Mitspracherecht der Praxisanleiter in der praktischen Prüfung

Nitro112

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Hallo,

ich habe meine praktische Prüfung versiebt und bin auch durchgefallen. Nun habe ich heute um 12 Ecken erfahren, dass mich mein Praxisanleiter viel besser benotet hat als mein Lehrer. Mit diesem Lehrer stand ich schon lange auf Kriegsfuß und so wie ich das mitbekommen habe hat dieser Lehrer die Note quasi im Alleingang entschieden.

Ist das rechtens? Hat der Lehrer immer das letze Wort? Warum sind dann die Praxisanleiter überhaupt dabei?

Hat jemand schon die Prüfungsergebnisse angefochten? Bitte euch dringend um Hilfe, da nur noch 3 Wochen Frist für das Anfechten übrig bleibt.
 
1.) Von hier aus nicht zu beurteilen.
2.) Landesrecht (welches Bundesland?): Prüfungsverordnung einsehen.
3.) Prüfungsergebnisse werden pauschal (bei versiebt) angefochten (büschen googlen).
 
Warum bist du denn durchgefallen - was hast du falsch gemacht?

Ben
 
Ich mache die Ausbildung in NRW. Leider habe ich nichts gefunden. :(
 
Beantrage Prüfungseinsicht - Nimm dir dazu noch eine Vertrauensperson mit, dann kannst selbst beurteilen.

In der Regel ergibt sich aus beiden Protokollen die Note. Die endgültige Note fällt der Vorsitzende der Prüfungskommission.

Hören-Sagen und um 15 Ecken herum bringt dir nix. Deinen Note muss im Protokoll ersichtlich sein, sprich es muss entsprechend dokumentiert sein, was gut oder schlecht gelaufen ist.
 
Liebe Elfriede,
  1. schließe ich mich an
  2. APrV ist Bundesrecht und damit in der BRD einheitlich.
  3. Prüfungsergebnisse können überhaupt nicht angefochten werden, denn Noten sind nicht justiziabel. Sehr wohl aber der Verwaltungsakt bis dahin, sowie die rechtmäßige Durchführung der Prüfung nach APrV.

Ansonsten, genau so wie narde vorschlägt würde ich es auch machen.

@Nitro112:
Es könnte dabei rauskommen, dass die Prüfung für ungültig erklärt wird und wiederholt wird. Ist es dir das wert?
 
Antrag für Prüfungseinsicht ist raus. Warum sollte man jemanden mitnehmen?
 
Einen Zeugen dabei zu haben halte ich für unerlässlich.
Und sei es zur moralischen Unterstützung.
Was meinst Du wohl, was die Gegenseite alles zum Termin aufbietet?
Da dürften m.E. Geschäftsführer, Personalchef, Verwaltungsdirektor, PDL,
Justitiar und Schulleitung herumstehen (gaaaanz zufällig!).
Und alle fühlen sich an`s Bein gepinkelt.
 
Elfriede, nun mach mal nicht die Pferde verrückt. Es gehören zur Einsichtnahme ein oder ggf. auch 2 Vertreter der Prüfungsbehörde und der Prüfling, denn es ist eine Einsichtnahme in die Prüfungsunterlagen. Der Prüfling kann einen Zeugen seiner Wahl mitbringen. Erst in einem Folgetermin wird man bei Aufrechterhaltung eines Einspruches ggf. den Prüfungsvorsitzenden sowie die beteiligten Fachprüfer laden. Danach gehts dann erst ggf. auf den Klageweg vorm Verwaltungsgericht.

Geschäftsführer, Personalchef, Verwaltungsdirektor, PDL, Justitiar (des Schulträgers) haben an dieser Stelle keine Beteiligungsrechte.
 
Also mir wurde gesagt es ist der Fachprüfer und evtl. der Prüfungsvorsitzende.

Bei mir wurde die Prüfung um 7 Monate verlängert. Ich habe schriftlich eine 1 und mündlich eine 3. Deswegen versuche ich mal die Zeit irgendwie zu verkürzen. Denn das Anfechten dauert ja auch lange und wenn ich es irgendwie auf 3 Monate runterkriege dann kommt das aufs gleiche hinaus.
 
Na also.
Dann ziehe doch lieber Deinen Prüfungsantrag zurück, heuchle Einsicht,
und sitze das halbe Jahr Lehrzeitverlängerung eben aus.
Wiederholen brauchst Du nur die praktische.
Versuche trotzdem herauszukriegen, was es war.
(Erfahrungsgemäss ist der Bereich "Hygiene" oft der Fallstrick.)
 
Die Einsicht hole ich mir auf jeden Fall. Soll ja auch einen "Lerneffekt" haben.

Ob ich dann wirklich Revision einlege, entscheide ich dann. Danke für die vielen Antworten.
 
Hallo Nitro,

in der Regel ist es hilfreich die Protokolle zu lesen. Da in einer solchen Situation die Eigenwahrnehmung sehr eingeschränkt ist. Auch bei der Einsicht drehen sich in der Regel die Gedanken im Kreis und die Wahrnehmung kann sich verschieben. Deshalb jemanden mitnehmen. Wenn deine beiden Prüfer an dem Tag auch noch anwesend sind, umso besser, dann kannst nachfragen wenn du was nicht lesen kannst. Nach der Einsicht kannst du dich entscheiden ob du Widerspruch einlegst gegen das Ergebnis. Bitte bedenke, das dauert auch seine Zeit.

Ich habe schon so manche Prüfung abgenommen und bin in der Regel mit allen Prüfern auf eine relativ gleiche Punktzahl gekommen. Das machte in der Note keinen Unterschied. Einen Schüler in der Abschlussprüfung nicht bestehen zu lassen erfolgt nicht aus Lust und Laune, das muss gut begründet sein und ist auch für die Prüfer eine schwere Entscheidung.

Viele Glück

Narde
 
@Nitro112:
ich sehe hier 2 Ziele:

1. Schau dir die Prüfungsprotokolle an, damit du einen Lerneffekt hast um beim nächsten Mal die gleichen Fehler zu vermeiden. Bei uns ist da nur der Schulleiter bei der Einsichtnahme anwesend. Der Antrag muss natürlich bei der Schulaufsichtsbehörde gestellt werden. Fragen dürfen offiziell nicht beantwortet werden.

2. Klage auf Ungültigkeit der Prüfung wegen Verfahrensmängeln. Ich meine das macht nur Sinn, wenn du das zweite Mal gescheitert wärest und noch eine Chance brauchst, damit du die Ausbildung doch noch erfolgreich abschließen kannst.

Da solltest du schon jemand dabei haben der sich auskennt um überhaupt Verfahrensmängel gegen die man klagen könnte auszumachen.

aber

ich habe festgestellt, dass bis es zum Urteil kommt bis zum einem Jahr und länger dauert. Unter einem Jahr halte ich für unrealistisch. Denn nach dem Urteil muss ja auch noch die Prüfung neu beantragt werden, der Termin gesetzt werden, etc.

Der neue Termin steht ja schon bei dir, schau dir deine Fehler an, konzentriere dich auf die nächste Prüfung und hake das mit dem Klagen ab.

Sehe das als Chance deine Note deutlich zu verbessern, häng dich da rein. Denn evtl. mit einer 4 noch durchzurutschen, diese stünde dein Leben lang im Zeugnis.

Viel Glück
 
Hallo Nitro 112,

folgende Situation
Weiterbildung: Gesamtnote nicht nachvollziehbar und gefühlt falsch.

Ablauf:
  • Anfragen wurden abgebügelt und „zerredet“, Fragen nicht beantwortet
  • Prüfungsordnung wurde (übrigens, trotz Nachfrage, schon vor der Prüfung) „unter Verschluss“ gehalten
  • der Einsichttermin wurde nach 2 Monaten für ca. 4 (!) Monate später gewährt
  • Ankündigung 2 Personen der Einrichtung wären anwesend
  • eine Zeitvorgabe, die es mir und meiner Vertrauensperson unmöglich machte die Gesamtheit der Unterlagen effektiv zu sichten
  • das Recht auf Fotokopien/Ablichtung der Unterlagen wurde verwehrt
  • zum Termin erschienen zusätzlich unangekündigt 2 Personen (Prüfungsvorsitzender + Rechtsbeistand) der Einrichtung, also insgesamt 4 bis 6 Personen in einem viel zu engen (luftleeren) Raum
  • die Prüfungsunterlagen waren nicht vollständig
  • Kommentare zu „Fehlern“ fehlten teilweise komplett, oder waren nicht fachlicher Natur
  • das Bewertungsschema der mündlichen Prüfung entsprach nicht den angekündigten Kriterien
  • ständig wurde dazwischengeredet, erst als ich mir Ruhe für meine Einsicht erbat, war ein konzentriertes „Arbeiten“ möglich
  • Prüfungsordnung stimmte nicht mit dem Bewertungsschema/Notenfindung überein
  • man wollte eine verbindliche Zusage, dass mein Anwalt (den ich hatte nehmen müssen) die Unterlagen nicht mehr anfordert
  • nach Anforderung (natürlich) durch meinen Rechtsanwalt wurde ein Vergleich angeboten... die Note wurde nach oben korrigiert, dafür wurden die mangelhaften Prüfungsunterlagen nicht publik.

Es ist also nicht immer aussichtslos.

Mein Tipp: wer den harten Weg des Anfechtens wirklich gehen will, sollte im Recht und gut vorbereitet sein... Gedächtnisprotokoll der Prüfung, Zeugen und spätestens, wenn die „Sache“ Richtung Gericht zieht braucht man einen Rechtsbeistand... usw.

VG
lusche
 
Ne, klagen werde ich denke ich auch nicht. Kann man gegen die 6 Monate Revision einlegen? Also dass man quasi die Zeit bis zur Prüfung verkürzt.

Argumente dafür, dass ich keine 6 Monate brauche wären:
  • Sehr gute Noten in der Theorie
  • Begleitungen fast alle positiv bewertet
  • Zwischenprüfung 2+
  • Positives Feedback von vielen Praxisanleitern
  • Bei der Prüfungsvorbereitung recht gute Leistung
  • Erkrankung kurz vorher und während der Prüfung
  • Fester Arbeitsvertrag vorhanden
 
Hallo nitro,

kann mir nicht vorstellen, dass das irgendwas bringt. Du hast die Praxis nicht bestanden und da müssten gravierende Mängel vorhanden gewesen sein. Deine Argumentation geht weitgehend ins Leere, denn der Prüfungsvorsitzende stellt in Absprache mit den Fachprüfern und dem Schulleiter fest, wie lange die Ausbildung zu verlängern ist. Den beiden Letztgenannten sind zumindest dein Werdegang und Leistungen bis dahin bekannt.

Die werden jetzt nicht einfach umkippen und aus 6 Monaten plötzlich 3 Monate machen. Das wäre ja wie auf dem Bazar. Da müssten die Fachprüfer und die Schulleitung evtl. zugeben, dass diese mit der Bewertung einer Azubine völlig falsch gelegen wären und die Azubine sie zuerst erhellen musste - geht gar nicht. Ich gehe mal davon aus, die haben bewusst 6 Monate und nicht 3 Monate gewählt.

Zu deiner Argumentation:
  1. Theorie? - hat mit der Praxis nichts zu tun. Deshalb hast mit den guten Noten ja auch die Theorie erfolgreich abgeschlossen!
  2. Tja nu - was soll mir das sagen?
  3. Zwischenprüfung - was leitest du daraus ab?
  4. Positives Feedback - hatten wohl ziemlich daneben gelegen und deine Mängel nicht erkannt, sonst hätte es ja geklappt.
  5. Prüfungsvorbereitung - irgend ein belastbarer Beweis dafür?
  6. Wenn du während der Prüfung krank gewesen bist hättest du das VOR der Prüfung sagen müssen bzw. gar nicht antreten dürfen, du wurdest doch bestimmt vorher gefragt, damit kann ich hinterher nicht mehr kommen - Drops gelutscht.
  7. Was hat der feste Arbeitsvertrag mit der praktischen Prüfung zu tun?

Ich empfehle dir, das abzuhaken, dich auf die Aufarbeitung deiner Mängel zu konzentrieren, intensiv zu reflektieren. Auf die Praxisanleiter zu hören die deine Mängel erkennen und ansprechen und dich intensiv auf die nächste Prüfung vorzubereiten. Verwende deine Energie für die Vorbereitung auf die nächste Prüfung, lass es gut sein und mach den Kopf frei für die praktische Prüfung. 3 Monate hin oder her, das ist den Aufwand und die Energie nicht wert.
 
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Reaktionen: Elisabeth Dinse
Die Zeit bis zur 2. Prüfung wird bei uns generell auf 6 Monate gestellt. Wenn alle in der Praxis vorher der Meinung waren, dass ich ganz gut war und auch einige Lehrer, die zu Begleitungen kommen auch davon überzeugt sind, warum sollte ich die 6 Monate dann hinnehmen?

Ich meine, warum sollte es nicht belegbar sein, wie ich in der Praxis bin? Da müsste man ja nur mit meiner jetzigen Anleiterin sprechen und auch die Station wo ich mein Examen versiebt habe meinte das.

Zum Examen kam ein Lehrer der mich nur einmal in der gesamten Ausbildung sah. Ich hab verk*** weil viele Faktoren zusammenkamen und klar ist das meine Schule, aber warum sollte ich meine Selbsteinschätzung von einem Tag abhängig machen, wenn ich sonst nur positives Feedback kriege...

Gegenargumente sind erwünscht. :-)
 
Gegenargumente?

Weil DEINE PRÜFUNG schlecht war!

Was du vorher alles toll gemacht hast interessiert da nicht. Und deshalb ist es auch gut, wenn der Prüfer dich nicht kennt.

Wie ist es bei der schriftlichen? Du hast zwar nichts hin geschrieben, aber vorher immer. Das muss man doch gut benoten?
Und mündlich - nix gewusst, aber eigentlich wusstest du das immer...

Es nutzt nichts. Die Prüfung ist eine Momentaufnahme in der du belegen musst, was du die 3 Jahre gelernt hast.


verk***? --> verk***!
 
Das ich durchgefallen bin ist meine Schuld. Hab ich oben genau so gesagt.
verk*** ist verk***. Da hast du recht. Aber pauschal 6 Monate festzulegen ist mMn auch falsch.

Wenn ich etwas falsch wahrgenommen habe und meine Lehrer sagen würden, dass ich die Zeit brauche (mit Begründung), dann akzeptiere ich das. Bisher sieht es aber nicht so aus.

Aber zu sagen "Wir setzen generell 6 Monate an" finde ich unfair.
 

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