Sorry Martin, wo behaupte ich dass man alle PFKs kennt.
Stimmt, das hattest Du nicht geschrieben... Du schriebst
"Man kennt doch Heime, Krankenhäuser und ambulante Dienste"
Aber da habe ich auch durchaus meine Zweifel:
Ja, die großen Einrichtungen sind sicherlich bekannt. Aber jede kleine und kleinste Einrichtung...?
Ich bezog mich mit meinem Beitrag auf die Erklärung von Flora und mein Fehler ist vielleicht, dass ich seine Angaben nicht kontrolliert habe! Er hat geschrieben dass stichprobenartig Pflegekräfte aus ausgewählten Kliniken befragt wurden. Von Heimen und ambulanten Diensten wurde nichts geschrieben.
Ja, Flora hatte etwas verkürzt nur von "ausgewählten Kliniken" gesprochen.

Daher meine Ergänzung bzw. mein Hinweis auf die Seite des baden-württembergischen Sozialministeriums, wo das methodische Vorgehen zur Befragung näher beschrieben ist.
Aber eigentlich dürfte es völlig klar sein, daß in der Stichprobe die Grundgesamtheit der Pflegekräfte repräsentativ abgebildet sein muß, um eine Aussage treffen zu können... z. B. müssten auch die 3 Berufsgruppen der Pflege in der Stichprobe etwa im selben Prozentsatz enthalten sein, den sie auch in der gesamten Gruppe der Pflegenden innehaben. Sonst könnte ja eine der Gruppen (traditionell sind dies die Altenpfleger) behaupten, daß ihrer Berufsgruppe nicht genug Gewicht beigemessen worden wäre...
Was die Anzahl der Pflegekräfte betrifft..., wie ermittelt man denn dann für Kammermitgliedschaft wer dort Mitglied werden muss? Irgendwo her müssen die Daten doch kommen? Ja Registrierungspflicht ich weiß, wie kontrolliert man ob alle dem nachkommen?
Man kann hier sicherlich nur in etwa schätzen, wie Jörg schon schrieb ist es gut möglich, daß (in RLP) der eine oder andere noch nicht erfasst wurde.
Aber - und das kann nun wahrlich keine Pflegekraft leugnen - von der Pflicht zur Registrierung hat nun mit Sicherheit schon jede Pflegekraft in RLP aus der Presse bzw. Diskussionen der Berufsgruppe gehört; von daher kann sich keiner auf vermeintliche Unwissenheit rausreden. Wer dieser Registrierungspflicht nicht nachkommt, kann teils mit saftigen Geldbußen rechnen... und ich hoffe, daß hier in der Tat hart durchgegriffen wird, um abzuschrecken.
Alle Pflegekräfte zu befragen würde halt auch keinen Unterschied bzgl. des Ergebnisses ausmachen. Vielleicht um 3+/- %. Es reicht aus eine Heterogene Stichprobengruppe zu haben. Und selbst wenn alle Befragt werden sollten. Gibt es nur eine Möglichkeit dies durchzuführen:
Jeder kriegt einen Fragebogen und darf in per Post und/oder an einer Wahlurne abgeben. Wie bei der Bundestagswahl. Ich vertrete ja die Hypothese, dass es Prozentual nicht mehr abstimmen werden, wie bei der BTW.
Der Vergleich mit der Bundestagswahl (Landtagswahl, Kommunalwahlen, Europawahl...) hinkt etwas, u a. auch deshalb, weil Pflegekräfte kein Recht auf eine eigene Kammer haben (während bei Wahlen der Wähler seinen willen zum Ausdruck bringt und die Politiker als Volksvertreter "eigentlich" daran gebunden sind). Die Verkammerung ist sozusagen eine Gunst der Politik, die einen Teil der Aufgaben auf besonders ausgewählte Professionen überträgt.
Aber auch was die potenziellen Wähler angeht, gibt es einen großen Unterschied:
Für Bundes-, Landtags-, etc. -Wahlen kann auf die Meldeverzeichnisse zurückgegriffen werden - denn es herrscht in D ja Meldepflicht. Ein solches Register für Pflegekräfte gibt es bislang eben noch nicht, daher sind soweit nur Schätzungen möglich.