Nachtdienst-Fachkraftbesetzung?

Philly77

Newbie
Registriert
14.03.2012
Beiträge
2
Hallo!

..derzeit arbeite ich (exam. Kankenpfleger) in einem Pflegeheim mit 127 Betten à 3 Wohnbereiche und eine beschützender Wohnbereich (24 Betten auf 2 Etagen). Nun hätte ich eine Frage zur Fachkraftbesetzung im Nachtdienst. Bisher war es immer so, dass im Nachtdienst jeweils eine exam. Kraft nur für den beschützenden Bereich Nachtdienst hat und für die anderen 3 Wohnbereiche (1.-3.Sock) eine exam. Kraft und ein "Helfer" Nachtdienst schiebt. Jetzt soll ich als Fachkraft die Aufsicht = Nachtdienst im beschützenden Bereich übernehmen und zeitgleich die Verantwortung (= zusätzliche Aufgaben wie: s.c.Injektion, ggf. Medgabe, Sturz..ggf. Notarzt) für den Rest des Hauses übernehmen, da dort nur zwei Helfer Nachtdienst haben. Ist das rechtlich i.O.? Ich habe vor eine Überlastungsanzeige zu schreiben und auf diesen Missstand hinzuweisen. Für Antworten und Tipps -- Herzlichen Dank! --

Mfg,..
 
Gesetzlich ist vorgeschrieben das eine Fachkraft vor Ort sein muß .Stimmt also bei Dir .
Wieviele Mitarbeiter nachts anwesend sein müssen ist nicht geregelt .Im allgemeinen heißt es auf 50 Bew. (egal welchen Pflegestufe die haben) 1 Mitarbeiterin .
Bevor Du eine solche Anzeige schreibst mach eine Liste was Du nachts machst .Genau mit Uhrzeit und den Tätigkeiten .Das aber über mehrere Nächte .
Vergewissere Dich auch ob die anderen Fachkräfte es auch so sehen wie Du .

Gruß
 
Das sehe ich wie nachtfan: Eine kontinuierliche und Detailierte Auflistung Deiner Tätigkeiten mit entsprechenden Zeitangaben ist zwingend notwendig ,um überzeugend argumentieren zu können.
 
Vergewissere Dich auch ob die anderen Fachkräfte es auch so sehen wie Du .
Und sollten sie es anders sehen, dann lass Dir von Ihnen ein Auflistung - wie oben - geben; manchmal ist es ja auch eine Frage der Strukturierung oder Deine Kollegen arbeiten nicht ensprechend sorgfältig.
 
Soweit danke ich Euch schon mal!

Mir geht es eigentlich darum, wenn ich zum Spritzen, Medgabe, Sturz, etc. den beschützenden Berich verlassen muss und dann DORT etwas passiert (Sturz mit Folgen,.. Oberschenkehalsbruch,..)WER ist dann verantwortlich? Ich, der den Wohnbereich verlassen hat oder das Haus?
bezugnehmend auf Übernahmeverschulden, Arbeitnehmerhaftung!
 
Das sind alles berechtigte Fragen, die ich schriftlich stellen würde mit der Bitte um schriftliche Rückmeldung.
 

Ähnliche Themen