Nichtzulassung zum Examen wegen Fehlzeiten?

lolli24

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HUHU,

hätte mal eine Frage ... wenn ich über meine "regulären" Fehlzeiten komme muss ich dann 1 Jahr, ein halbes Jahr oder nur die "Überfehlzeiten" nachholen oder liegt dies im Ermessen der Schule bzw. dem Gesundheitsamt ... Meine Noten sind eigentlich ganz gut Theorie 2, Stationsbewertungen 2 nur halt meine Praktische 1. Zwischenprüfung war 4 ... die 2. hab ich noch nicht gemacht, ... hinzu kommt, dass sich bei mir ne Prüfungsangst entwickelt hat und ich somit meine letzte Anleitung völlig in den Sand gesetzt habe die Anleitungen werden bei uns nicht benotet ..., jetzt heißt es meine praktischen Leistungen :weissnix:wären ja sooo schlecht dass man nicht damit rechnet, dass ich in der Kombination Fehlzeiten/schlecht praktisch (???) zum Examen zugelassen würde und ich solle mich auf ein Jahr Verlängerung einstellen kann mir dazu jemand was sagen ... oder mit ne Stelle nennen an die ich mich mal informativ wenden kann ...

Achso ich wollte noch anfügen das ich nicht wegen Faulheit sondern wegen zwei großen OP´s gefehlt habe ...
 
hätte mal eine Frage ... wenn ich über meine "regulären" Fehlzeiten komme muss ich dann 1 Jahr, ein halbes Jahr oder nur die "Überfehlzeiten" nachholen oder liegt dies im Ermessen der Schule bzw. dem Gesundheitsamt ...

Das liegt im Ermessen von Schule und zuständiger Behörde.


Meine Noten sind eigentlich ganz gut Theorie 2, Stationsbewertungen 2 nur halt meine Praktische 1. Zwischenprüfung war 4 ... die 2. hab ich noch nicht gemacht

In einem anderen Deiner Threads von 2011 stand was von einer 6!?

hinzu kommt, dass sich bei mir ne Prüfungsangst entwickelt hat und ich somit meine letzte Anleitung völlig in den Sand gesetzt habe die Anleitungen werden bei uns nicht benotet ..., jetzt heißt es meine praktischen Leistungen :weissnix:wären ja sooo schlecht dass man nicht damit rechnet, dass ich in der Kombination Fehlzeiten/schlecht praktisch (???) zum Examen zugelassen würde

Wenn das Gesamtbild zeigt, dass Du die Ausbildung nicht "erfolgreich abgeschlossen" hast und sowieso über die Fehlzeiten bist wird man Dir zu einer Verlängerung raten.
 
Die 1. wurde nachträglich nicht gewertet wegen Formfehlern. Nunja das Gesamtbild zeigt keine Note im Fünfer und Ungenügenden Bereich sondern ehr im oberen ... aber die die Fehlzeiten nicht überschritten haben und die Zwischenprüfungen 5 und 6 haben sowie einige Klausuren die dürfen Examen machen ??? wo ist der Fehler im Bild??????:wut:
 
aber die die Fehlzeiten nicht überschritten haben und die Zwischenprüfungen 5 und 6 haben sowie einige Klausuren die dürfen Examen machen ??? wo ist der Fehler im Bild?????
Auch in einem solchen Fall könnte die Schule damit argumentieren, dass das Ausbildungsziel nicht erreicht und somit die Verlängerung anzuraten ist.

Ihr dürft alle die Prüfung machen, nur nicht zu dem ursprünglich vorgesehenen Zeitpunkt. Ihr erfüllt die nötigen Voraussetzungen noch nicht.

Nutz eine eventuelle Ausbildungsverlängerung für eine Therapie Deiner Prüfungsangst - die kann Dir im Examen große Probleme bereiten.
 
Nutz eine eventuelle Ausbildungsverlängerung für eine Therapie Deiner Prüfungsangst - die kann Dir im Examen große Probleme bereiten.

Richtig!
Was sollte auch einer Ausbildungsverlängerung widersprechen, wenn doch schon so "dramatische Fehlzeiten", oder manch "böse" Zensur den gesamten Ablaufschema einen Wirbel verursachten???

Besser ist doch, die Defizite in Ruhe auszugleichen, als mit Pauken und Trompeten ......
 
Also bei nem Kurskollegen waren es damals nur 3 Monate(hatte auch wegen ner OP die Fehlzeiten überschritten)
Es ist nunmal das System das 3 Jahre(ausser Probezeit) nichts zählt egal ob du mehrere 5er hattest du musst an den entscheidenden Prüfungstagen deine Leistung bringen.So kann man auch mit nur 20% Einsatz über die 3 Jahre ein Top Ergebnis erzielen.Umso wichtiger ist es seine Prüfungsangst zu besiegen.
 

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