Hallo zusammen,
einer russischen Krankenschwester möchte ich helfen, in der BRD bei einem privaten Pflegedienst Arbeit auf selbständiger Basis zu finden.
Wie muss sie vorgehen, um Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis zu erhalten:
1. Braucht sie zur Beantragung vorab einen festen Wohnsitz in der BRD?
2. Wer stellt die Genehmigungen aus?
3. Ist die Aufenthaltsgenehmigung Voraussetzung für die Ausstellung der Arbeitsgenehmigung, oder kann beides gleichzeitig beantragt werden?
Das Thema ist sehr komplex, das weiss ich schon - wer kann mir weiterhelfen???
Auf Eure Antworten und Tipps freue ich mich und danke Euch schon jetzt dafür!!!
Viele Grüße
Wolfherz
einer russischen Krankenschwester möchte ich helfen, in der BRD bei einem privaten Pflegedienst Arbeit auf selbständiger Basis zu finden.
Wie muss sie vorgehen, um Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis zu erhalten:
1. Braucht sie zur Beantragung vorab einen festen Wohnsitz in der BRD?
2. Wer stellt die Genehmigungen aus?
3. Ist die Aufenthaltsgenehmigung Voraussetzung für die Ausstellung der Arbeitsgenehmigung, oder kann beides gleichzeitig beantragt werden?
Das Thema ist sehr komplex, das weiss ich schon - wer kann mir weiterhelfen???
Auf Eure Antworten und Tipps freue ich mich und danke Euch schon jetzt dafür!!!
Viele Grüße
Wolfherz