Probezeit

pseudonymous

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30.09.2010
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OP
Hallo,

hab ein Problem...
Ich bin seit einem Jahr ausgelernte OP-Schwester und habe jetzt meinen Arbeitgeber gewechselt.
Ich war bisher 1 Jahr nur in einem Fachbereich tätig, welches mir nicht gereicht hat.
Nun bin ich in einem OP gelandet, der mir absolut nicht zusagt, vom Geld, teilweise Leute (Ok, Übeltäter gibts überall) sowie aber auch die Handhabung der Dienste/Bezahlung.

Nun befinde ich mich ja in der Probezeit - wie siehts aus, wenn ich jetzt kündige - kommt das wirklich schlecht rüber? (der Arbeitsmarkt sieht ja gut aus für OP-Schwestern... man wird ja überall mit kusshand genommen..)

Und kann mir jemand sagen, bis wann man gekündigt haben muss- 2 Wochen vor Monatsende?

Bin echt frustriert :(
 
Was steht denn in Deinem Arbeitsvertrag? Bist Du nach TVÖD, AVR o.ä. beschäftigt?
 
Was steht denn in Deinem Arbeitsvertrag? Bist Du nach TVÖD, AVR o.ä. beschäftigt?

Hallo,

es ist wurscht was da drin steht, Probezeit ist für AG und AN, jeder kann in dieser Zeit ohne Angabe von Gründen kündigen. Wenn sich das nicht häuft, sollte es auch keine Probleme geben. Es kann ja immer mal die Chemie nicht stimmen.
- Aber vielleicht solltest Du mit Deinem Vorgesetzten mal noch über Deine Probleme reden und der "anderen Seite" eine Chance geben. Vielleicht tut sich etwas, Du vergibst Dir damit jedenfalls nichts?

Matras
 
Habe Deinen Beitrag verschoben, da er allgemeine Fragen zum Arbeitsrecht enthält und nicht OP spezifisch ist!

Matras
 
Hallo,

es ist wurscht was da drin steht, Probezeit ist für AG und AN, jeder kann in dieser Zeit ohne Angabe von Gründen kündigen.
Matras

Aber die Kündigungsfrist ist doch eine andere. Früher war ich nach AVR beschäftigt - in der Probezeit 4 Wochen zum Monatsende. Gesetzlich vorgeschrieben sind - glaube ich - nur 2 Wochen...
 
Aber die Kündigungsfrist ist doch eine andere. Früher war ich nach AVR beschäftigt - in der Probezeit 4 Wochen zum Monatsende. Gesetzlich vorgeschrieben sind - glaube ich - nur 2 Wochen...

Aber sie ist in der Probezeit (wie sie schreibt) un da kann sie wie auch der AG kündigen!

Matras
 
@matras:
du solltest deine Antwort etwas präzisieren, ich blicke jedenfalls nicht ganz durch.
Es geht doch hier nicht um die Angabe von Gründen sondern um die Beachtung von Fristen - oder?

Probezeit ist für AG und AN, jeder kann in dieser Zeit ohne Angabe von Gründen kündigen
Als AN kann ich immer ohne Angaben von Gründen fristgerecht kündigen, das hat mit der Probezeit nichts zu tun.

Innerhal der Probezeit gelten aber auch immer Fristen, die im Arbeitsvertrag festgelegt sind.

Sollte das mal ausnahmsweise nicht der Fall sein, dann greift mindestens das BGB:
"§ 622 Kündigungsfristen bei Arbeitsverhältnissen.(3)Während einer vereinbarten Probezeit, längstens für die Dauer von sechs Monaten, kann das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden."
Während Ihr Arbeitsverhältnis normalerweise nur mit einer Frist von vier Wochen zum 15. oder zum Monatsende ordentlich gekündigt werden kann (§ 622 Abs.1 BGB), ist die ordentliche Kündigung eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses während einer vereinbarten Probezeit jederzeit mit einer Frist von zwei Wochen möglich.
Die abgekürzte Kündigungsfrist gilt sowohl für eine Kündigung durch den Arbeitgeber als auch für eine Kündigung durch den Arbeitnehmer, d.h. die kurze Frist kommt beiden Vertragsparteien zugute, wenn sie das Arbeitsverhältnis während der Probezeit beenden wollen.​

@pseudonymus:
wie siehts aus, wenn ich jetzt kündige - kommt das wirklich schlecht rüber? (der Arbeitsmarkt sieht ja gut aus für OP-Schwestern... man wird ja überall mit kusshand genommen..)
Na ja, wenn der Arbeitsmarkt soooo gut ist würde ich mir da keine Gedanken machen. Sollte allerdings nicht beim nächsten AG genuso laufen.


Das sollte man aber schon Wissen.
Brauchst ja eigentlich nur im Vertrag nachsehen!
 

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