Elisabeth Dinse
Poweruser
- Registriert
- 29.05.2002
- Beiträge
- 19.809
- Beruf
- Krankenschwester, Fachkrankenschwester A/I, Praxisbegleiter Basale Stimulation
- Akt. Einsatzbereich
- Intensivüberwachung
Es scheint sich was zu bewegen im berufspolitischen Wald. Eine neue Studie wurde in Auftrag gegeben. Auf der Seite des DPR ist u.a. nachzulesen:
Folgender Inhalt einer Newsmail flatterte dazu in meinen Briefkasten.
Elisabeth
Und schon fühlen sich die Gegner bedrängt und sind sich nicht zu schade, sich anzubiedern,,, auch wenn sie sonst Pflegekräfte eher als nicht ernst zu nehmendes Hilfspersonal ansehen.„Die Einrichtung von Vorrang- und Vorbehaltsaufgaben für die Pflegeberufe in bestimmten, klar definierten Bereichen ist verfassungsrechtlich zulässig. Insbesondere wird die Berufsfreiheit der Ärzte dadurch nicht verletzt“, heißt es im Gutachten von Professor Igl. Welche Tätigkeiten im Einzelnen als Vorrang- und Vorbehaltsaufgaben zu definieren sind, das richte sich nach der Qualifikation auf heilkundlichem Gebiet beziehungsweise nach dem „Qualifikationsvorsprung, der sich bei heilkundlichen Tätigkeiten gegenüber der ärztlichen Ausbildung ergibt“.
Und wie steht es mit der Umsetzung vorbehaltener Aufgaben? Kein
Problem, meint Igl. „Der Bundesgesetzgeber hat für die Alten- und Krankenpflegeberufe die Möglichkeit, im Altenpflegegesetz und im Krankenpflegegesetz entsprechende vorbehaltene Tätigkeiten einzuräumen. Die Konkretisierung sollte einer Rechtsvorschrift vorbehalten sein.
DPR Newsletter November 2008 ab S.2
Folgender Inhalt einer Newsmail flatterte dazu in meinen Briefkasten.
Ich will mich weder von der einen Seite (mediziner) noch von der anderen Seite (selbsternannte experten) bevormunden lassen. Ich will endlich, dass meine Arbeit ernst genommen wird und öffentlich nicht nur reduziert wird auf Ausführung von Anordnungen. Und dafür bin ich zu einer Pflicht-(nicht zu einer Zwangs!!!-)mitgliedschaft bereit. Denn die nutzt mir und meinem Berufsstand.„Thema Pflegekammer enttabuisiert“ (?) oder: Droht die Zwangsmitgliedschaft den Pflegenden?
Der Geschäftsführer des Deutschen Pflegeverbandes (DPV), Rolf Höfert, sagte, mit Erscheinen des Igl-Gutachtens sei das Thema Pflegekammer „enttabuisiert“ worden. „Igl hat eindrucksvoll dargelegt, dass das verfassungsrechtlich machbar ist.“
Ob mit der Präsentation des Rechtsgutachtens von Igl über "Weitere öffentlich-rechtliche Regulierung der Pflegeberufe und ihrer Tätigkeit - Voraussetzungen und Anforderungen" (2008) das Thema über die Notwendigkeit und die Errichtung von Pflegekammern „enttabuisiert“ worden sei, steht nach wie vor zu bezweifeln an so wie die Einschätzung, dass die Formulierung von „Vorbehaltsaufgaben“ längst überfällig sei.
Der (vermeintliche) Vorteil (?) einer Verkammerung liegt zunächst in der damit verbundenen Zwangsmitgliedschaft, so dass auf diesem Wege Mitglieder zwangsrekrutiert werden können.
Ob dies von den Pflegenden tatsächlich gewollt ist, ist eine offene Frage. Zu fragen aber ist, ob das, was berufspolitisch wünschenswert sein mag, auch tatsächlich verfassungsrechtlich möglich und vor allem zwingend ist.
Spannende Fragen, die einer Klärung und weiteren Diskussion bedürfen.
http://www.iqb-info.de/Thema_Pflegekammer_enttabuisiert_Zwangsmitgliedschaft_Lutz_Barth_2008.pdf
Elisabeth