Hallo, ich wollte fragen ob hier auf meiner Arbeit alles Rechtens ist, und zwar folgendes:
Nachtschicht beginnt ab 20:00 Uhr bis 23:00 Uhr. Ab 23:00 Uhr bis 05:00 Uhr ist Nachtbereitschaft bis 05:00 Uhr. Von 05:00 Uhr geht die Arbeit bis 07:00 Uhr weiter und man ist dann fertig.
Mein Problem bzw. meine Probleme:
- In der Zeit von 23:00 Uhr bis 05:00 Uhr kann man schlafen, muss aber im Haus anwesend sein. Diese Zeit wird mit 1,75 Stunden bezahlt, allerdings nicht als Arbeitszeit aufgeschrieben.
- Da ich ja ein Nachtmensch bin und eher dazu tendiere nicht schlafen zu können, langweile ich mich von 23:00 Uhr bis 05:00 Uhr früh ohne schlafen zu können im Bett. Noch mehr tut es weh, wenn ich weiß, dass ich dadurch keine (okay, 1,75 Stunden) Kohle bekomme und auch keine Arbeitszeit.
- Vom Arbeitgeber wird weder eine Dusche, noch Sky, Internet etc. für Nachteulen bereitgestellt. Wenn ich wenigstens in der Zeit zocken könnte von 23 Uhr bis 5 Uhr, dann wäre es ja okay.. aber so?
meine Anforderungen sind evt. zu hoch, sky muss ja nicht mal sein, aber wenigstens ein Fernseher für Arbeitnehmer die nicht schlafen können?
Achja und zur eigentlichen Frage:
Im Dienstplan steht "RB 1,75" d. h. doch Rufbereitschaft, oder? Allerdings ist Rufbereitschaft wenn ich Zuhause bin und dann auf die Arbeit gehe wenn was ist. Eigentlich müsste dort NB für Nachtbereitschaft stehen, oder etwa nicht? Und ich verstehe es nicht.. bei meinem vorherigen Arbeitgeber wurde die Nachtbereitschaft mit vollen Stunden ausbezahlt und wenn diese gerufen wurden zusätzlich belohnt.
Nachtschicht beginnt ab 20:00 Uhr bis 23:00 Uhr. Ab 23:00 Uhr bis 05:00 Uhr ist Nachtbereitschaft bis 05:00 Uhr. Von 05:00 Uhr geht die Arbeit bis 07:00 Uhr weiter und man ist dann fertig.
Mein Problem bzw. meine Probleme:
- In der Zeit von 23:00 Uhr bis 05:00 Uhr kann man schlafen, muss aber im Haus anwesend sein. Diese Zeit wird mit 1,75 Stunden bezahlt, allerdings nicht als Arbeitszeit aufgeschrieben.
- Da ich ja ein Nachtmensch bin und eher dazu tendiere nicht schlafen zu können, langweile ich mich von 23:00 Uhr bis 05:00 Uhr früh ohne schlafen zu können im Bett. Noch mehr tut es weh, wenn ich weiß, dass ich dadurch keine (okay, 1,75 Stunden) Kohle bekomme und auch keine Arbeitszeit.
- Vom Arbeitgeber wird weder eine Dusche, noch Sky, Internet etc. für Nachteulen bereitgestellt. Wenn ich wenigstens in der Zeit zocken könnte von 23 Uhr bis 5 Uhr, dann wäre es ja okay.. aber so?
meine Anforderungen sind evt. zu hoch, sky muss ja nicht mal sein, aber wenigstens ein Fernseher für Arbeitnehmer die nicht schlafen können?
Achja und zur eigentlichen Frage:
Im Dienstplan steht "RB 1,75" d. h. doch Rufbereitschaft, oder? Allerdings ist Rufbereitschaft wenn ich Zuhause bin und dann auf die Arbeit gehe wenn was ist. Eigentlich müsste dort NB für Nachtbereitschaft stehen, oder etwa nicht? Und ich verstehe es nicht.. bei meinem vorherigen Arbeitgeber wurde die Nachtbereitschaft mit vollen Stunden ausbezahlt und wenn diese gerufen wurden zusätzlich belohnt.

, der andere im Raum fixiert (Zimmer abgesperrt), der andere auch Fußgurt.