Hallo!
..derzeit arbeite ich (exam. Kankenpfleger) in einem Pflegeheim mit 127 Betten à 3 Wohnbereiche und eine beschützender Wohnbereich (24 Betten auf 2 Etagen). Nun hätte ich eine Frage zur Fachkraftbesetzung im Nachtdienst. Bisher war es immer so, dass im Nachtdienst jeweils eine exam. Kraft nur für den beschützenden Bereich Nachtdienst hat und für die anderen 3 Wohnbereiche (1.-3.Sock) eine exam. Kraft und ein "Helfer" Nachtdienst schiebt. Jetzt soll ich als Fachkraft die Aufsicht = Nachtdienst im beschützenden Bereich übernehmen und zeitgleich die Verantwortung (= zusätzliche Aufgaben wie: s.c.Injektion, ggf. Medgabe, Sturz..ggf. Notarzt) für den Rest des Hauses übernehmen, da dort nur zwei Helfer Nachtdienst haben. Ist das rechtlich i.O.? Ich habe vor eine Überlastungsanzeige zu schreiben und auf diesen Missstand hinzuweisen. Für Antworten und Tipps -- Herzlichen Dank! --
Mfg,..
..derzeit arbeite ich (exam. Kankenpfleger) in einem Pflegeheim mit 127 Betten à 3 Wohnbereiche und eine beschützender Wohnbereich (24 Betten auf 2 Etagen). Nun hätte ich eine Frage zur Fachkraftbesetzung im Nachtdienst. Bisher war es immer so, dass im Nachtdienst jeweils eine exam. Kraft nur für den beschützenden Bereich Nachtdienst hat und für die anderen 3 Wohnbereiche (1.-3.Sock) eine exam. Kraft und ein "Helfer" Nachtdienst schiebt. Jetzt soll ich als Fachkraft die Aufsicht = Nachtdienst im beschützenden Bereich übernehmen und zeitgleich die Verantwortung (= zusätzliche Aufgaben wie: s.c.Injektion, ggf. Medgabe, Sturz..ggf. Notarzt) für den Rest des Hauses übernehmen, da dort nur zwei Helfer Nachtdienst haben. Ist das rechtlich i.O.? Ich habe vor eine Überlastungsanzeige zu schreiben und auf diesen Missstand hinzuweisen. Für Antworten und Tipps -- Herzlichen Dank! --
Mfg,..