NaCl-Flaschen nach einmaligem Gebrauch verwerfen?

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Intensiv (neurologisch/-chirurgisch)
Hallo,

bei uns ist jetzt die Diskussion aufgekommen, wie wir mit unseren NaCl-Flaschen (50 & 100ml) umgehen sollen, nachdem wir z.B. für einen Perfusor 30ml entnommen haben.
Früher hieß es immer, mit Anstichdatum versehen, seien sie 24 Stunden benutzbar (wir verbrauchen auf der Int sowieso viel mehr).
Wir haben sie immer mit Minispike versehen auf unserer i.v. Anrichte stehen lassen.
Nun heißt es, wir sollen sie immer direkt verwerfen, auch wenn noch Restmengen drin sind. Begründung sei, man dürfe so eine Flasche nur für einen Patienten verwenden. Ziehe ich jetzt zum Beispiel mehrere Perfusor für einen Patienten auf, darf ich die Flasche komplett nutzen, aber stehen lassen darf ich sie nicht.
Allerdings nehm ich ja Perfusorspritzen nicht mehrmals, sondern nehme sie vorm aufziehen direkt steril aus der Verpackung.
Wie handhabt ihr das?
Anstechen und Rest dann verwerfen? 10ml Ampullen nehmen?

Lg
Angel
 
Mit Spike und Filter verwenden wir sie weiter.
 
Verwerfen - sie enthalten keine Konservierungsstoffe und Spike mit Filter haben auch ihren Preis. Generell gilt, was keine Konservierungsstoffe enthält darf bei uns nicht mit Minispike versehen werden.
 
Bei uns heißt es: nach einer Stunde verwerfen.
 
Habe letztens auf einer Fortbildung gelernt, dass alles was mit einer durchgestrichenen 2 versehen ist, nur zum Einmalgebrauch bestimmt ist. Ich weiß auch dass es aus Kostengründen oft anders gehandhabt wird, aber es sind halt Vorgaben, die zumindest bei Haftungsfragen berücksichtigt werden.
 
Auf jeden Fall verwerfen! Es gibt ein Urteil des Bundesgerichtshofes zur Aufbewahrung von aufgezogenen Medikamenten (max. 1 h) was sinngemäß auch für alle Lösungen nach Anbruch gilt. Kühlschrank, Anbruchdatum und Uhrzeit und insbesondere die Minispikes (es gibt keinen wissenschaftlichen Beweis des Vorteils von Minispike gegenüber des Einsatzes von Kanülen inclusive neuer Punktion des Gummistopfens) könnt Ihr vergessen. Nur der Kommentar von sr.c.b. mit der durchgestrichen 2 ist massgeblich: Einmal ist Einmal!!!
 
Es gibt ein Urteil des Bundesgerichtshofes zur Aufbewahrung von aufgezogenen Medikamenten (max. 1 h) was sinngemäß auch für alle Lösungen nach Anbruch gilt. ...

Hast du da das Aktenzeichen?

Elisabeth
 
als beispiel:

http://www.agz-rnk.de/agz/download/3/Urteile/BGH_VI_ZR_158_06.pdf

wichtigste schlüsselphrase ist mE:

"objektiv voll beherrschbares risiko"

mir reicht spätestens das als begründung, keine einmal-materialien zweimal zu benutzen.

gruß.


ergänzung:

hieraus schließe ich, dass es eigentlich keine injectabilia (die hier relevant sind) von mehr als 15ml pro behältnis geben kann, die zur mehrfachverwendung geeignet sind:

http://www.medizinische-fakultaet-h..._mikrobiologie/download/MB-Lagerung-Medis.pdf
 
Aber würde "keine Einmalmaterialien" in diesem Zusammenhang nicht auch bedeuten, ich dürfte nicht direkt nacheinander mehrere Perfusoren aus einer NaCl aufziehen, weil es sich ja um dieselbe Flasche und denselben Mehrentnahmespike handelt? Und das darf ich bei mir im Haus schon. So schnell verkeimt NaCl auch wieder nicht.

Eine Flasche nur für einen Patienten zu verwenden erscheint mir eine sinnlose Regelung; die Flasche kommt ja nicht zum Patienten. Wenn Frau Müller und Herr Meier praktisch zeitgleich einen neuen Perfusor benötigen, warum sollte ich dann nicht zwei Spritzen aus 100ml ziehen anstatt aus zwei 50ml-Flaschen?
 
ich würde sagen, sobald das aufziehen eines perfusors abgeschlossen ist, ist rechtlich auch der vorgang abgeschlossen. dann beginnt ein neuer vorgang mit einem neuen perfusor. damit wäre die flasche zweimal benutzt worden.

interessant wird es, sobald der patient kontaminiert wird bzw. ein schaden auftritt, denn lt. o.g. urteil ist dann nicht mehr wirklich relevant, an welcher stelle das passierte, sobald es eine stelle gab, an der es passieren konnte (objektiv voll beherrschbares risiko hier = einmalprodukt zweimal verwendet).

meine these: hätte der patient einen (oder mehrere ^^) gute anwälte, würde in dem fall dein kopf rollen.
 
Verwerfen - sie enthalten keine Konservierungsstoffe und Spike mit Filter haben auch ihren Preis. Generell gilt, was keine Konservierungsstoffe enthält darf bei uns nicht mit Minispike versehen werden.

Hallo,

so ist es bei uns auch, aber Apotheke ha uns eine 3 Stunden Frist gesagt, und bis dahin sind 100ml Flaschen immer leer, wenn nicht kommen sie weg!
 
ich würde sagen, sobald das aufziehen eines perfusors abgeschlossen ist, ist rechtlich auch der vorgang abgeschlossen. dann beginnt ein neuer vorgang mit einem neuen perfusor. damit wäre die flasche zweimal benutzt worden.

Aber wozu sollte es Mehrfachentnahmespikes geben, wenn man nicht mehrfach entnehmen darf? Macht doch keinen Sinn.
 
das ist ein bisschen cum hoc ergo propter hoc ->

warum gibt es in deutschland blaue unterbodenbeleuchtung für autos, obwohl die gar nicht zulassungsfähig ist?
 
@Eisenbarth
Der Patient kann die besten Anwälte der Welt haben die müssen es dir erstma nachweisen und das is verdammt schwer.
Wenns hart auf hart kommt gibst du den korrekten handlungsablauf deines tuns an ob du dich wirklich falsch verhalten hast müssen die erstma beweisen können.
 
Aber wozu sollte es Mehrfachentnahmespikes geben, wenn man nicht mehrfach entnehmen darf? Macht doch keinen Sinn.
Die darfst du für konservierte Flüssigkeiten nutzen - z.B. Heparine usw.

Dann stell mal die Rechnung auf was 50 ml NaCl kosten statt der 100 ml Flasche und was es kostet eine Infektion zu behandeln, nur weil gespart wird.
 
Habe letztens auf einer Fortbildung gelernt, dass alles was mit einer durchgestrichenen 2 versehen ist, nur zum Einmalgebrauch bestimmt ist. .

Richtig. Hierbei geht es vor allem darum, dass man Dinge nicht wieder befüllt oder gar resterilisiert, die hierfür nicht vorgesehen sind, es handelt sich also um Einwegprodukte. Das NaCl würde ich einfach in der kleinsten Darreichungsform benutzen (50 oder 100ml) und dann wegwerfen! Sicher ist sicher.
 
@Eisenbarth
Der Patient kann die besten Anwälte der Welt haben die müssen es dir erstma nachweisen und das is verdammt schwer.
Wenns hart auf hart kommt gibst du den korrekten handlungsablauf deines tuns an ob du dich wirklich falsch verhalten hast müssen die erstma beweisen können.

sag mal, geht's noch?! Oo
 
Gab es da net eine Änderung im Rechtsverständnis? Wir haben zwar nich keine amerikanischen Verhältnisse ("Herzlichen Glückwunsch zu Genesung und womit waren sie net zufrieden?") aber m.W. muss der Pat. auch in D net mehr beweisen, dass da was falsch gelaufen ist sondern der Verursacher.

Elisabeth
 
Also würde dies hier nicht gehen?
Ziehe ich jetzt zum Beispiel mehrere Perfusor für einen Patienten auf, darf ich die Flasche komplett nutzen, aber stehen lassen darf ich sie nicht.
Meiner Ansicht nach besteht da nämlich keine Gefahr. Innerhalb weniger Minuten verkeimt auch ohne Konservierungsstoffe nix und die Perfusorspritzen sind steril und kontaminieren nichts.

NaCl angestochen längere Zeit aufbewahren geht nicht, aber eine Flasche in einem Rutsch aufzubrauchen halte ich für gestattet.

Nehme ich z.B. einen neuen Patienten auf, bei dem der Arzt zwei Perfusoren anordnet (z.B. einen mit Morphin und einen mit Midazolam), dann brauch ich für beide Perfusoren jeweils etwas weniger als 50ml NaCl. Und dann darf ich keine 100ml Flasche aufteilen?
 
naja, was mikrobiologisch ok ist und was rechtlich kein problem darstellt sind ja eher zwei paar schuhe.


lies doch mal das urteil vom BGH durch.
 

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