Probezeit-Prüfung nicht bestanden

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Anwendungsprogrammierer
Hallo an Alle,
leider hat heute die Freundin meines Sohnes den mündlichen Teil der Probezeit-Prüfung in Anatomie verhauen; und das bei Fragestellungen, die erst kurz im Unterricht angesprochen wurden. Sie hatte auch während der Prüfung eigentlich ein gutes Gefühl!!

Sie ist Schülerin mit Leib und Seele, hat die anderen Prüfungsteile mit Bravour bestanden und war auf Station sehr beliebt. Keiner kann das eigentlich glauben.

Das Ganze sieht hier nach einer Siebungsaktion aus, von 20 Schülerinnen in Probezeit sind 9 rausgeflogen.

Nun zu meiner eigentlichen Frage: Gibt es eigentlich Rechtsmittel, die sie und ihre Leidensgenossinnen in Ihrer Situation anwenden können?

Was ich hier eigentlich schofel finde, ist die Tatsache, dass hier den Leuten ein Ausbildungsplatz angeboten wird, und dieser dann während der Ausbildungszeit wieder weggenommen wird. Ich meine, wenn sich jemand total vertan hat, und sich dann herausstellt, dass er oder sie nicht geeignet ist, dann kann ich das ja verstehen. Aber wegen einer Note (sonst nur Einsen und Zweien), das will mir einfach nicht in den Kopf!!

Nun noch kurz zu mir, damit Ihr wisst, wer der Typ mit dem komischen Nick ist ;-) :

Ich war mal in grauer Vorzeit (20 Jahre her oder so) Anästhesiepfleger und Rettungssanitäter im BwZK in Koblenz, und habe mich nach meiner Heirat und der Geburt meines Sohnes (der, dessen Freundin jetzt das Problem hat .. ) einem anderen gefährlichen Berufsfeld gewidmet: Die Computerei *g*


So nu abba genuch geschwafelt ... wäre echt lieb von Euch, wenn Ihr mir Eure Meinungen und Tipps zur Situation zukommen lassen könntet ...

LG
Sven
 
Hallo!

Nein, sie hat die schriftliche Prüfung, nachweisbar, versaut - ergo ist sie raus.

Und ganz nebenbei kann die Schule eh innerhalb der Probezeit ohne Angaben von Gründen kündigen...
 
Sie hat in mündlich (ein einziges Fach, Anatomie, nicht vorher bekannt ... ) versiebt, nicht schriftlich ...

Wie ich Deiner Anwort entnehme, muss die Note wohl schriftlich nachgewiesen werden? Evtl. auch begründet?

Apropos Probezeit während der Ausbildung hier mal ein Gesetzestext, der vllt. den Schulen und Krankenhäusern unter die Nase gerieben werden sollte:

(...) § 20 BBiG 2005 (Berufsbildungsgesetz)
Das Berufsausbildungsverhältnis beginnt mit der Probezeit. Sie muß mindestens einen Monat und darf höchstens vier Monate betragen. (...)
Danach darf eigentlich nur noch aus wichtigem Grund (und dann fristlos) gekündigt werden ... oder gelten für Ausbildungen in Pflegeberufen andere Gesetze???

Die Prüfung fand jedoch im 6. Monat statt. Nun bin ich einigermaßen ratlos ...

Sven




... ok, habs gerade gefunden :-(
§14 KrPflG 2005: (...) Die Probezeit beträgt bei Gesundheits- und Krankenpflegerinnen, Gesundheits- und Krankenpflegern, Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen und Gesundheits- und Kinderkrankenpflegern sechs Monate.(...)

Sorry für die Verwirrungen ...
Sven
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Sie müsste eigentlich wissen das in der Krankenpflege 6 Monate probezeit die Norm ist. Dass wurde bestimmt gesagt.

Krankenpflegegesetzt § 13 Probezeit

Das Ausbildungsverhältnis beginnt mit der Probezeit. Die Probezeit beträgt bei Gesundheits und krankenpfleger... ...6 Monate.
 
Hallo Schwiegervater in spe!!!
Ich möchte hier antworten, weil ich diese Situation nur zu gut kenne. Mir selbst erging es ähnlich: ich fing vor 6 Jahren die Ausbildung an. Ich kam auf den Stationen (als erstes Chirurgie, 6 Wochen, dann Innere, 8 Wochen) am Anfang nicht so gut zurecht, aber dann taute ich auf der CHIR auf und die waren echt zufrieden mit mir. Auf der Inneren wars total blöd, die Stat. Leitung konnte mich wohl nicht leiden und fuhr mich immer an. Leider war auch meine Schulleiterin ein richtiges Biest. Notenmäßig war ich aber im guten Durchschnitt. Jedenfalls hatten wir dann gegen Ende des ersten Halbjahres praktische Zwischenprüfung. Ich, die vorher im Altenheim gearbeitet hat und das Pflegen der Bewohner gewohnt war, bekam die Aufgabe, eine Hemiplektikerin zu waschen. Aber ich machte laut der Lehrerin alles falsch, wusch die Pat. angeblich nicht richtig, bekam eine 5 und flog somit durch die Probezeit.
Die Stationsleitung der CHIR war fassungslos, als sie das erfuhr. Auch der Anatomielehrer konnte es nicht glauben und redete deswegen sogar mit der Schulleitung. Diese sagte aber, ich wäre ungeeignet für diesen Beruf.
So etwas finde ich unfair, hier ging es rein um Sympathie. Wer schleimen konnte, durfte bleiben.
Naja, es war mehr eine Art Selektion. Ich musste halt gehen, wie 2 andere auch. Als ich meine alte Stelle im Altenheim wieder bekam, meinten Kollegen und die Chefin, dass die in der Schule nicht wussten, was sie taten.
Mittlerweilen bin ich darüber hinweg und möchte die Ausbildung noch einmal neu starten.
Also du siehst, dass man da nicht viel dagegen tun kann, die einen müssen gehen und die anderen bleiben.
Liebe Grüße, Beenie
 
Wir hatten das gleiche Thema damals während unserer Ausbildung: Man darf während der Probezeit ohne Angabe von Gründen gekündigt werden, wie in jedem anderen Arbeitsverhältnis auch.
Meines Wissens nach gibt es doch keinerlei gesetzliche Grundlage für die sogenannte "Probezeitprüfung" und damit verbundene Konsequenzen, oder???
Da aber jederzeit und ohne Gründe der Arbeitsvertrag innerhalb der Probezeit gekündigt werden kann, ist diese anfängliche Prüfung wohl wirklich eine Art " Aussieben"- Leider.
Bei uns wurden damals wenigstens zusätzlich die anderen vorherigen Noten mit berücksichtigt und nicht nur das Augenmerk auf diese Prüfung gerichtet.
 
Hallo, kenne es eigentlich nicht anders. Die Probezeitprüfung besteht aus Anatomie, Krankheitslehre und Krankenpflege, und nach den Noten wird ausgesiebt.So Schade wie es ist, aber so viel ich weiss, müssen fast in jedem Kurs 5-7 Leute den Kurs verlassen.
 
Hallo,

also bei uns gab es die Probezeitprüfungen nicht, man konnte aber ohne Grund gekündigt werden.

LG furunkel
 
Bei uns gab es diese Prüfung auch nicht. Augenmerk wurde auf die Noten des ersten halben Jahres, die Beurteilung der Station sowie die Praxisanleitungen gelegt und danach wurde entschieden.
 
ihr macht mir angst.

ich habe schon gehört das viele in der probezeit gehen müssen

finden da auch prüfungen statt?

hab isher nur schriftlich und praktisch gehört das da auch noch mündlich geprüft wirdis ja seltsam.

is das in ludwigshafen auch so?
 
Selbst wenn es irgendwelche rechtlichen Möglichkeiten gäbe (dies meines Wissens nicht gibt) stellt sich auch die Frage, ob man irgendwo lernen will, wo man sich erst wieder einklagen musste. Fürchte, dass ist keine gute Voraussetzung für ein erfolgreiche Ausbildung...
 
Das finde ich auch! Eine aus meinem Kurs musste nach der nicht bestandenen praktischen Probezeitprüfung gehen und beklagte sich bei ihren Eltern darüber (sie ist Jugendliche), wie unrecht das wäre usw. Gleichzeitig fragte sie mich, ob die rechtlich was dagegen tun könnten, was ich ihr verneinen musste. Die Schule muss ja, wie man weiß, keinen Grund innerhalb der Probezeit angeben um ihr zu kündigen(obwohl es bei ihr ja einen Grund gab: zweimal Note 5). Ich sagte noch zu ihr, und selbst wenn du die Kündigung anfechten könntest, bist du dir sicher, dass du weiterhin da lernen möchtest, wo dich die Schule nicht so gerne hat?
 
Ich würde ihr den Tipp geben: Aufstehen und weiterlaufen.
Die Kündigung wird sicher nicht zurückgenommen.
Jetzt heißt es Bewerbungen schreiben um an einer anderen Schule die Ausbildung zu machen...
Das Leben ist wie Auto fahren... Man muss meistens nach vorne schauen... in den Rückspiegel aber nur selten.
Viel Glück dabei
Alex
 

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