Du die entstandenen Kosten anteilig zurückzahlen. Wirst Du gegangen, dann nicht.

Kann sein, dass die WB-Einrichtung nicht den vollen Betrag haben wollte, wenn Du nur einen Teil der Fortbildung in Anspruch genommen hast. Das ändert aber nur was an der Summe, nicht an der Kündigung.

Deine Krankmeldung nimmt keine Rücksicht auf Deine Rückzahlungsverpflichtung. Du kämst lediglich raus, wenn Du aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in Deinem Beruf / bei Deinem Arbeitgeber arbeiten könntest. Aber um eine derartige Erkrankung scheint es sich bei Dir ja nicht zu handeln.

Wenn Du von Dir aus Deinen AG verlässt, greift die Verpflichtung. Und die Verpflichtung selbst ist rechtens, ergo wirst Du nichts dagegen ausrichten können.
 

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