Wie schon in dem anderen Thread beschrieben:
Hallo @all,
hier mal die Definition von Notkompetenz ein Auszug aus der Bundesärztekammer:
Ein Handeln unter Berufung auf die "Notkompetenz" setzt voraus, daß
Schönen Tag
- der Rettungsassistent am Notfallort auf sich alleine gestellt ist und rechtzeitig ärztliche Hilfe, etwa durch An- oder Nachforderung des Notarztes nicht erreichbar ist
- die Maßnahmen, die er aufgrund eigener Diagnosestellung und therapeutischer Entscheidung durchführt, zur unmittelbaren Abwehr von Gefahren für das Leben oder die Gesundheit des Notfallpatienten dringend erforderlich sind
- das gleiche Ziel durch weniger eingreifende Maßnahmen nicht erreicht werden kann (Prinzip der Verhältnismäßigkeit bei der Wahl der Mitteb,/li>
- die Hilfeleistung nach den besonderen Umständen des Einzelfalles für den Rettungsassistenten zumutbar ist.
Narde

. Naja,nach den hier angeführten Notkompetenzregeln bleibt für unsereins im KH nix übrig,denn auf uns trifft nix zu. Wird man wohl die Notkompetenz für Krankenpflegepersonal neu erfinden müssen !!
). Wenn man die Kollegen der Geburtshilfe als Vergleich nimmt, ist es dort gesetzlich geregelt, dass bei einer Geburt eine Hebamme anwesend sein muß, ein Arzt kann. Warum werden wir dann als Hilfspersonal angesehen?