Neues Krankenhausfinanzierungsreformgesetz 2009? 0,15 Milliarden € für Praxisanleitung?

somone

Newbie
Registriert
12.02.2009
Beiträge
1
Hallo liebe Praxisanleiter,

im deutschen Bundestag wurde im Dezember 2008 das neue Krankenhausfinanzierungsreformgesetz beschlossen.
Unter anderem ist darin die Rede, daß für die
Finanzierung der Praxisanleitung bei der Ausbildungsfinanzierung 0,15 Mrd. € bereit gestellt werden.

https://www.gkv-spitzenverband.de/upload/KHRGKabinettfassung2492008_2822.pdf

Kann jemand einschätzen, was sich dadurch für uns ändern könnte?



somone
 
Zwei Euro für ´ne Prüfung?

Mein Verdacht ist, daß sich überhaupt nüschtz ändern wird. Ich hatte vor einiger Zeit regen Briefverkehr mit einigen (meiner Meinung nach) Verantwortlichen in Zusammenhang mit der Vergütung der Abnahme der praktischen Abschlussprüfung. Wer so etwas schon mal mitgemacht hat weiß, daß es dafür stolze 2 (in Worten: zwei) €uros gibt. :knockin:
Mir kam das recht lächerlich vor, aber die Verantwortung wurde hin- und hergeschoben, die Gesetzeslage aufgeführt und der Arbeitgeber vorgeschoben. Mich hat das alles ziemlich aufgeregt, da ich diesen Betrag eigentlich als Beleidigung verstehe. Aber an und für sich spiegelt dieser Sachverhalt die ganze Angelegenheit der zusätzlichen Finanzierung der PA´s wieder. Wir sollen mal schön so weitermachen, keine Fragen stellen und die Firma streicht die zusätzliche Kohle ein. Ich weiß aus berufenem Munde, daß die Städt. Kliniken München GmbH einen nicht zu vernachlässigenden Betrag (Mio.) zur Gewährleistung der gesetzlich vorgeschriebenen Praxisanleitertätigkeiten erhält, nur sah ich davon auf meinem Gehaltszettel nie etwas. :gruebel: Und das die ganzen Mittel nur für die Kompensation der entstandenen Leistungsausfälle durch praktische Anleitungen und sonstige Tätigkeiten draufgegangen sein soll, daß kann, will und werde ich nie glauben.
 

Ähnliche Themen