- Registriert
- 17.11.2003
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Hallo schwestern,
meine Ausbldung beginnt erst nächstes Jahr im März? Mir wurde empfohlen mich in der Zwischenzeit in einem Altersheim zu bewerben und dort bis Ausbildungsbeginn zu arbeiten.
Ist es gesetzlich vorgeschrieben das ich in dieser Überbrückungszeit etwas arbeiten muss oder ist es nur für meinen späteren Beuf zur eigenen Vorbereitung?
Oder möchte mein Arbeitgeber zu Anfang der Ausbildung einen Bescheid haben das ich in einer medizinischen Einrichtung gearbeitet habe?
Ich habe aber auch schon ein zweiwöchiges Praktikum in einem Krankenhaus gemacht.
Viele Grüße
meine Ausbldung beginnt erst nächstes Jahr im März? Mir wurde empfohlen mich in der Zwischenzeit in einem Altersheim zu bewerben und dort bis Ausbildungsbeginn zu arbeiten.
Ist es gesetzlich vorgeschrieben das ich in dieser Überbrückungszeit etwas arbeiten muss oder ist es nur für meinen späteren Beuf zur eigenen Vorbereitung?
Oder möchte mein Arbeitgeber zu Anfang der Ausbildung einen Bescheid haben das ich in einer medizinischen Einrichtung gearbeitet habe?
Ich habe aber auch schon ein zweiwöchiges Praktikum in einem Krankenhaus gemacht.
Viele Grüße
zu handeln, da man in irgendeine Klasse in einer Berufsschule hineihgesetzt wird. Diese Klasse muss aber nicht deinem zukünftigen Berufserwartungen entsprechen, dass heißt im klartext: Wenn du pech hast, gerätst du zum zB in eine Klasse wo Zahnarzthelferinen ausgebildete werden.
Nur damit man seine Schulpflicht erfüllt die bis zum 18ten Lebensjahr gilt! Jedoch muss man nur 2 Tage die Woche in diese Berufsschule.