Nachtbereitschaft nur 1,75 Stunden

Ovian

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Gesundheits- und Krankenpfleger
Hallo, ich wollte fragen ob hier auf meiner Arbeit alles Rechtens ist, und zwar folgendes:

Nachtschicht beginnt ab 20:00 Uhr bis 23:00 Uhr. Ab 23:00 Uhr bis 05:00 Uhr ist Nachtbereitschaft bis 05:00 Uhr. Von 05:00 Uhr geht die Arbeit bis 07:00 Uhr weiter und man ist dann fertig.

Mein Problem bzw. meine Probleme:

- In der Zeit von 23:00 Uhr bis 05:00 Uhr kann man schlafen, muss aber im Haus anwesend sein. Diese Zeit wird mit 1,75 Stunden bezahlt, allerdings nicht als Arbeitszeit aufgeschrieben.

- Da ich ja ein Nachtmensch bin und eher dazu tendiere nicht schlafen zu können, langweile ich mich von 23:00 Uhr bis 05:00 Uhr früh ohne schlafen zu können im Bett. Noch mehr tut es weh, wenn ich weiß, dass ich dadurch keine (okay, 1,75 Stunden) Kohle bekomme und auch keine Arbeitszeit.

- Vom Arbeitgeber wird weder eine Dusche, noch Sky, Internet etc. für Nachteulen bereitgestellt. Wenn ich wenigstens in der Zeit zocken könnte von 23 Uhr bis 5 Uhr, dann wäre es ja okay.. aber so?

meine Anforderungen sind evt. zu hoch, sky muss ja nicht mal sein, aber wenigstens ein Fernseher für Arbeitnehmer die nicht schlafen können?

Achja und zur eigentlichen Frage:

Im Dienstplan steht "RB 1,75" d. h. doch Rufbereitschaft, oder? Allerdings ist Rufbereitschaft wenn ich Zuhause bin und dann auf die Arbeit gehe wenn was ist. Eigentlich müsste dort NB für Nachtbereitschaft stehen, oder etwa nicht? Und ich verstehe es nicht.. bei meinem vorherigen Arbeitgeber wurde die Nachtbereitschaft mit vollen Stunden ausbezahlt und wenn diese gerufen wurden zusätzlich belohnt.
 
Bearbeitungsfunktion ist weg oder ist es schon so spät?

Edit: Ich meinte RB 1,5.. nicht 1,75. Dies müsste heißen, dass wir ab 23:00 Uhr nur 0,25 Stunden bezahlt bekommen. Allerdings kann man auch dafür schlafen...

Jetzt weiß ich nicht wie ich es eben beurteilen soll. Mein erster Post war recht negativ, da ich doch wütend über diese Erkenntnis war. Nehmt es mir bitte nicht übel :/

Findet ihr 0,25 Stunden Bezahlung pro Nachtbereitschaft gerechtfertigt? Also keine Ruf, sondern Nachtbereitschaft - Anwesenheitspflicht? Ich bin am Überlegen ob ich jede Minute in der ich aus dem Bett geklingelt werde aufschreibe. Habe ich nie gemacht. Aber jetzt bin ich wirklich am Überlegen..
 
hey ist leider völlig rechtens was dein AG da treibt, hatte ich auch schon in nem anderen haus.. da kannst du nicht viel dran machen. lass uns trotzdem mal ne runde zocken
 
Hallo Ovian,
auch wenn Flora meint, dies sei rechten:
Wenn der AG dir die Anwesenheit im Haus vorschreibt, ist dies kein Ruf- sondern Bereitschaftsdienst !!!
Die Anrechnung der Zeit sieht (fast) wie Rufdienst aus (Wobei der Satz eigentlich 20% beträgt )
Der geringste Satz ist dabei 50% der Zeit (bei maximaler Arbeitsbelastung von 25% im Jahresschnitt)
Allerdings nur wenn dein AG einem Tarifvertrag angehört.:deal:

LG Einer

P.S. Habe aber vor vielen Jahren schon mal von so einer Berechnung gehört. Der AG (Kirchliches Haus) hatte den Kollegen im OP damals auch nur die Bereitschafts-Prozente (bis 40% Arbeitsbelastung= 40% Berechnung )bezahlt, und nicht die ihnen zustehenden 75 % Berechnung.
 
wenn du im haus anwesend bist ist es natürlich kein ruf- sondern bereitschaftsdienst, hab ich wohl nicht genau gelesen..
de facto ist es aber zulässig so was von AG-seite zu machen.. grad im OP/Anä-Bereich keine seltenheit mehr. die ersten und letzten zwei stunden arbeitszeit und der rest dann BD "nur für notfälle" - und was ein notfall ist oder sein kann ist ja definitionssache. aus arbeitnehmerseite leider sch... aber zulässig
 
Bei uns verweigern 4 Mitarbeiter (wir sind 10) die Nachtschichten, da sie dort nicht schlafen können. Ich habe meiner Chefin (Leitung) gesagt, dass wenn die anderen keine Nacht machen, dass ich mich dann auch querstelle, weil es nicht sein kann, dass die davon kommen und wir anderen dafür mehr Nächte haben zu solchen blöden Verhältnissen.
Daraufhin habe ich ihr gesagt, dass 4 Bewohner fixiert sind und man eigentlich alle zwei Stunden (1 Uhr, 3 Uhr und 5 Uhr) überprüfen muss ob alles in Ordnung ist bei denen, und das es fahrlässig ist von 23 Uhr bis 5 Uhr zu schlafen....

Da kommt immer nur "der Chef des Hauses hat es gesagt.." irgendwie verstehe ich gar nichts.. oder gibts da Gesetze dass es keine Pflicht mehr ist regelmäßig die Fixierung zu kontrollieren?
 
Zuletzt bearbeitet:
ihr solltet euch mal dringend zusammen setzen und miteinander reden..
wenn es für dich keine zufriedenstellende lösung gibt, dann würde ich gehen, die wollen was von dir und nicht andersherum, als pflegekraft kannst du dir momentan raussuchen wo du arbeiten möchtest, also keine kompromisse sondern konsequent sein und bleiben.
 
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Sorry, OT aber...
...Ihr seht nur alle zwei Stunden nach fixierten Bewohnern?!?
Darf ich fragen in welchem Bundesland du arbeitest? Wobei ich mir eigentlich trotz der Bundesunterschiede kaum vorstellen kann das diese zweistündigen Kontrollen rechtens sind...Aber vielleicht bin ich dazu jetzt einfach auch zu naiv und optimistisch für...
 
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Du hast 4 fixierte Bewohner und hast diese nicht ununterbrochen im Blick? Mutig... extrem mutig. Eine 15-minütige Kontrolle sollte mindestens erfolgen, alle 4 Stunden sollte die Notwendigkeit der Maßnahme überprüft und auch dokumentiert werden. Wenn was passiert, hast du ein mächtiges Problem. Und das kam nun schon öfter in Deutschland vor.

Ben
 
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Danke für die Antworten :-)

Ich muss es ansprechen...

@verenalgo6: Ab 23 Uhr bis 5 Uhr gar nicht mehr!

@Ben: 4 sind fixiert. Ein Bewohner hat nur Fußgurt, eine Bewohnerin so ein Gitterbett (ca. 2 Meter hoch) - sieht aus wie ne Zelle :D, der andere im Raum fixiert (Zimmer abgesperrt), der andere auch Fußgurt.

Edit: Ich habe vor einiger Zeit nachgefragt und die meinten irgendwie (Stationsleitung) dass es nicht nötig sei, laut Gericht, regelmäßig zu kontrollieren bei den Bewohnern. Ist da was dran? Und welche Gründe könnte von der Kontrollpflicht entbinden?
 
Zuletzt bearbeitet:
Um Himmels Willen!!!
Ich kenne keinen Grund der von der ständigen Kontrollpflicht entbindet...
Und ich bin fassungslos darüber, wie bei euch fixiert wird. Ist dir und deiner Chefin klar das es vor allem in Fixierungen wie z.B. nur Fußgurt echt lebensgefährlich für den Patienten werden kann?!?
 
Mir ist es voll klar, aus dem Grund habe ich ja die Nachtbereitschaften verweigert. Allerdings bin ich jetzt verpflichtet es zu machen... Was soll ich machen? Heute habe ich wieder Nachtschicht. Die Stunden darf ich mir im Übrigen nicht aufschreiben... also sehe ich es fast nicht ein die Nacht durchzumachen, würde es aber heute zur Not machen.
 
Was du machen sollst? Dazu möchte ich mich ehrlich gesagt nicht äußern, das ist deine Entscheidung. Ich persönlich könnte allerdings vermutlich keine Minute ruhig schlafen in der von dir beschriebenen Situation...
Unterschreibt ihr eigentlich keine Protokolle die eure Anwesenheit bei fixierten Patienten nachvollziehbar machen bzw. kontrollieren?
 
Ich wurde vor zwei Wochen eingewiesen. Ne nicht so wie ich sie aus der Ausbildung/ Klinik kenne... ab 23 Uhr bis 5 Uhr wird keine Tätigkeit mehr dokumentiert. Hilfe...
 
Da ist die ****e aber mächtig am Dampfen um ehrlich zu sein.

Ich weiß noch, als ich mein Praktikum gemacht habe auf der geschützten Station und dokumentieren musste und ständig beim Patienten sein musste, der fixiert war.
Mir wurde gesagt, dass es per Gesetz vorgeschrieben ist, alles alle 15 Minuten zu dokumentieren. Kein Wenn und Aber!...

Ich würd durchdrehen an der Stelle der Patienten.. Stell dir vor da passiert was und keiner kontrolliert es ... 6 Stunden lang jemanden da liegen lassen. Selbst die 2 Stunden in denen du kontrollierst sind mehr als gewagt. Das ist gesetzeswidrig keine Frage.
Und das weiß ich, ohne meine Ausbildung angefangen zu haben.
(Das soll jetzt keine persönliche Kritik sein, aber an so einer Arbeitsstelle wäre es der letzte Ort wo ich arbeiten wollen würde. Das ist keine Pflege mehr. Das ist unmenschlich.)
 
@Floste: rein gefühlsmäßig würde ich auch sagen das eine zwei stündliche Kontrolle nicht gesetzeskonform ist, behaupten würde ich es allerdings nicht. Worauf stützt Du deine sichere Aussage?

@Ovian: Wer ordnet die Fixierungen denn an bzw. habt ihr dafür einen richterlichen Beschluss vorliegen?
 
@verenalgo6 Ich meinte, dass es gesetzeswidrig ist 6 Stunden lang einen Patienten fixiert liegen zu lassen. Bezüglich der Zeiten wie regelmäßig Vitalwerte gemessen werden sollten etc. weiß ich es nicht.
Aber 6 Stunden?!
- Nie im Leben.
 
Wie gesagt, gefühlsmäßig bin ich da voll bei dir und mir ist die rechtliche Grundlage zumindest in BaWü gut bekannt.

Allerdings muss ich auch feststellen, dass es im Netz wenig klare Formulierungen gibt was eine Fixierüberwachung in Heimen angeht...
Mir scheint dies eh alles etwas suspekt, ich frage mich von welch einer Art Heim, von welchen Krankheitsbildern u.ä. wir aktuell überhaupt sprechen...?
 
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Anordnung vom Psychologen, genehmigt vom Amtsgericht ist es.Grund: psychosomatischer Unruhe, + Strangulationsgefahr, deswegen Fussgurt. Steht hier in den Unterlagen, aber bei ihm würde ich von mir aus öfters reinschreiben und nicht von 23 bis 5 Uhr nichts machen
 
http://www.aerzteblatt.de/archiv/118941/Todesfaelle-bei-Gurtfixierungen

Dort steht unter anderem dass die Beobachtungsintervalle abhängig sind vom Gesundheitszustand und Befinden des Pat./Bew. und das die Pflegekraft vor Ort entscheidet wie die Intervalle zu sein haben.
Also sehr schwammig.Im Zweifel ist es jedoch sicher so: passiert was ist die Fachkraft sicher die erste die dann dafür gerade stehen muß...
 

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