Nachteilsausgleich Examen

Das man mehr Zeit beim bearbeiten der schriftlichen Prüfung bekommt, aufgrund einer Behinderung z.b.
 
Hallo Nick,
das besprich bitte mit Deiner Schule. Du musst die Behinderung nachweisen können und auch die daraus ableitbaren Beeinträchtigungen dokumentieren (ärztliches Attest). Der Antrag muss meines Wissens nach an die zuständige Behörde- diese prüft den Antrag und gewährt angemessenen Nachteilsausgleich. Mehr Schreibzeit ist dann angemessen, wenn Du aufgrund einer Behinderung im motorischen, kognitiven oder visuellen Bereich langsamer bist als Deine Mitschüler. Aus einer Schwerhörigkeit oder einem Diabetis mellitus würde sich allerdings keine Notwendigkeit für eine Verlängerung ergeben....
 
Aus einer Schwerhörigkeit oder einem Diabetis mellitus würde sich allerdings keine Notwendigkeit für eine Verlängerung ergeben...
Sicher? Auf dem Gymnasium hatte ich eine Mitschülerin, die wegen einer Hörbehinderung Schreibzeitverlängerung bekam.
 
nicht jede Schwerhörigkeit ist eine Hörbehinderung
 
Sicher? Auf dem Gymnasium hatte ich eine Mitschülerin, die wegen einer Hörbehinderung Schreibzeitverlängerung bekam.

Da könnte ich mir den Grund nicht ableiten ...vielleicht lag noch eine Legsthenie o.ä. vor?!
Sinn und Zweck ist es, die behinderungsbedingten Nachteile zu kompensieren...man will dem Betroffenen keinen Vorteil verschaffen ;-)
 
Bei der Mitschülerin ging es glaube ich darum, dass ihre Hörbehinderung dazu führte, dass sie durch Nebengeräusche stärker gestört wurde als andere. Deswegen hat sie die Schreibzeitverlängerung bekommen, weil es dann schwieriger ist, sich zu konzentrieren. So richtig einleuchtend fand ich es allerdings nicht. Sie hätte doch nur ihr Hörgerät ausschalten müssen, dann hätte sie sogar weniger akustische Störungen gehabt als alle anderen. ;) Und Konzentrationsschwierigkeiten und Ablenkbarkeit durch Nebengeräusche wegen ADHS haben auch keinen interessiert. Ich hätte aber auch keine Schreibzeitverlängerung haben wollen, dann hätte ich ja noch länger auf meinen vier Buchstaben sitzen müssen als sowieso schon. 8O
 
Ich hab's ihr trotzdem gegönnt, weil ich sie mochte.:-) Auch wenn ich den Sinn dahinter nicht verstanden habe.:weissnix:
 
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Bei der Mitschülerin ging es glaube ich darum, dass ihre Hörbehinderung dazu führte, dass sie durch Nebengeräusche stärker gestört wurde als andere. Deswegen hat sie die Schreibzeitverlängerung bekommen, weil es dann schwieriger ist, sich zu konzentrieren. So richtig einleuchtend fand ich es allerdings nicht. Sie hätte doch nur ihr Hörgerät ausschalten müssen, dann hätte sie sogar weniger akustische Störungen gehabt als alle anderen. ;) Und Konzentrationsschwierigkeiten und Ablenkbarkeit durch Nebengeräusche wegen ADHS haben auch keinen interessiert. Ich hätte aber auch keine Schreibzeitverlängerung haben wollen, dann hätte ich ja noch länger auf meinen vier Buchstaben sitzen müssen als sowieso schon. 8O

Ok, das mit den Störgeräuschen kann ich nachvollziehen. Auch bei ADHS sind Nachteilsausgleiche denkbar ...aber wie schon richtig bemerkt werden diese nur auf Antrag gewährt.
 

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