Nachtdienst - jedes Wochenende Dienst

Blackcat

Senior-Mitglied
Registriert
27.08.2006
Beiträge
119
Ort
ruhrgebiet
Beruf
examinierte GuK
Akt. Einsatzbereich
ambulante pflege
Funktion
Intensiv- und Beatmungspflege
hallöle!
hab vor 4 wochen bei einem amb. pflegedienst angefangen, mache nur nachtwachen und habe das problem, dass es wohlso aussieht,dass ich jedes we arbeiten muss... fange mittwochs an, und habe in der nacht von sa auf so immer meine letzte nacht der woche....
habe den chef schon darauf angesprochen, er wollte sich von anfang an darum kümmern dass ich nur jedes 2. we arbeiten muss, jetzt allerdings heißt es, wir hätten personal-mangel,deswegen müsste ich jedes we arbeiten...änderung wohlerstmal nicht in sicht....obwohl ich im vertrag 2 freie we´s drinstehen habe...

von einem vernünftigen privatleben kann ich leider nicht mehr sprechen...meine freunde sind schon total sauer, glauben mir schon langsam nicht mehr,dassich JEDES wochenende arbeiten muss.....ich hoffe nur, dass ich am 13.3. wenigstens 1 sa frei bekomme, da hab ich nämlich kabarret-karten...hart erkämpft, teuer bezahlt.....und hoffentlich nicht umsonst gekauft.....

wie ist das eigentlich:gilt die nacht von sa auf sonntag als sonntagsarbeit?? ich fange sa abends um 22.00 uhr an und arbeite bis sonnntag morgens um halb 7....
von diesbezüglichen zulagen habe ich nichts gehört.....

lg die cat
 
Also ich kenne es so, dass wenn man von Samstag auf Sonntag Nachtdienst hat das dann ab Null Uhr es zur Sonntagsarbeit zählt, also müßtest du 6,5h als Sonntagszuschlag vergütet bekommen, vorrausgesetzt in deinem Vertrag sind Zuschläge vereinbart.

Lg
 
leider sind dort nur "nachdienst-zuschläge" vereinbart....aber leider ist dort noch nicht einmal verzeichnet, wie hoch die sind......

brutto bekomm ich als 100 % kraft nur 1550 €, mündlich wurde mir ein nettogehalt von 1250 € "garantiert".....hoffe nur, dass ich wenigstens auf den betrag komme....denke eh, dass die mich da kräftig über den tisch gezogen haben....aber was will man machen, wenn man schnell eine neue stelle braucht??!!

lg die cat
 
Ohje 1550€ ist ja wirklich nicht viel, klar auf 1250€ wirst du durch die Nächte schon kommen, aber das ist wirklich wenig für Vollzeit und noch Dauernachtwache...
 
Das Arbeitsgesetz sieht einen freien Sonntag vor pro Monat. Dieses Gesetz muss dein Pflegedienst einhalten.

Ich würd an deiner Stelle schon mal so langsam schauen, obs noch ne andere Arbeitsstelle gibt.

Elisabeth
 
Hallo.

Du hast doch sicher noch Probezeit?
Sofort nach was anderem umschauen (sollte momentan nicht unmöglich sein) und Deinem Chef ganz klar sagen, dass Du von heut auf morgen kündigst, wenn nicht wie vereinbart gearbeitet wird.

Sonntagarbeit gilt ab Sonntag 0:00 Uhr, entsprechend die Nacht auf Sonntag als Sonntag-Nachtarbeit.

Wenn Du tatsächlich nur nachts arbeiten willst, wirst Du mit Vollzeit mit Sicherheit etwas finden, das mehr Geld abwirft...ich geh mal davon aus, das Du examinierte KS bist?

Gruß,

DS
 
Das Arbeitsgesetz sieht einen freien Sonntag vor pro Monat. Dieses Gesetz muss dein Pflegedienst einhalten.

Ich würd an deiner Stelle schon mal so langsam schauen, obs noch ne andere Arbeitsstelle gibt.

Elisabeth

Es ist in der Tat so, daß Dir vom Gesetzgeber her, nur 15 freie Sonntage im Jahr zustehen.
 
Huhu leider ist es so, dass wenn du am So. aus dem ND kommst, der Tag als frei gilt.
Somit hält dein Chef das Gesetz ein, auch wenn es für dich eine miese Sache ist. Ich drücke dir die Daumen, dass du schnell eine neue Stelle findest oder sich schleunigst was an den Arbeitsbedingungen ändert.
LG Sandra
 
Huhu leider ist es so, dass wenn du am So. aus dem ND kommst, der Tag als frei gilt.
Somit hält dein Chef das Gesetz ein, auch wenn es für dich eine miese Sache ist. Ich drücke dir die Daumen, dass du schnell eine neue Stelle findest oder sich schleunigst was an den Arbeitsbedingungen ändert.
LG Sandra

Aber Sonntag ist doch bereits ab 0 Uhr Sonntag, da arbeitet sie doch noch 6 Stunden! :gruebel: Also für mich ist das 6 Stunden Sonntagsarbeit!
 
Hallo !

Nein .Wenn man Sonntag früh raus geht aus dem Nachtdienst gilt es nicht
als Sonntagsdienst ist also einer von den 15 arbeitsfreien Sonntag.
Geht man aber Sonntag in den ND gilt der Sonntag als gearbeitet.

LG
 
Habt beide recht.

Die sechs Stunden Sonntag 0:00 - 6:00 gelten als Sonntag-Nachtarbeit.
Der Sonntag insgesamt gilt dann dennoch als "freier" Tag. Klingt (und ist) idiotisch, aber gilt so. Iss ja auch immer wieder eine Debatte.

In den Fall hier scheint es aber so zu sein, dass der AG seine mündlichen Zusagen (und sorry, aber wer sich darauf heutzutage bei einem - zumal unbekannten - AG verlässt. der ist unverbesserlicher Optimist) nicht einhält.
Sowas kann aber auch ne Masche sein. Leute ködern, bis die dann tatsächlcih wieder gehen, dauert es doch ein Weilchen und bis dahin möglichst viel rausholen. Am besten noch Ü-Stunden anhäufen lassen und die dann bei Kündigung nicht auszahlen.
Darum: Gleich in der selben Sprache antworten. Zumindest meine Meinung. Letztlich muss es ja jeder selber wissen.

DS
 
Das Arbeitsgesetz sieht einen freien Sonntag vor pro Monat.
Das ist leider nicht so, es sei denn du meintest im Schnitt...

Ander siehts natürlich aus, wenn in IHREM Vetrag tatsächlich so etwas drinsteht, wie 2WE/Monat frei...
 
Ich hab nochmal gegoogelt und muss maniac recht geben.

§ 11 Ausgleich für Sonn- und Feiertagsbeschäftigung
(1) Mindestens 15 Sonntage im Jahr müssen beschäftigungsfrei bleiben.
...
§ 12 Abweichende Regelungen
In einem Tarifvertrag oder auf Grund eines Tarifvertrags in einer Betriebs- oder Dienstvereinbarung kann zugelassen werden,
1. abweichend von § 11 Abs. 1 die Anzahl der beschäftigungsfreien Sonntage in den Einrichtungen des § 10 Abs. 1 Nr. 2, 3, 4 und 10 auf mindestens zehn Sonntage, ... im Jahr zu verringern,

§ 10 Sonn- und Feiertagsbeschäftigung
(1) Sofern die Arbeiten nicht an Werktagen vorgenommen werden können, dürfen Arbeitnehmer an Sonn- und Feiertagen abweichend von § 9 beschäftigt werden
3. in Krankenhäusern und anderen Einrichtungen zur Behandlung, Pflege und Betreuung von Personen,
http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/arbzg/gesamt.pdf

Bei den beschriebenen Verhältnissen würde ich trotzdem nicht arbeiten wollen. Irgendwo gibt es Grenzen. Und die fangen spätestens dann an, wenn die eigene Person dabei Gefahr läuft Schaden zu nehmen. Der Mensch ist ein geselliges Wesen und braucht sein soziales Umfeld... außerhalb der Arbeit.

Elisabeth
 
Doeas kenne ich nur von Kolleginnen die Kinder haben und das FREIWILLIG so machen (weil dann der Pappi die Kleinen hüten kann). die machen das aber maximal an einem Monat. Ich habe gehört, man hat Anspruch auf 17 freie Wochenenden. Also ich würde jetzt schon eifrig suchen...
 
Aber Sonntag ist doch bereits ab 0 Uhr Sonntag, da arbeitet sie doch noch 6 Stunden! :gruebel: Also für mich ist das 6 Stunden Sonntagsarbeit!
Den Zuschlag für die Std.müsste sie bekommen, aber trotzdem gilt der Tag leider als frei obwohl sie ja 6 Std. gearbeitet hat.
LG Sandra
 
Den Zuschlag für die Std.müsste sie bekommen, aber trotzdem gilt der Tag leider als frei obwohl sie ja 6 Std. gearbeitet hat.
LG Sandra

Laut Arbeitszeitgesetz zählt Sonntagsarbeit von 0 Uhr bis 24 Uhr. Beginn und Ende können um 6 Stunden verschoben werden, aber nur, wenn daraufhin eine 24stündige Ruhepause zählt.
Also arbeitet Blackcat immer eine halbe Stunde in den Sonntag rein, strenggenommen ist das dann Sonntagsarbeit!
Denn spätestens um 6 Uhr beginnt die Sonntagsarbeit!
Nachzulesen hier:
http://dejure.org/gesetze/ArbZG/9.html
 
Da sind die Gesetze wohl etwas schwammig. Kommst Du morgens aus dem Nachtdienst, hast Du an diesem Tag frei.
Mir hat eine Kollegin gesagt und ich habe es nicht überprüft, daß das für Urlaub nicht gilt. Du darfst nicht an Deinem ersten Urlaubstag morgens aus dem Nachtdienst kommen.
Scheint etwas schwierig zu sein.
 
hallo ihr Lieben

irgendwie kann ich die ganze Diskussion gerade nicht verstehen.

Also wenn in meinem Arbeitsvertrag drinsteht, das ich jedes zweite WE frei habe, wieso dann noch die Frage.

Als Arbeitnehmer stehen dort ja nicht nur meine Pflichten drin sondern auch die Pflichten des Arbeitgebers.
Wieso soll ich da an jedem WE arbeiten. Soll der Arbeitgeber doch einen einstellen.
Man braucht dabei doch nur ein wenig Rückrad und ein dickes fell.

Gruß
silverlady ( die selbst Arbeitgeber ist)
 

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