Pflichtpraktikum vor der Ausbildung?

santa-maria

Newbie
Registriert
17.11.2003
Beiträge
14
Hallo schwestern,

meine Ausbldung beginnt erst nächstes Jahr im März? Mir wurde empfohlen mich in der Zwischenzeit in einem Altersheim zu bewerben und dort bis Ausbildungsbeginn zu arbeiten.
Ist es gesetzlich vorgeschrieben das ich in dieser Überbrückungszeit etwas arbeiten muss oder ist es nur für meinen späteren Beuf zur eigenen Vorbereitung?
Oder möchte mein Arbeitgeber zu Anfang der Ausbildung einen Bescheid haben das ich in einer medizinischen Einrichtung gearbeitet habe?
Ich habe aber auch schon ein zweiwöchiges Praktikum in einem Krankenhaus gemacht.

Viele Grüße
 
Hi Santa- Maria!!! Es ist keine Pflichtveranstsltung!!! Soll dir nur helfen ein bisschen Erfahrung und Einblicke in dein späteres Berufsfeld zu erlangen!!! Also only for yourself!!! Du kannst also ohne Sorge vor deiner Ausbildung was anderes machen!!! Ob du nun um die Welt reist oder in ner Pizzaria jobbst ist dir dabei völlig selbst überlassen!! Aber wenn du noch nichts mit deiner Zeit anzufangen weist, schadet es sicher auch nicht, in deinen Berufszweig mal reinzuschauen!!!

Grüssli
 
Hallo Santa-Maria

mire ist nicht bekannt, das es ein Gesetz gibt, welches vorschreibt, das man eine bestimmte Zeit Praktikum gemacht haben muß.
Bei mir im Haus, in dem ich gelernt habew, war es aber so üblich, das man nur zum Vorstellungsgespräch eingeladen wurde, wenn man ein Praktikum vorweisen konnte.
Aber da du ja schon einen Ausbildungsplatz hast, kannstr du tun und lassen was du willst.

LG

Lixtig
 
Ich habe mich über Arbeitsamt informiert und herausgefunden dass in Deutschland für jeden dessen Ausbildung nicht direkt nach den Ferien anfängt, sonder (zB wie bei mir im März 2005)wesentlich später beginnt, besteht eine Schulpflicht! Dabei scheint es sich um ein wirklich sinnloses Gesetz :deal: zu handeln, da man in irgendeine Klasse in einer Berufsschule hineihgesetzt wird. Diese Klasse muss aber nicht deinem zukünftigen Berufserwartungen entsprechen, dass heißt im klartext: Wenn du pech hast, gerätst du zum zB in eine Klasse wo Zahnarzthelferinen ausgebildete werden. :knockin: Nur damit man seine Schulpflicht erfüllt die bis zum 18ten Lebensjahr gilt! Jedoch muss man nur 2 Tage die Woche in diese Berufsschule.
 
Hallo santa-maria ,
die Schulpflicht, auch der Besuch der Berufsschule, ist in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich geregelt.
Um dieses für deine Situation genau zu wissen, solltest du dich am besten in deiner letzten Schule oder in der Berufsschule deines Wohnortes direkt vor Ort erkundigen, damit du keine Versäumnisse begehst.
Für Sachsen Radeberg liegt doch da?) kannst du auch mal hier http://www.sachsen-macht-schule.de/recht/schulgesetz_04.pdf in § 28 / 29 schauen, danach musst du !!

Verbindliche Lösungen für dich bekommst du nur vor Ort !!
 

Ähnliche Themen