Möglichkeiten, um aus Vertrag rauszukommen nach Fachweiterbildung?

eva2502

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Hallo!

Ich bin fast fertige Onkologiefachschwester. Ich arbeite auf einer multidiziplinären Station, inklusiver Onkologie.
Ich habe eine Vereinbarung vor der Weiterbildung unterschrieben die sagt, dass ich nach Beendigung der Weiterbildung 3 Jahre am Klinikum bleiben oder mich raus kaufen muss. Nun wird die Onkologie bald eingestellt. Jetzt möchte ich gerne nach Abschluß der Weiterbildung das Klinikum verlassen, um woanders in diesem Bereich weiter arbeiten zu können. Welche Möglichkeiten bestehen aus dem Vertrag raus zu kommen, v.a. weil es bald keine Onkologie mehr gibt, gibts eine Sonderregelung in diesem Fall? (außer Freikaufen lassen vom neuen Arbeitgeber) Gibt es Gesetzeslücken?

Lg und Danke schon mal für eure Antworten.
 
Welche Möglichkeiten bestehen aus dem Vertrag raus zu kommen, v.a. weil es bald keine Onkologie mehr gibt, gibts eine Sonderregelung in diesem Fall? (außer Freikaufen lassen vom neuen Arbeitgeber) Gibt es Gesetzeslücken?
Keine Gesetzeslücken. Dein AG hat einen rechtmäßigen Vertrag mit Dir, und Du hast auch mit Fachweiterbildung keinen Anspruch darauf, in einer bestimmten Abteilung beschäftigt zu werden.

Entweder: vom neuen AG freikaufen lassen. Ist für den attraktiv, denn selbst jemanden auszubilden wäre genauso teuer, aber er müsste zwei Jahre warten, bis derjenige fertig ist. Du bist gleich einsatzfähig.

Oder: sich selbst freikaufen. Sprich, die Kosten aus eigener Tasche bezahlen.

Oder: Bleiben, weil du die in der Weiterbildung erworbenen Fähigkeiten sicher auch auf anderen Stationen einsetzen kannst. Du brauchst keine separate onkologische Station, um onkologische Patienten zu betreuen.
 
bist du ganz sicher, weil ich weiss von einigen das diese Vertraege nicht rechtens sind. und ich weiss von einem Freund, der hat direkt nach der FWB das Haus verlassen trotz unterschrieben Vertrag...

.... aber rede doch mal mit deinem Arbeitgeber, vielleicht findet ihr eine Loesung, denn er hat nun auch keine Onko mehr und vielleicht kann mann da was aushandeln.
 
Es kommt darauf an wie der Vertrag formuliert ist, habe ich mir sagen lassen.

Meist übernimmt aber der neue AG die Kosten der FWB, zumindest im Intensivbereich.
 
Schließe mich da narde an.

Aber grundsätzlich ist so eine Vereinbarung natürlich zunächst mal als gültig anzusehen.

Das per se, solche Verträge ungültig seien, wie monaluna andeutet, ist natürlich so nicht richtig.

Es kommt auf die Formulierung und vor allem auf die Verhältnismäßigkeit an.

Ne kurze, relativ günstige FOBi, deren Inhalt sich sofort und auf der Stelle in meiner täglichen Arbeit umsetzen lässt, auch schon während der FOBi, da wird der AG arge Probleme haben größere Beträge zurückzufordern.

Wenn also Vereinbarungen getroffen werden, die über die Verhältnimäßigkeit weit hinaus schießen, dann besteht die Möglichkeit, dass die ganze Vereinbarung ungültig ist.

Rückzahlungsklausel bei Weiterbildungsvereinbarung: Mitarbeiter möglichst lange binden!

Wie kommt man aus einer Weiterbildungsvereinbarung? - ArbeitnehmerRecht 24

Wenn ich in der Gewerkschaft oder beim Berufsverband bin, kann ich das ja kostenlos prüfen lassen.

Wenn ich bisher meinte, mir Geld dafür sparen zu können, dann muss ich halt jetzt etwas auf den Tisch legen um den Vertrag anwaltlich prüfen zu lassen.

Versuch mal ne Argumentationskette aufzubauen, warum du nix oder weniger zurückzahlen solltest:
Stickwort - Länge der Ausb., Kosten, Freistellung, bereits aus der FOBi erbrachten Leistungen etc.
Neue Tätigkeit nicht mit FOBi vereinbar, Planung, beidseitige Zielsetzung, objektive Unmöglichkeit die FOBi umzusetzen, berufliche Entwicklung dadurch eingeschränkt etc.

Ich halte die Möglichkeit, dass der AG Entgegenkommen zeigt für gar nicht so schlecht, wenn du auch durchseinen lässt, dass du dich da kundig gemacht hast und ne gute Argumentation hast.
Da steigt die Wahrscheinlichkeit für den AG einer gerichtlichen Auseinandersetzung und das lohnt sich in solchen Bereichen für den AG meist überhaupt nicht.

Viel Erfolg
 

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