Recht auf Nachtdienst

Eileensche

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15.03.2008
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Ort
St.leon- Rot
Beruf
Azubi Krankenpflege
Akt. Einsatzbereich
Psychiatrie
Hallo zusammen.

Ich hätte mal eine frage und hoffe auf eure hilfe...... Und zwar wie bei warscheinlich vielen Krankenhäuser ist bei uns die Hölle los. und da nun im Februar die Überstunden abgebaut werden, habe ich keinen Nachtdienst im Februar. Es ärgert mich da ich für Zwei Monate die Wechselschichtzulage und den Sonderurlaubstag verliere.

Nun die Frage habe ich ein RECHT auf Nachtdienste das ich die Zulagen bekomme oder muss ich auf die Kulanz meines Chefes hoffen?

Schonmal Danke für eure antworten

Eileensche
 
Solange du keine vertragliche Aussage dazu hast (was ich verneinen möchte), hast du KEIN Recht auf Nachtdienst.

Du musst das auch anders sehen. Du verlierst keinen Urlaubstag, den du garnicht hast. Vielmehr kannst du dir 5 dazu arbeiten dieses Jahr ;)
 
Bei uns ist der Nachtdienst nicht so beliebt. Da finde ich immer jemanden, dem ich den Nachtdienst abnehmen darf.
Wir müssen allerdings immer die Stationsleitung fragen, ist glücklicherweise kein Problem.
 
Wenn Dein Profil paßt, dann bist Du in der Psychiatrie?
Nach TvöD ist die maximale Anzahl der Zusatzurlaubstage 6. Falls Du 2 Zusatzurlaubstage für Psychiatrie hast, dann kannst Du Dir im Kalenderjahr eh nur weitere 4 erarbeiten.

Ansonsten sehe ich das wie Maniac. Recht besteht keines. Entweder genießen, daß man nicht die belastenden Schichten machen muß oder fragen, ob man mit jemandem tauschen kann, der das genießen kann.
 
Wenn Dein Profil paßt, dann bist Du in der Psychiatrie?

Vorallen Dingen bist Du dann auch noch Auszubildende....hier greift das KrPflG, welches ab dem 18. Ausbildungsmonat insgesamt 80-120 Stunden im ND vorsieht. Diese Angaben sind als verbindlicher Rahmen zu sehen!

Auch wenn Dein angezeigter Status nicht mehr aktuell ist, hättest du kein verbrieftes
Recht auf "unbegrenzte ND" mit Zusatzurlaubstagen....
 

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