Nachtdienst trotz Sondervereinbarung

Hallo
Mir ist da noch was eingefallen. Wer ein Kind unter 12 Jahren hat das nachweislich Nachts nicht versorgt wäre wenn Nachtdienst gemacht werden müsste , der ist vom Nachtdienst freizustellen.

Ist das eine allgemeinrechtliche Aussage und wo ist die zu finden? Oder handelt es sich um einen tarifinterne Vereinbarung aus den guten alten Zeiten. Das wird sicher viele junge Mütter interessieren.

Elisabeth
 
Ist das eine allgemeinrechtliche Aussage und wo ist die zu finden? Oder handelt es sich um einen tarifinterne Vereinbarung aus den guten alten Zeiten. Das wird sicher viele junge Mütter interessieren.

Elisabeth

Hallo,

diese Aussage zielt auf das Arbeitszeitgesetz (§6):

Der Arbeitgeber hat den Nachtarbeitnehmer auf dessen Verlangen auf einen für ihn geeigneten Tagesarbeitsplatz umzusetzen, wenn

b) im Haushalt des Arbeitnehmers ein Kind unter 12 Jahren lebt, das nicht von einer anderen im Haushalt lebenden Person betreut werden kann



Diese Regelung könnte auch im vorliegenden Fall Anwendung finden, wenn die entsprechenden Vorraussetzungen vorliegen (Ist im Normalfall allerdings für "Alleinerziehende" gedacht).

Gruß

medsonet.1
 
Warum kann diese Regelung hier Anwendung finden? Nachts ist die Mutter zu Hause, die das Kind betreuen kann. Es sei denn, daß ihr das auf Grund ihrer Schwangerschaft nicht möglich wäre.
Dann kann sie es aber tagsüber auch nicht. Wäre das ein Fall für eine Haushaltshilfe?
 
Danke medsonet für die Quellenangabe. Werde ich mal bei uns "breittreten". Wird sicher den einen oder anderen freuen.

Elisabeth
 
Die Quellenangabe ist in der Tat richtig und findet auch Anwendung,aber ist doch auf den TE nicht zutreffend,da Ehefrau zu hause,wenn auch schwanger. Sollte diese aufgrund einer Risikoschwangerschaft nun selbst in die Klinik müssen,wird wohl der TE zu hause bleiben,denn ich kann mir nicht vorstellen,daß er sein Kind wegen der Arbeit abgibt oder ??? Somit entfällt besagte Regelung auch schon wieder,da der TE ja mit "Kind krank" um den ND drum rum kommt !!! Wo ist denn nun das Problem ?? Das Problem ist doch die Aussage der ehemaligen Öse oder PDL,welche nirgendwo schriftlich fixiert wurde und somit auch nicht unter "Nebenabreden" im AV auftauchen wird. Also nix mit kein ND machen müssen,würd ich sagen !!!
 
Hallo,

ich kann schon nachvollziehen, dass peters gerne das "Gewohnheitsrecht" geltend machen möchte.Ich finde jedoch auch, dass es hier keine Möglichkeit gibt.Zudem war die Regelung ohnehin schon sehr kulant, da beide auf der gleichen Station keinen Nachtdienst machen mussten.Entweder gibt es eine gute Personalbesetzung oder Leute die gerne und viel Nachtdienst machen.
Ich finde es immer wieder spannend, dass der Nachtdienst so gerne abgegeben wird.Ich finde z.B. dass die Spätdienste von peters für die Ehefrau viel belastender sein müssen, da sie ja dann die Kinder alleine betreuen muss.Nachts schlafen die Kinder und sie können vorher zu zweit ins Bett gebracht werden.

lg
papu

ach und noch etwas, der Satz "jetzt machen die Stationsleitungen was sie wollen" hat mich auch irritiert.Was heißt das übersetzt.
Zudem hat sich die Situation auf Station auch dramatisch verändert, eine Stelle wegrationalisiert und ene Schwangere im Arbeitsverbot (wo es in der Regel gängige Praxis ist, dass nicht mit Sonderdiensten für das AV gearbeitet werden darf um zu sparen)Es ist doch dann so, dass mehr Schichten auf weniger Köpfe zu verteilen sind, wie sollen die Leitungen denn das kompensieren, diese stehen in der Verantwortung, soweit wie möglich die Arbeitsbelastung gerecht auf zu teilen. Erwarte ich von meiner zumindest ;-)
 
Ich möchte dazu noch anmerken,daß "Gewohnheitsrechte" EINZELNER Kollegen schon fies gegenüber den Anderen sind. Mich interessieren in einem solchen Fall immer besonders die Begründungen des Betreffenden. So auch hier,denn der TE hat sich nicht dazu geäußert,warum diese Absprache mit der vorherigen SL getroffen wurde. Aber die eventuelle Begründung wäre im Prinzip auch nebensächlich,da es kein im AV sowie im Gesetz verankertes "Gewohnheitsrecht" gibt. Wobei die Bezeichnung "Gewohnheitsrecht" auch irreführend ist,denn dies ist kein "Recht",denn Rechte ansich gelten immer für die Allgemeinheit und nicht für Einzelpersonen im Speziellen. Außerdem sind solche Ansprüche in meinen Augen egoistisch und unfair den Kollegen gegenüber,weshalb ich solche Kollegen,die es drauf anlegen und immer ihre Nachtdienste wegtauschen oder anderweitig abwimmeln wollen,grundsätzlich gegen die Wand laufen lasse. Aber dies ist nur meine persönliche Meinung!!!
 
ob das fies ist oder nicht, steht gar nicht zur Frage. Fakt ist dass dieses Recht dem AN eingeräumt wurde (über Jahre), und jetzt schlagartig entzogen.
Dass, was allgemein unter "Gewohnheitsrecht" läuft kann als betriebliche Übung durchaus einklagbar sein.
 
wahnsinn. Dieses gegeifere immer wenn hier jemand mit Kindern keinen Nachtdienst mehr machen kann/möchte.
Er hat nur eine einfache Frage gestellt, und wollte keine Belehrung was ihr alles so schafft oder was andere so schaffen.
btw: @jok: pures Privatvergnügen ist es nicht, immerhin überaltert unsere Gesellschaft zunehmend

minilux , du sprichts mir aus der Seele. Ständig wird sich hier im Forum über mangelenden Respekt und fehlende Wertschätzung beklagt, dabei sind dazu hier viele auch selbst nicht fähig. Kollegen, ein bißchen mehr Toleranz und Respekt, bitte!
 
@Hypertone_Krise : Toleranz ist wichtig,dem stimme ich zu. Aber,Toleranz hat ihre Grenzen und dies aus vielen verschiedenen Gründen,wie z.B.,wenn sich Kollegen mit dem Hinweis auf die Kinder immer und immer wieder vor unbeliebten Diensten drücken. Sicher geht's ein paar Mal,klar,ich springe auch ein und tausche,aber NICHT immer und NICHT immer bei EINUNDDEMSELBEN Kollegen!! Und Respekt ?? Respekt VERDIENT man sich !! Außerdem ist das "Gewohnheitsrecht" nun wirklich KEIN Bestandteil des deutschen Rechts,also brauch auch keiner drauf rumreiten. Man kann ja genauso gut um nen anders gestalteten AV bitten,gut begründet wird sicher jeder AG mitspielen und man muß nicht die Kollegen verärgern.
 
wahnsinn. Dieses gegeifere immer wenn hier jemand mit Kindern keinen Nachtdienst mehr machen kann/möchte.
Er hat nur eine einfache Frage gestellt, und wollte keine Belehrung was ihr alles so schafft oder was andere so schaffen.
btw: @jok: pures Privatvergnügen ist es nicht, immerhin überaltert unsere Gesellschaft zunehmend

HAllo...ja, so habe ich das auch empfunden , als ich mir Rat suchen wollte hinsichtlich des Dreischichtsystems als Mutter zweier kleiner Kinder! Da bekam ich einige nette , aber auch etliche patzige Antworten.Ich denke, es liegt an gemachten Erfahrungen, dass es MANCHMAL schwieirg ist mit Müttern oder Vätern Dienstzeiten abzusprechen oder freie Zeiten.Mancher mag wohl auch von Müttern ohne Kinder mehr erwarten hinsichtlich zeitlicher Zugestädnisse , wenn sie selbst Kinder haben.Das ist natürlich nicht fair auf Dauer, aber dennoch ist diese Aggressivität nicht nötig.Zumal es doch verständlich ist, dass die Mutter als Risikoschwangere nicht so gut auf die Kinder aufpassen kann.Sollte man da die Besorgnis eines Vaters nicht lieber verstehen?Und : Kinder sind kein Privatvergnügen.Wenn jemand so etwas einseitiges schreibt, frage ich mich, wie er zu einem sozialen Beruf gekommen ist!
 
@Hypertone_Krise : Toleranz ist wichtig,dem stimme ich zu. Aber,Toleranz hat ihre Grenzen und dies aus vielen verschiedenen Gründen,wie z.B.,wenn sich Kollegen mit dem Hinweis auf die Kinder immer und immer wieder vor unbeliebten Diensten drücken.
ich weiss ja nicht wo du arbeitest, aber da wo ich war ist das schon anders gelaufen: Da haben (hauptsächlich) Mütter mit Kindern dem AG gesagt was sie an Diensten anbieten können, und dieses Angebot kann die Station annehmen oder ausschlagen.
Die Frage ist halt nur: bei dem momentanen Personalmangel, können sich die AG überhaupt erlauben auf Mütter (sorry, ist halt mal ein Frauenberuf) mit Kindern zu verzichten?

Sicher geht's ein paar Mal,klar,ich springe auch ein und tausche,aber NICHT immer und NICHT immer bei EINUNDDEMSELBEN Kollegen!!
das verlangt ja auch keiner von Dir (hoffe ich)


Und Respekt ?? Respekt VERDIENT man sich !!
Wahnsinn. Die Eltern an deinem Arbeitsplatz scheinen ja wirklich Nasen zu sein wenn du so allergisch reagierst. Ich habe durchaus die Erfahrung gemacht dass es sowohl bei Eltern als auch bei kinderlosen Kollegen gute und schlechte gibt.
Häufig haben aber sich die Eltern, die im Rahmen ihrer Möglichkeiten flexibel sind (und ich kenne viele Mütter/Väter die immer wieder einspringen) meinen Respekt verdient.
Und: Kinder und die damit verbundene Unflexibilität ist ja kein "Verschulden" der Kollegen. Schau ich mir meinen alten AG an: da gabs einen Betriebskindergarten. Leider waren die Öffnungszeiten so, dass weder FD (leider öffnet das Teil eine halbe Stunde zu spät), noch SD (der schliesst eine Stunde vor Dienstende), und schon gar nicht der Nacht- oder WE-Dienst abgedeckt waren.
Da kann man den Kollegen wohl keine mangelnde Flexibilität vorwerfen
Außerdem ist das "Gewohnheitsrecht" nun wirklich KEIN Bestandteil des deutschen Rechts,also brauch auch keiner drauf rumreiten. Man kann ja genauso gut um nen anders gestalteten AV bitten,gut begründet wird sicher jeder AG mitspielen und man muß nicht die Kollegen verärgern.
das hat nichts mit verärgern zu tun: Betriebliche Übung ist durchaus Bestandteil des deutschen Rechtssystems, und es ist für mich nicht einsichtig warum der TE, der seit Jahren ein gewisses Privileg hat, dieses Privileg auf einmal ohne Not aufgeben sollte.
 
Hallo
Da hilft nur reden, reden, reden. ODER man findet einen Arzt der einem bescheinigt daß man keinen Nachtdienst ,aus welchen Gründen auch immer, machen kann. Wir haben auf Station einen Kollegen der diese Nachtdienstbefreiung vom Betriebsarzt bekommen hat.
Ich finde es ja bewundernswert wie viele es mit ihren Kids hinbekommen in allen 3 Schichten arbeiten zu gehen.
Ich schaffe das nicht.In unserem Nest und Umgebung gab/gibt es keinerlei Betreuung vor 7:30 Uhr, auch keine Tagesmütter, schon gar nicht für 2 ADHS Kinder. Die Großeltern sind selber Betreuungspflichtig.
Auch wenn hier viele der Meinung sind daß Kinderkriegen Privatsache ist und es ein Unding sei daß immer die ohne Kids bluten müssen, finde ich daß es pauschal so nicht gesehen werden kann.
Kinder sind die Zukunft von uns allen, und deshalb sollte auch auf die Bedürfnisse von Menschen die gewillt sind noch welche in die Welt zu setzen, rücksicht genommen werden.
Wenn schon die meisten Arbeitgeber im Bereich Krankenhaus nicht gewillt sind für eine ausreichende Betreuung der Kids zu sorgen umd hochqualifizierte Pflegekräfte ,auch nach dem Kinderkriegen, zu halten oder die starren Arbeitszeiten aufzulösen, dann sollte wenigstens die Basis eine gewisse Flexibilität beweisen.
Alesig

Eine sehr gute Ansicht, finde ich! Vorallem...die Betreuung von Kindern von arbeitenden Eltern kostet etwas, wenn man keine Familienangehörige hat.Da man im Pflegeberuf nicht gerade zu den Großverdienern zählt, sollte das auch mit in die Überlegungen einbezogen werden.
Ich denke, ich habe jetzt übrigens eine Arbeitsstelle gefunden.Die Pflegedienstleiterin sagte, es sei kein Problem, dass ich wochentags nur NW arbeite und am Wochenende tags, da es viele Schwestern gäbe, die nicht gern am WE arbeiten und nicht gern in der NW...also!Es geht doch, wenn man verständnis besitzt für unterschiedliche Lebenssituationen.
 
wie lange lief denn diese mündliche absprache? und gab es zeugen dafür? je nachdem wie lange dies so geduldet wurde könnte sich daraus eine betriebliche übung ergeben. dies kann u.U. der betriebsrat oder eine mav prüfen, vielleicht kommt auf diesem weg etwas vernünftiges heraus. es ist immer schwer in so einem fall licht ins dunkel zu bringen, da man oft nur fragmente der fakten kennt.

viele grüsse
 
Wahnsinn. Die Eltern an deinem Arbeitsplatz scheinen ja wirklich Nasen zu sein wenn du so allergisch reagierst. Ich habe durchaus die Erfahrung gemacht dass es sowohl bei Eltern als auch bei kinderlosen Kollegen gute und schlechte gibt.
Häufig haben aber sich die Eltern, die im Rahmen ihrer Möglichkeiten flexibel sind (und ich kenne viele Mütter/Väter die immer wieder einspringen) meinen Respekt verdient.
Und: Kinder und die damit verbundene Unflexibilität ist ja kein "Verschulden" der Kollegen. Schau ich mir meinen alten AG an: da gabs einen Betriebskindergarten. Leider waren die Öffnungszeiten so, dass weder FD (leider öffnet das Teil eine halbe Stunde zu spät), noch SD (der schliesst eine Stunde vor Dienstende), und schon gar nicht der Nacht- oder WE-Dienst abgedeckt waren.
Da kann man den Kollegen wohl keine mangelnde Flexibilität vorwerfen

:wavey::wavey: echt wohltuend, Deine Meinung zu lesen!
 
Da haben (hauptsächlich) Mütter mit Kindern dem AG gesagt was sie an Diensten anbieten können, und dieses Angebot kann die Station annehmen oder ausschlagen.
Und hier scheint der AG das Angebot auszuschlagen. Bedeutet sich eine andere Stelle zu suchen, die das Angebot annimmt.

Die Frage ist halt nur: bei dem momentanen Personalmangel, können sich die AG überhaupt erlauben auf Mütter ... mit Kindern zu verzichten?
Genau der Personalmangel zwingt AG zu dieser Maßnahme. Er braucht nicht nur möglichst viele AN, er braucht viele vollflexible AN.


... Leider waren die Öffnungszeiten so, dass weder FD (leider öffnet das Teil eine halbe Stunde zu spät), noch SD (der schliesst eine Stunde vor Dienstende), und schon gar nicht der Nacht- oder WE-Dienst abgedeckt waren.
Eigenartige Vorstellung von Kinderfreundlichkeit. Kinder darf man haben solange man die Abläufe net stört? Wo liegt das Problem des versetzten Dienstbeginnes? Wenn schon, denn schhon.

Da kann man den Kollegen wohl keine mangelnde Flexibilität vorwerfen
In diesem Falle dann wohl den Kollegen?

Und sorry, aber das ist wirklich die schärfste Aussage um nicht zu sagen: diskriminierend:
Mütter (sorry, ist halt mal ein Frauenberuf)
Frauen aufs Kinderkriegen zu reduzieren und ihnen infolgedesssen die Mutterrolle als Beruf anzudienen sollte wohl eher ins letzte Jahrtausend gehören.
Aber vielleicht liegst ja auch an der Erfahrung. Ich kenne es jedenfalls so, dass Kinder gemeinsam aufgezogen werden. Und mit gemeinsam meine ich, um im Bild zu bleiben: es gibt nur den Elternberuf. *grmpf*

Elisabeth
 
Und hier scheint der AG das Angebot auszuschlagen. Bedeutet sich eine andere Stelle zu suchen, die das Angebot annimmt.
nein, der AG hat das Angebot schon vor Jahren angenommen. Eine einseitige Aufkündigung dieses Vorrechts halte ich für unzulässig


Genau der Personalmangel zwingt AG zu dieser Maßnahme. Er braucht nicht nur möglichst viele AN, er braucht viele vollflexible AN.
und wenn er die nicht kriegt? Meine Frau (3 Kinder, derzeit dabei ihr Abi nachzuholen, möchte nächstes Jahr studieren) wird derzeit von ihrem AG bekniet wieder zu kommen. Obwohl sie nur alle 2 Wochenende Tagdienst und zwei zusätzliche Spätdienste unter der Woche (pro Monat) anbieten kann.
Ich habe ihr abgeraten weil ich weiss dass das im Team zu Querelen führt, obwohl die Stationsleitung genau weiss auf was sie sich einlässt :)


Eigenartige Vorstellung von Kinderfreundlichkeit. Kinder darf man haben solange man die Abläufe net stört? Wo liegt das Problem des versetzten Dienstbeginnes? Wenn schon, denn schhon.
ach Elisabeth -- ich habe hier schon mehrmals die Meinung vertreten dass es genug Möglichkeiten für alternative AZ-Modelle gäbe, diese aber anscheinend in der Pflege nicht durchsetzbar sind :)


Und sorry, aber das ist wirklich die schärfste Aussage um nicht zu sagen: diskriminierend:

Frauen aufs Kinderkriegen zu reduzieren und ihnen infolgedesssen die Mutterrolle als Beruf anzudienen sollte wohl eher ins letzte Jahrtausend gehören.
Aber vielleicht liegst ja auch an der Erfahrung. Ich kenne es jedenfalls so, dass Kinder gemeinsam aufgezogen werden. Und mit gemeinsam meine ich, um im Bild zu bleiben: es gibt nur den Elternberuf. *grmpf*
was ist das jetzt? pure Provokation? Es sind halt mal hauptsächlich Mütter, die in oder nach der Elternzeit wieder einsteigen und nicht mehr so flexibel sind. Das ist nicht diskriminierend, sondern einfach die Lebenswahrheit.

minilux (der seine Frau eigentlich nur aufs Kinderkriegen reduziert 8))
 
@Hypertone_Krise : Toleranz ist wichtig,dem stimme ich zu. Aber,Toleranz hat ihre Grenzen und dies aus vielen verschiedenen Gründen,wie z.B.,wenn sich Kollegen mit dem Hinweis auf die Kinder immer und immer wieder vor unbeliebten Diensten drücken. Sicher geht's ein paar Mal,klar,ich springe auch ein und tausche,aber NICHT immer und NICHT immer bei EINUNDDEMSELBEN Kollegen!! Und Respekt ?? Respekt VERDIENT man sich !! Außerdem ist das "Gewohnheitsrecht" nun wirklich KEIN Bestandteil des deutschen Rechts,also brauch auch keiner drauf rumreiten. Man kann ja genauso gut um nen anders gestalteten AV bitten,gut begründet wird sicher jeder AG mitspielen und man muß nicht die Kollegen verärgern.

Hallo jok5030, ich habe nicht den Eindruck, dass Peters sich drücken will. Es geht doch vielmehr darum, dass er nach realistischen Arbeitsbedingungen sucht, bei denen er nicht nur dem AG sondern auch seiner Verantwortung als Vater und Ehemann gerecht werden kannn. Du machst auf mich den Eindruck, als hättest du bereits vielfache einschlägige Erfahrungen mit sogenannten Drückebergern gemacht, aber diese sind hier doch gar nicht gemeint. Umso bedrückender empfinde ich Deine Reaktion. Wäre es nicht hilfreicher und befriedigender, wenn Du Deinen - bestimmt berechtigten - Frust gegenüber denen, die Du eigentlich meinst, zum Ausdruck bringst?
Was das Gewohnheitsrecht anbelangt, so ist es zwar nicht in unserer Gesetzgebung verankert, aber es führt dazu, dass Arbeitnehmer sich auf bestimmte Arbeitsbedingungen ein- und verlassen. Wenn diese inoffiziell vereinbarten Bedingungen für den AG plötzlich nicht mehr relevant sind, kann das ganz schnell zu einem organisatorischen Chaos im privaten Bereich führen. Außerdem lässt das den Betroffenen hilflos und unsicher zurück.
Das Gesetz sollte nicht dazu führen, dass über den Einzelnen als allzeit bereite Dispositionsmasse verfügt wird und bei Widerstand Teamgeist und Solidarität keinen Niederschlag mehr finden...
 
wie lange lief denn diese mündliche absprache? und gab es zeugen dafür? je nachdem wie lange dies so geduldet wurde könnte sich daraus eine betriebliche übung ergeben. dies kann u.U. der betriebsrat oder eine mav prüfen, vielleicht kommt auf diesem weg etwas vernünftiges heraus. es ist immer schwer in so einem fall licht ins dunkel zu bringen, da man oft nur fragmente der fakten kennt.

viele grüsse

Von einer Betrieblichen Übung kann an sprechen, wenn diese Regelung 3 Jahr läuft. Also muss der BR/MAV nur die Dienstpläne der letzten 3 Jahre kontrollieren und schon ist man am Ziel.
 

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