Praktikumsrauswurf = Ausbildungsende?

shane84

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07.02.2011
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Hallo allerseits,
Es geht um ein Problem,dass meine Schwester derzeit hat.
Sie macht eine Ausbildung zur Pflegeassistentin und hatte nicht mehr lange bis zum Abschluss. Im Januar hatte sie ihr zweites Praktikum in der Ausbildung in einem Krankenhaus absolviert. So weit so gut..
An einem unglücklichen Tag sollte eine Patientin gewogen werden.Diese Arbeit musste meine Schwester mit einer Kollegin erledigen,die dort arbeitet. Die Patientin wurde angewiesen und ihr wurde gesagt,dass sobald die Kollegin zurück ist (sie ging kurz aus dem Zimmer), sie gewogen wird.
Meine Schwester hat in der Zeit,als die Kollegin aus dem Zimmer war den Rollstuhl schon mal zur Bettkante geschoben. Als sie dabei war die Bremsen an dem Rollstuhl festzustellen,hat die Patientin sich auf den Rollstuhl bewegt,hat sich an der Lehne abgestützt und der Rollstuhl rollte zurück,dass die Bremse noch nicht fest war.Meine schwester ist eher zierlich und konnte das wegrollen nicht verhindern.Die Patientin fiel zu Boden,brach sich dabei das Bein.

Sie wurde gleich danach aus dem Krankenhaus geschmissen,das Praktikum war beendet.
Jetzt schmeißt sie die Berufsschule auch,es heißt : Kein Praktikum,also keine Ausbildung.

Ist das rechtens?Darf man einfach so jemanden auf Grund so eines Unfalls schmeißen?Und wieso darf man nicht die Ausbildung an einem anderen Ort wiederholen?

Grüße
 
Huuups, ein heikles Thema.
Wie sieht es denn mit einem Betriebsrat oder MAV (mitarbeitervertretung) in diesem KH aus ?

Dort würde ich das Geschehene mal erzählen und fragen, was zu tun ist.

Viel Glück
Malu 68
 
Ich würde dies auch in der Schule vorbringen.

Aus unserer Sicht lässt sich dazu wenig beitragen, allerdings empfinde ich das Vorgehen des Hauses eher ungewöhnlich.
 
Hast deine Schwester etwas schriftliches bekommen? Würde aber auch zum Betriebsrat gehen, finde das auch irgendwie seltsam. Ist zwar ärgerlich, aber Fehler passieren.
 
Wir haben der Schule es Schriftlich verfasst,dennoch hat man sich wohl keine Mühe gemacht es wirklich zu bearbeiten..
Ich fasse den Tathergang zusammen,so wie meine Schwester es mir vorhin genau beschrieben hat:

1)Sie befand sich mit der Kollegen in dem Zimmer + Patientin.
Die Kollegin bat sie darum den Rollstuhl ins Zimmer zu holen. Sie hatte an der Prozedur ein paar Mal teilgenommen und hat somit 4 Mal bereits den Rollstuhl besorgen müssen.Daher hatte sie auch die Befugnis.

2)Die Kollegin verließ den Raum um altes Wasser aus der Flasche zu entsorgen,der Raum befand sich gleich gegenüber.Die Kollegin forderte die Patientin auf sitzen zu bleiben und zu warten,bis sie zurück ist um mit der Prozedur anzufangen (die Patientin saß bereits).

3)Als meine Schwester den Rollstuhl aus dem Lagerraum geholt hat,fuhr sie damit zur Bettkante. Zu diesem Zeitpunkt saß die Patientin. Da,wie erwähnt,der Rollstuhl für meine Schwester relativ groß und schwer war,war sie damit beschäftigt ihn ordentlich neben dem Bett auszurichten,was natürlich eine gewisse Aufmerksamkeit und Arbeit bringt. Die Patientin wollte (unaufgefordert und angewiesen sitzen zu bleiben,bis die Kollegin zurück ist) in dem Moment sich auf den Rollstuhl setzen,als sie damit beschäftigt war die Feststellbremse zu betätigen. Dementsprechend ging die Blickrichtung auch in Richtung der Rollen. Als die Patientin hinsetzen wollte und mit einer Hand wohl an der Lehne sich abstützte,rutschte der Rollstuhl nach hinten weg (die Bremse war noch nicht fest). Sie konnte diesen auf Grund der drückenden Masse nicht festhalten.


Wichtig ist vielleicht auch,dass die Patientin wusste,dass meine Schwester eine Praktikantin ist,also in ihren Befugnissen auch beschränkt und nicht ausgebildet.Ein Grund mehr für die Patientin auf die Kollegin zu warten.

Wenn man mich fragt, ist das alles das Eigenverschulden der Patientin,weil sie gegen die Anweisung gehandelt hat.Eine Aufforderung zum setzen gab es nicht.Ebenso hatte meine Schwester nicht die Aufgabe ihr dabei zu helfen,sondern nur den Rollstuhl zu besorgen bzw abzustellen.

Ich muss das mal banal juristisch Verfassen und der Schule mal mit einem Anwalt drohen.Ebenso würde ich mich interessieren nach welchem § in so einem Fall sie den Ausbildungsplatz kurz vor schluss verliert,wo noch nicht mal ihre Schuld oder Unschuld bewiesen ist.
 
Hast deine Schwester etwas schriftliches bekommen? Würde aber auch zum Betriebsrat gehen, finde das auch irgendwie seltsam. Ist zwar ärgerlich, aber Fehler passieren.

Sie hat nichts Schriftliches bekommen. Die Kündigung ging wohl direkt an die Schule.
Sie sprechen es an: Fehler. Fehler passieren, in der Tat.
Fehler sind aber Ereignisse,die durch falsches,wenn auch unabsichtliches Handeln hervorgerufen werden. Für mich liegt hier nicht mal ein Fehler vor,sondern ein üblicher Unfall,da die Patientin mit der Fehlerkette angefangen hat.
Es sieht wohl so aus,dass in diesem Fall sie komplett für den Ausbildungsgang Bundesweit gesperrt wäre und das wo ihre Ausbildung im Juli endet.
 
Ich würde es durchaus auch als Fehler Deiner Schwester sehen. Sie ist keine Praktikantin, sie ist Auszubildende. Sie ist seit über sieben Monaten (wenn ich von der einjährigen Ausbildung und dem Ausbildungsende im Juli ausgehe) dabei. Dass die Beobachtung der Patienten absoluten Vorrang hat, hat sie mit Sicherheit mit als erstes gelernt.

Deine Schwester war in diesem Moment für die Patientin verantwortlich, dass die Patientin wusste, dass Deine Schwester Azubi ist, ändert daran überhaupt nichts.

Ich stimme Dir allerdings darin zu, dass dieser Vorfall nicht den Abbruch der Ausbildung rechtfertigt.

Übrigens müssen Kündigungen immer schriftlich erfolgen, eine mündliche Kündigung ist nicht rechtskräftig.
 
Wirklich weiterhelfen kann dir in diesem Fall wohl nur ein Anwalt.

Es muss aber eine schriftliche Kündigung von der Schule an deine Schwester geben.

Eine Sperrung in ganz D halte ich sehr an den Haaren herbeigezogen, wer sagt das?
 
Wirklich weiterhelfen kann dir in diesem Fall wohl nur ein Anwalt.

Es muss aber eine schriftliche Kündigung von der Schule an deine Schwester geben.

Eine Sperrung in ganz D halte ich sehr an den Haaren herbeigezogen, wer sagt das?
Die Schule.Eine Ausbildung kann dann zb in vergleichbaren Ausbildungsgängen erfolgen,aber nicht mehr in diesem.

Ich bin selber Student und kenne das auch von den Unis. Besteht man endgültig nicht ein Fach,ist man Bundesweit gesperrt und darf zb kein Maschinenbauingenieur mehr werden. Da gehört aber hinzu,dass man zb seine sämtlichen Prüfungsversuche ausgeschöpft hat,also mehrmals durchfallen.
Sie wurde mit den Worten nach Hause geschickt: Sie können sich an die Ansprechperson in der Schule hier sich wenden,sie ist für solche Personen zuständig und kann Ihnen vielleicht dabei helfen eine neue Ausbildung zu finden...finde ich persönlich sehr seltsam.
 
Wie gesagt - zieht einen Anwalt hinzu, nehmt die Briefe der Schule mit, alles Andere ist orakeln.
 
Die Schule.Eine Ausbildung kann dann zb in vergleichbaren Ausbildungsgängen erfolgen,aber nicht mehr in diesem.

Ich bin selber Student und kenne das auch von den Unis. Besteht man endgültig nicht ein Fach,ist man Bundesweit gesperrt und darf zb kein Maschinenbauingenieur mehr werden. Da gehört aber hinzu,dass man zb seine sämtlichen Prüfungsversuche ausgeschöpft hat,also mehrmals durchfallen.
Sie wurde mit den Worten nach Hause geschickt: Sie können sich an die Ansprechperson in der Schule hier sich wenden,sie ist für solche Personen zuständig und kann Ihnen vielleicht dabei helfen eine neue Ausbildung zu finden...finde ich persönlich sehr seltsam.

Hallo zuersteinmal =)

Das ist ein Ding das die deine Schwester rauswerfen, wobei die dir während eines Praktikums immer können.

Gesperrt ist sie meines Wissens nach nicht, da sie keine Prüfung gemacht und mehrmals nicht bestanden hat.
Wer nie zur Prüfung antritt kann auch schlecht dafür gesperrt werden.

Oder liege ich da falsch ;)
 
Gesperrt ist sie meines Wissens nach nicht, da sie keine Prüfung gemacht und mehrmals nicht bestanden hat.
Wer nie zur Prüfung antritt kann auch schlecht dafür gesperrt werden.

Oder liege ich da falsch ;)


Nein, da liegst Du richtig. shane hat recht, was bestimmte Studiengänge angeht. KPH (und die übrigen Pflegeberufe auch) betrifft das aber nicht; eine Prüfung darf zwar nur einmal wiederholt werden, aber danach kann man die Ausbildung wieder beginnen, wenn man eine Schule findet, die sich darauf einlässt.

Möglich wäre natürlich, dass dies nicht der erste Fehler der Schülerin war (wenn auch sicher der erste mit so gravierenden Folgen für die Patientin), und dass die Schule der Schülerin durch die Blume bewusst machen wollte, dass sie sie als nicht geeignet einstufen. Das rechtfertigt aber meines Erachtens nach nicht das Verhalten des Arbeitgebers.

Es wäre sicher das Beste, sich durch einen Anwalt beraten zu lassen.
 
Hallo,

also ich kenne die ausbildung hab sie selbst auch schon gemacht... das deine schwester das eine Praktikum nicht gemacht hat is kein grund sie einfach rauszuschmeissen ... also die schule von uns hat uns dann immer die chance gelassen das praktikum in den ferien nachzuholen ... wenns auch mal auf 2 verschiedene ferien aufgeteilt war wars nicht schlimm ... aber man konnte es nachholen ... anders sieht es aus wenn man eine bestimmt anzahl an fehltagen hat, da kann man ganz schnell NICHT zur prüfung zu gelassen werden ... aber da muss man wirklich schon fast 50% der ausbildung fehlen ... redet mit der schule und erklärt denen das was passiert ist ... ich denke deine schwester hätte sicher besser auf alles achten müssen ...aber normalerweise sollte man praktikanten auch eigentlich nicht alleine in einem Pat.-Zimmer lassen ...
 

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