Pflegenoten in der ambulanten Pflege

Annakatharina

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Krankenschwester
Akt. Einsatzbereich
ambulante Pflege
Funktion
PDL
hallo, mein pflegedienst hatte jetzt eine mdk prüfung und die ist nicht so prickelnd ausgefallen.pflegerische leistungen 4,9 ,SGB V 1,0, Organisation 1,0 und patienten zufriedenheit 1,0
die 4,9 betrifft die dokumentation, beratung usw.
nun macht mein ag etwas stress.nun droht ja die kasse dann immer gleich mit kündigung des versorgungsvertrages.kann man mir deswegen kündigen. hat da jemand schon erfahrung damit ?
 
1. warum sollte dir gekündigt werden,bist du dort fürs Qualitätsmanagement verantwortlich?
selbst wenn, der Chef muss ja seine Unterschrift mit unter Qualitätsformulare schreiben und er ist dafür verantwortlich.
selbst wenn er dir kündigt, hättest du wahrscheinlich gute Chancen vor jedem Arbeitsgericht gegen diese Kündigung vorzugehen.

2.Bei euch läuft doch die 28 Tagefrist in dem ihr, einen für euch wohlwollenden Kommentar, über die Benotung niederschreiben könnt.( dies müsste dann der chef oder die PDL machen)

schau auch mal, sofern du aufs Internet zugreifen kannst unter pflegelotse.de,
das siehst du wie viele pflegedienste gute und schlechte Noten haben und wie die ihre Kommentare formuliert haben.

Falls ich irgentetwas falsch wiedergegeben habe, bitte ich um Korrektur
 
Die 4,9 ist natürlich nicht prickelnd, aber noch lange kein Kündigungsgrund. Und die Kasse wird euch zwar Auflagen und Maßnahmen zur Qualitätsverbesserung schicken, aber die mus man dann Abarbeiten und gut ist. Und schau dich mal hier im Forum um, die Pflegenoten sind nicht gerade besonders aussagekräftig.

Ich weiß von einem Pflegedienst, der hat die Kassen nach Strich und Faden betrogen, ist dann aufgeflogen, bekamm ne Geldstrafe und praktiziert immer noch. Also keine Panik

lg
 
1. warum sollte dir gekündigt werden,bist du dort fürs Qualitätsmanagement verantwortlich?
selbst wenn, der Chef muss ja seine Unterschrift mit unter Qualitätsformulare schreiben und er ist dafür verantwortlich.
selbst wenn er dir kündigt, hättest du wahrscheinlich gute Chancen vor jedem Arbeitsgericht gegen diese Kündigung vorzugehen.

2.Bei euch läuft doch die 28 Tagefrist in dem ihr, einen für euch wohlwollenden Kommentar, über die Benotung niederschreiben könnt.( dies müsste dann der chef oder die PDL machen)

schau auch mal, sofern du aufs Internet zugreifen kannst unter pflegelotse.de,
das siehst du wie viele pflegedienste gute und schlechte Noten haben und wie die ihre Kommentare formuliert haben.

Falls ich irgentetwas falsch wiedergegeben habe, bitte ich um Korrektur

ist mir schon klar, dass viele pflegedienste schlecht abschneiden. die 28 tage frist ist ordnungsgemäß eingehalten worden und die stellungnahme ist ordnungsgemäß geschrieben worden und es ist auch auf die " mängelliste " stellung von mir bezogen worden. was meinen ag einfach stinkt ist das schreiben von der kasse mit dem hinweis " bei nicht einhaltung..... können wir ihnen den versorgungsvertrag kündigen. ich weiss ja das steht dann wahrscheinlich unter jedem schreiben. aber mein ag sitzt in einem anderen bundesland und da ticken die uhren halt anders.
 
worauf ist denn bei einer MDK prüfung zu achten?
und wie teilen sich diese noten denn auf?
und wo ( also in welcher stadt ) ist denn dein pflegedienst?

ich habe so eine prüfung noch nie mitterlebt, würde mich mal interessieren, weil treffen kanns ja jeden oder?
 
Ich kann da am besten den Link meines Vorredners empfehlen www.pflegelotse.de da kannst du auch in deiner Region nach Transparenzberichten suchen.

Wenn dich der ganze Ablauf interessiert, es gibt beim MDS die komplette Prüfanleitung, einfach mal googeln.

Praktisch ist es so, der Betrieb bekommt kurz vorher (meist am Nachmittag vor der Prüfung) ein Fax, indem sich der MDK ankündigt.

Dann kommen je nach Betriebsgröße 2 - 5 Prüfer, es gibt ein Vorgespräch, dann Prüft einer die Strucktur (QMH, Hygiene usw) und die anderen Prüfer begutachten Patienten vor Ort inklusive Dokumentation.

Dann kommt ein Abschlußgespräch und das wars.

Kann je nach Betrieb zwischen nem halben Tag und zwei Tagen dauern.

lg
 
Vielleicht noch ergänzend:

Theoretisch kann es nicht nur jeden treffen, sondern trifft es jeden (Ausnahme die Kollegen im Krankenhaus). Den amb. Dienste und Pflegeheime müssen nach SGB XI bis Ende diesen Jahres alle einmal geprüft sein. Ab nächstes Jahr soll dann jeder Betrieb jährlich geprüft werden.

Praktisch wenn ich mir die Anzahl an Einrichtungen ansehe und wieviele noch nicht geprüft wurden frage ich mich, wie die das schaffen wollen.

lg
 
ja ich weiss auch nicht wie die das schaffen wollen, ist eben nur schlimm an der ganzen sache, dass die dokumentation und nicht der patient im vordergrund steht. dokumentieren ist wichtig, keine frage aber papier ist auch geduldigt. meine mitarbeiter und auch ich bin sind nur noch am schreiben. und das das dann alles mit in die benotung eingeht ist nicht in ordnung. es gibt ja auch schon eine menge eingaben deswegen bei gericht.
und wenn man sich den pflegelosten so ansieht kundenzufriedenheit immer 1,0 und die pflegerischen leistungen dann schlecht. da beisst sich doch die katze in den schwanz.
nochmals was anderes. bradenskala erhebt ihr die auch bei sgb v leistungen, wo nur medigabe ist und die patienten noch voll mobil sind .
ich komme im übrigen aus sachsen
 
Ich komme aus NRW.

Und verschiedene Dinge mache ich nicht, wie Bradenskala bei mobilen SGB V erheben. Der MDK prüft in erster Linie SGB XI Patienten mit Pflegestufen und mindestens 2 Pflegeeinsätzen pro Tag.

Allerdings so nen Schwachsinn wie die Zahnpastamarken oder Duschgelmarke dokumentiere ich nicht, ausser es gibt einen wirklich sehr guten Grund dafür (vielleicht ne allergie gegen andere Marken oder sowas).

Wir sollten nebenbei auch noch Pflegen, und nicht nur zum Gefallen des MDKs dokumentieren.
 
ich sehe das ja auch so, aber mein ag verlangt da es im qmh steht. ich finde das qmh müsste eh mal überarbeitet werden , da ich einiges für überflüssig halte aber was soll ich machen ? also werde ich ruhig sein und alles genau so machen wir es verlangt wird.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Das QMH würde ich dann eher bearbeiten als allen MAs diesen Schwachsinn aufzugeben. Oder kommst du nicht an euren QMB ran? Ist das QMH extern?
 
Das QMH würde ich dann eher bearbeiten als allen MAs diesen Schwachsinn aufzugeben. Oder kommst du nicht an euren QMB ran? Ist das QMH extern?

das ist ja das problem ich darf das nicht einrichtungsbezogen für mich ändern. und die qmb ist woanders. und nun versuchen die mir einen strick daraus zu drehen,weil ich halt manches nicht so gemacht habe wie es verlangt wird.ich werde mich jetzt aber fügen was soll es ,es ist mein ag.
ich hab schon viele ideen meinen ag vorgeschlagen, da bekommst nicht mal eine antwort. hastest du schon eine mdk prüfung mit benotung ?
 
Wir sind gerade geprüft worfen - Niedersachsen
Der MDK hat sic 5 Tage vorher angemeldet. So konnten wir noch mal schauen ob wir auf alles vorbereitet sind.
Die Prüfung war angenehm + dauerte einen Tag.
Zur Kundenzufriedenheit ------- Es ist doch eigentlich klar dass die Kunden zufrieden sind.---- Sonst wären sie jawohl schon woanders. Die pflegequalität können Sie in der Regheldoch gar nicht beurteilen. Ob ich die Pflege nach Schema X -mache, oder verschiedene Konzepte und geschulte MA einsetze , können sie in der REgel nicht beurteilen. Hier stehen Kriterien wie pünktlichkeit, höflichkeit im Vordergrund,
Da kann ich mir eine schlechte Note in der Pflegequalität und eine gute Note in der Kundenzufriedenheit schon vorstellen.

Wichtig sind folgende Themen : - Expertenstandards
-Prophylaxen z. B Kontrakturen
- PDCA - Zyklus
. Pflegedoku + Überprüfung
- Kommunikation in jeder Form
- Hygiene
- SGB V
Geprüft werden Kunden mit Leistungen aus dem SGB XI
und Kunden mit SGB XI mit SGB V , dann wird auch SGB V mit überprüft.
Wichtig ist Beratung und Schulung der Kunden Inkontinenz, Ernährung etc.
Dass muss dokumenziert sein mit Vorschlägen.

:mryellow::mryellow:

TS
 
Allerdings so nen Schwachsinn wie die Zahnpastamarken oder Duschgelmarke dokumentiere ich nicht, ausser es gibt einen wirklich sehr guten Grund dafür (vielleicht ne allergie gegen andere Marken oder sowas).


wie marken dokumentieren? das steht doch wenn in der pflegeplanung oder irre ich mich jetzt? o.O
 
Wir sind gerade geprüft worfen - Niedersachsen
Der MDK hat sic 5 Tage vorher angemeldet. So konnten wir noch mal schauen ob wir auf alles vorbereitet sind.
TS

Praktisch ist es so, der Betrieb bekommt kurz vorher (meist am Nachmittag vor der Prüfung) ein Fax, indem sich der MDK ankündigt.
lg

:xIch bin mal wieder entsetzt! Das zu Gütekriterien von Tests.
Mir war bisweilen nicht bekannt, dass es so extreme zeitliche Variablen zwischen Anmeldung der Prüfungen und Durchführung gibt.

  • 5 Tage vorher s.o.
  • am Nachmittag des Vortages s.o.
  • ich kenne es in Hamburg ca. 1,5 Stunden vor Eintreffen
Frage: Wie will der MDK Transparenz schaffen und vor allen Dingen eine Vergleichbarkeit der Noten verschiedener Einrichtungen?
Wüßte ich 5 Tage vorher Bescheid, könnte eine Überprüfung der Doku nach Aktualität und Vollständigkeit stattfinden. 2 wäre gesichert!
TIPP: Wer es noch nicht gemerkt hat. Auf der Hompage des MDS kann man sich den ausführlichen Prüfungskatalog herunterladen. Eignet sich natürlich super die Einrichtung MDK- Fit zu machen.

Die Angaben von meinen Vorrednern sind nur einige kleine Beispiele von dem, was der MDK überprüft und sehen will.:flowerpower:
 
wie marken dokumentieren? das steht doch wenn in der pflegeplanung oder irre ich mich jetzt? o.O

Doch, aber in der Pflegeplanung reicht es aus, wenn ich schreibe, das die Zähne geputzt werden, aber die Zahnpastamarke erwähne ich nicht dabei
 
Wir sind vor kurzer Zeit auch geprüft worden und haben recht gut abgeschnitten. Die Dinge, die bemängelt wurden, lagen aber darin begründet, das die Prüfer ihre Kriterien von den Heimen 1:1 auf die ambulante Pflege umgesetzt haben. Wir können zwar auf Stolperfallen in den Wohnungen hinweisen und diese dokumentieren, aber ich werde bestimmt keinen Teppich aus den Wohnungen der Patienten schmeißen... erst Recht nicht, wenn sie dies nicht wollen. Es laufen gegen diese teils realitätsfremden Bewertungskriterien bereits die ersten Klagen... mal sehen, was dabei rauskommt.

Cool ist ja, das die Patienten das Recht haben, die Prüfer/Prüfung abzulehnen. Wenn der Pat. es nicht will, kommt kein Prüfer in die Wohnung. Wir hatten da schon die fittesten und zufriedensten Patienten "im Topf", als die Prüfer eintrudelten... die anderen Pat. hatten komischerweise alle abgelehnt! :D

Und wer bezahlt den ganzen subjektiven Prüfungsmist wieder? Genau, wir alle! Toll!
 

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