Recht zur Führung der Berufsbezeichnung

Ralfi

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12.10.2005
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Hallo, zusammen.

Ist es richtig, daß man die Berufsbezeichnung "Krankenschwester" nicht mehr benutzen darf, wenn man einige Jahre nicht mehr in diesem (erlernten) Beruf gearbeitet hat?

Ich brauche dazu einen Gesetzestext o.ä.

Bitte um schnelle Antworten, da die Sache bereits "brennt".

MFG,

Ralfi
 
Wer erzählt dir den sowas????

Nicht du musst beweisen, das du es nicht darfst, sondern der andere, das man es nicht darf! Worauf beruft der sich denn??
Es sei denn, man hat dir dir durch Gerichtsbeschluss die Erlaubnisurkunde entzogen.
Rechtsgrundlage sind die §§ 1, 2, 23 im Krankenpflegegesetz (siehe Download-bereich).
Aber "Ralfi" hört sich irgendwie nach "Krankenpfleger" an.....
 
Hallo.

Danke für die schnelle Antwort.
Zunächst einmal geht es nicht um mich selber, deswegen ist Krankenschwester schon in Ordnung. :-)

Nehmen wir mal an, daß die Person, die es betriftt, beweisen WILL, daß sie nicht mehr als Krankenschwester eingesetzt werden kann.
Wie sieht es dann aus?

Gruß,
Ralfi
 
Hallo Ralfi,
Das ist eine andere Baustelle, die mit dem Recht zur Führung der Berufsbezeichnung nichts zu tun hat.
 
Berufsbezeichnung

Hallo, noch mal.

Ich bin mir sehr sicher, daß ich genau diesen, von mir gesuchten, Gesetztestext vor zwei Jahren mal gelesen habe.
Da stand dann also sinngemäß drin, daß die Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung "Krankenschwester" dann erlischt, wenn man in diesem Beruf 5 Jahre nicht mehr tätig war.
Leider habe ich ihn damals nicht aufgehoben und kann ihn nicht mehr finden.

Wenn das eine "andere Baustelle" ist, wo muss ich dann suchen?

MFG,
Ralfi
 
Hallo Ralfi,
in den geltenden Gesetzen ist und war eine solche Regelung nie vorhanden.
Ralfi schrieb:
wo muss ich dann suchen?
im Sozialversicherungsrecht, im Arbeitsrecht, bei HartzIV-Bestimmungen usw., je nach dem, warum sie nicht will oder kann...
 
Hallo

sowas habe ich ja noch nie gehört.
Das würde ja bedeuten, alle meine weiblichen Arbeitskolleginnen, die nach der Geburt mehr als die drei Jahre Elternzeit in Anspruch genommen haben (z.B. mehrere Kinder bekommen haben), plötzlich ohne Beruf dastehen.
Kann ich mir ehrlich gesagt nicht vorstellen, dass es sowas gibt.

Lieben Gruß Sandra
 
Elternurlaub

Hallo.

Was ich in Erinnerung behalten habe waren 5-8 Jahre der Arbeit in einem anderen Beruf und dann der "Rückfall" in den Beruf Krankenschwester.

Vielleicht habe ich mich geirrt...trotzdem vielen Dank für die netten Versuche.

MFG,
Ralfi
 
Das bezog sich garantiert nicht auf die Verfahrensweise in Deutschland. Hier reicht es einmal ein Examen zu machen und man ist Pflegekraft kraft Amtes bis zum Tode. Man braucht noch nicht einemal regelmäßig seine Fähigkeiten unter Beweis stellen.

Elisabeth
 
Hallo,

es ist richtig, dass es im KrPflG festgelegt ist, dass die Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung zurückgenommen werden kann!

§2 Voraussetzung für die Erteilung der Erlaubnis

(1) Die Erlaubnis [...] ist zu erteilen, wenn der/ die Antragsteller/inn
1. die durch dieses Gesetz vorgeschriebene Ausbildungszeit abgeleistet und
die staatl. Prüfung bestanden hat,

2. sich nicht eines Verhaltens schuldig gemacht hat, aus dem sich die
Unzuverlässigkeit zur Ausübung des Berufes ergibt, und

3. nicht in gesundheitlicher Hinsicht zur Ausübung des Berufes ungeeignet
ist.

(2) [....] Die Erlaubnis ist zu wirderrufen, wenn nachträglich die Voraus-
setzung nach Absatz 1, Punkt 2 weggefallen ist.
Die Erlaubnis kann widerrufen werden, wenn nachträglich die Voraus-
setzung nach Absatz1, Punkt 3 weggefallen ist.

Ich denke mal, das dieses aber Auslegungssache ist.......allerdings steht nirgens, dass man nach 5 Jähriger Berufsabstinenz nicht mehr als solche arbeiten darf!


@ ralfi:
Wieso möchte die betreffende Persom beweisen, dass sie nicht mehr als KS eingesetzt werden kann? Spekuliert sie auf eine - vom Arbeitsamt bezahlte- Umschulung ????? * mal direkt frag*
 

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