Hallo liebe KollegInnen der somatischen Fachbereiche!
Mir geht es wie vielen anderen die zu diesem Thema Beiträge geschrieben haben, Pflegeplanung ist mehr Problem als hilfreich. Für alle erbitterten Kritiker dieses Bürokratiemonsters habe ich neue Argumente:
Prof. Dr. Volker Großkopf, arbeitet in seinem Gutachten "Der arztfreie Bereich in der Krankenpflege", ganz neue Gesichtspunkte heraus.
In dem Gutachten geht es darum, in welchen Bereichen/ Tätigkeitsfelder das Pflegepersonal uneingeschränkt [rechtswirksam] arbeiten darf und was es ohne ärztliche Anordnung nicht machen darf. Das Ergebnis, ausschliesslich die Grundpflege ist ohne ärztlichen Einfluss durchführbar. Somit kann Pflegeplanung ausschliesslich nur Bezug auf die Grundkrankenpflege nehmen oder ein Arzt müsste sie als solche genehmigen. --- Das ist natürlich Wasser auf meine Mühle und Balsam für meine Seele.
Zur Erinnerung, Grundkrankenpflege nach Definition der Spitzenverbände der KK nach dem XI Sozialgesetzbuch bedeutet:
Im Bereich der Körperpflege
PS: Das Gutachten habe ich im *.PDF Format vorliegen, wen es interessiert...
Edit flexi: Link zum Gutachten: http://www.bflk.de/Download/arztfreier_Raum.pdf
Mir geht es wie vielen anderen die zu diesem Thema Beiträge geschrieben haben, Pflegeplanung ist mehr Problem als hilfreich. Für alle erbitterten Kritiker dieses Bürokratiemonsters habe ich neue Argumente:
Prof. Dr. Volker Großkopf, arbeitet in seinem Gutachten "Der arztfreie Bereich in der Krankenpflege", ganz neue Gesichtspunkte heraus.
In dem Gutachten geht es darum, in welchen Bereichen/ Tätigkeitsfelder das Pflegepersonal uneingeschränkt [rechtswirksam] arbeiten darf und was es ohne ärztliche Anordnung nicht machen darf. Das Ergebnis, ausschliesslich die Grundpflege ist ohne ärztlichen Einfluss durchführbar. Somit kann Pflegeplanung ausschliesslich nur Bezug auf die Grundkrankenpflege nehmen oder ein Arzt müsste sie als solche genehmigen. --- Das ist natürlich Wasser auf meine Mühle und Balsam für meine Seele.
Zur Erinnerung, Grundkrankenpflege nach Definition der Spitzenverbände der KK nach dem XI Sozialgesetzbuch bedeutet:
Im Bereich der Körperpflege
- das Waschen
- das Duschen
- die Zahnpflege
- das Kämmen
- das Rasieren
- die Darm- und Blasenentleerung
- das mundgerechte zubereiten der Nahrung
- die Aufnahme der Nahrung
- Aufstehen und Zu-Bett-Gehen
- An- und Auskleiden
- Gehen
- Stehen
- Treppensteigen
- Verlassen und Wiederaufsuchen der Wohnung
PS: Das Gutachten habe ich im *.PDF Format vorliegen, wen es interessiert...
Edit flexi: Link zum Gutachten: http://www.bflk.de/Download/arztfreier_Raum.pdf