Medikamentenausgabe ohne Anordnung

Sheyla

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23.10.2007
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Gesundheits- und Krankenpflegerin
Akt. Einsatzbereich
Intensivstation
Hallöchen, ich habe eine Frage im Auftrag meiner Mutter.

Sie arbeitet seit eineinhalb Jahren als Nachtschwester in einer Einrichtung für ALkoholentzug.
In ihrer Stellenausschreibung steht klar geregelt, dass sie verschreibungspflichtige Medikamente nicht ohne Arztanweisung ausgeben darf. Es ist aber ein riesiger Streitpunkt auf Station, dass es von ihnen verlangt wird, Medikamente rauszugeben, ohne dass sie angeordnet sind. Egal ob sie verschreibungspflichtig sind oder nicht.
Meine Mutter will das so nichtmehr mitmachen und ist zur Pflegedienstleitung gegangen und hat das Thema angesprochen. Die hat nur gesagt "ich kann mir nicht vorstellen, dass das verboten ist"
Also soll meine Mutter ihr Gründe anbringen wieso sie die Ausgabe verweigert.
Meine Mutter will also dass entweder, sie keine Medikamente verteilen muss (wenn sie nicht nageordnet sind), oder dass in die Stellenbeschreibung aufgenommen wird, dass sie verschreibungspflichtige Medikamente ausgeben darf, oder dass ein Medikamentenstandart aufgestellt wird der z.B.besagt bei Kopfschmerzen Paracetamol 500 oder Ibu 400 etc.

Ich habe ihr auch schon versucht zu helfen und hab mit meiner Schulleitung gesprochen die mich auf den Ausbildungsparagraphen 3 gebracht hat "mithilfe der Therapie" etc. Nur besagt das ja eigentlich alles und nichts.

Hättet ihr noch ne Idee wie man der Pflegedienstleitung klipp und klar beibringen kann, dass es verboten ist was da gerade so passiert? Oder hat jemand noch eine Idee wie meine Mutter sich rechtlich absichern kann, falls dochmal irgendetwas passieren sollte?

Vielen Dank schonmal im Vorraus für die Antworten.

edit: Sie ist als Nachtwache alleine in der Einrichtung. Keine Kollegen da und auch kein Arzt im Dienst der mal ebend ewas anordnen könnte.
 
Zuletzt bearbeitet:
http://www.krankenschwester.de/foru...entenansetzung-pflegekraft-10.html#post176851

1. PDL soll schriftlich per Dienstanweisung festlegen, dass der MA verpflichtet ist auf Wunsch Medikamente ohne ärztl AO auszuteilen.
2. Diese DA vom Stationsarzt und vom Chefarzt gegen zeichnen lassen.

Bin gespannt, wer als erster den Fehler findet: PDL, Stationsarzt oder Chefarzt? Ich tippe nach der Vorgeschichte auf den Chefarzt.
Sollte auch dieser den Fehler nicht erkennen, bleibt einem nichts anderes als schriftlich mitzuteilen, dass man etwas wider besseren Wissens aber auf schiftliche AO (siehe oben) ausführt= Remonstrationspflicht. Sollte dann ein Pat. zu Schaden kommen dürfte deine Mutter mit einem "Du-Du" aus der Sache raus sein. Wie es für den Rest aussieht sollte ihr egal sein.

Elisabeth

PS Es gibt die Möglichkeit der pauschalen Ansetzung im Tagesdienst. dann muss niemand im ND bemüht werden. Kostet nur etwas Aufmerksamkeit bei Doc und Tagesdienst.
 
Das ganze wäre kein Thema, wenn die Ärzte ihre Bedarfsmedikamentation eintragen würden.-
Bei uns ist es so, daß wir dokumentieren und daß der Arzt hinterher abzeichnet. Dabei bewegen wir uns in einem gewissen Rahmen und die Routinefrage bei JEDEM Patienten ist bevor er etwas bekommt: " Haben Sie Allergien?" - Diese Frage geht einem sozusagen in Fleisch und Blut über. Aber wir können uns auch jederzeit ein Medikament durch den Arzt anordnen lassen und keiner der Ärzte weigert sich auch im Nacht- oder Bereitschaftsdienst eine Medikamentation anzuordnen.
Ibo400 und Paracetamol ist allerdings nicht verschreibungsflichtig. Und diese Medikamente bräuchte ich auch nicht vom Arzt anordnen lassen. Das wird selbstverständlich ohne Diskusion vom Arzt am Morgen gegengezeichnet, weil sie im Standard bei zb. Kopfschmerzen festgeschrieben stehen. So beinhaltet dieser Standard auch das Verfahren bei Abführmittelgaben.Der Standard trägt die Unterschrift des Chefarztes. Gäbe es Diskusionen würde ich für jede dieser Gaben ganz einfach den Arzt anrufen. Ist das nicht eher eine Angelegenheit, die der ärztliche Dienst zu regeln hat und nicht der Pflegedienst und das ist da gerade der falsche Ansprechpartner? liebe Grüße fearn
 
Ich wäre mehr als zurückhaltend mit eigenmächtigen Gaben. Wie heißt es so schön: ... der Krug geht solange zum Brunnen bis er bricht.

Es interessiert nicht, ob das Medikament rezeptpflichtig ist. Es ist apothekenpflichtig und darf demzufolge nur von Fachpersonal abgegeben werden. Pflege zählt nicht dazu. da sind ärzte und Apotheker gefragt.
Hier geht es um Pat. mit Z.n. Alkoholabusus. Da ist z.B. eine Anpassung der Dosis bei Paracetamol gefordert. Das ist eindeutig eine ärztl. Aufgabe.

Warum will Pflege eigentlich immer unbedingt den Kopf hinhalten für die "Faulheit" der Ärzte? Ist es eventuell auch eine Art der Selbstüberschätzung, die verführerisch winkt.

Es gibt klare und eindeutige gestzliche Regelungen. Wer sich nicht dran hält, muss mit Konsequenzen rechnen. Und ich finde es sehr verantwortungsvoll, sich dessen bewusst zu sein und entsprechend zu reagieren.

Elisabeth
 
Ich würde auch nix rausgeben! Ärzte sollen grundlegend eine Bedarfsmed. für die Pat. festlegen und wenn ein Pat. keine hat gibt es nix. Selbst mit einer schriftlichen Anweisung durch die PDL würde ich es nicht tun weil im Endeffekt hab ich die Verantwortung!

mfg Akhran
 
Hallo,

das mit der Bedarfsmedikation ist klar und bei manchem Patienten gibt es das. Der Arzt lehnt es ab, weil er meint, es ist nicht notwendig.

Und dass die Pflegedienstleistung eine Dienstanweisung schreiben soll wäre schön und gut. Aber das will sie ja nicht machen, weil sie der Meinung ist, dass es überflüssig ist. Desswegen suche ich ja etwas dass klipp und klar sagt: "Medikamente dürfen nicht von Pflegepersonal verteilt werden!" Leider steht das meines Wissens nirgendwo so direkt in einem Gesetzestext.
Nur will die PDL das irgendwo sehen.
Und die Ärzte hat meine Mutter natürlich auch schon angesprochen, aber die sind sich da untereinander selber sehr uneins. Und einen "Freifahrtsschein" wollen sie nicht unterschreiben.
Standarts zum Thema Medikamente gibts da auch keine.
 
Also bei uns in der allgemein Psychatrie, haben wir eine Dienstanweisung die lautet: "Kein Medikament, selbst Baldrian darf ausgegeben werde, wenn es nicht angeordnet ist". Sollte etwas sein, rufe ich den AVD an damit er es mir ansetzt, bzw. gebe es an den FD weiter wenn es nicht ganz akut ist. Dann kann es der Arzt ansetzen und ich habe es in der nächsten Nacht. Ich frage den Pat. immer wie er es wünscht, wenn er z.B. nicht schlafen kann. Oft äußern diese sie könnten auch 1Nacht aushalten und würden lieber mit den Stationsärzten reden als mit dem AVD der sie nicht kennt. Trotzdem bin ich froh immer zu wissen, es gibt da noch einen Arzt der im Notfall da ist.
LG Sandra
 
Aufgrund der erforderlichen medizinischen Fachkenntnis und wegen des Risikos der Verursachung gesundheitlicher Schädigung durch heilkundliche Maßnahmen ist die Ausübung der Heilkunde am Menschen unter Arztvorbehalt gestellt. Der Facharztstandard und die medizinisch-wissenschaftlichen Standards gewährleisten die anerkannte Qualität der Patientenversorgung in Deutschland. Deshalb ist eine Substitution ärztlicher Leistungen durch Leistungen nichtärztlicher Gesundheitsberufe mit gleichzeitiger Übertragung ärztlicher und juristischer Verantwortung für deren ordnungsgemäße Durchführung abzulehnen und an der einheitlichen Ausübung der Heilkunde durch approbierte Ärzte festzuhalten. Durch eine partielle Verlagerung ärztlicher Aufgaben werden auch die aktuellen Versorgungsprobleme nicht gelöst, sondern eher die Gefahr zusätzlicher Schnittstellen geschaffen.
Bundesärztekammer - 3. Delegation ja - Substitution nein

Wobei sich mir langsam die Frage stellt, wie deutlich hat deine Mutter ihr Anliegen formuliert? Gibt es hier eventuell ein Mißverständnis indem davon ausgegangen wird, dass jegliche Medikamentenabgabe als ärztl Tätigkeit angesehen wird.

Tipp: Auf eine schriftliche Erweiterung des Arbeitsvertrages bestehen. Das kann doch wohl nicht so schwer sein... oder hat die PDL sich vielleicht doch zu weit aus dem Fenster gelehnt und kommt nun nicht mehr zurück ohne das Gesicht zu verlieren?

Elisabeth
 
Nun ja bei uns ist es so das normalerweise Bedarfmedis bei Aufname mit in die Kurve geschrieben werden. Steht aber mal nichts drin und der Pat. hat Nachts/WE Kopfschmerzen dürfen wir ihm trotzdem was geben und dies in der Kurve vermerken der Doc zeichnet dann am nächsten Tag ab.
Das selbe gilt bei einem Salbenverband.
Wenn es sich um Medis handelt die außerhalb von Bauchweh/Kopfweh bewegen rufen wir dann schon den AvD an.
Wir rufen auch den AvD wenn der angeordnete Bedarf ausgereizt ist der Pat aber trotzdem noch über Schmerzen klagt.
 
Steht aber mal nichts drin und der Pat. hat Nachts/WE Kopfschmerzen dürfen wir ihm trotzdem was geben und dies in der Kurve vermerken der Doc zeichnet dann am nächsten Tag ab.
Das selbe gilt bei einem Salbenverband.

Hallo Leann,

ihr dürft trotzdem was geben? Wo steht das und was gebt ihr dann? Gibts dazu ein offizielle Anweisung?

Was ist wenn der Patient auf das Medikament reagieren sollte oder andere Komplikationen auftreten? Glaubst du dass eure Ärzte dann am nächsten Tag trotzdem abzeichnen und alles auf sich nehmen?

lg Mary
 
Hallo Leann,

ihr dürft trotzdem was geben? Wo steht das und was gebt ihr dann? Gibts dazu ein offizielle Anweisung?

Was ist wenn der Patient auf das Medikament reagieren sollte oder andere Komplikationen auftreten? Glaubst du dass eure Ärzte dann am nächsten Tag trotzdem abzeichnen und alles auf sich nehmen?

lg Mary

Steht doch in meinen Posting.......
Nö, da steht nur "was" geben.

Aber was??

Und ich möchte mich der Frage anschließen. Was passiert bei anaphylaktischen reaktionen oÄ, wird trotzdem abgehakt?

Btw möchte ich erwähnen, dass ich zwischendurch auch mal was ohne Anordnung gegeben habe, bin ja kein Heiliger - aber mich irritiert, dass das ja anscheinend offiziell so erlaubt sein soll bei euch.
 
Ich glaube kaum das ich Euch jetzt rein schreiben soll welche Medikamente wir bei Kopfschmerzen geben oder Magenschmerzen???
Denke da hat jedes KH so seine Mittel die im Schrank stehen.
Es ist so wie es ist und fertig!
Steht doch drin alles was darüber hinaus geht, wird der AvD verständigt.

Muß hier keinen Glaubenskrieg führen. Bei Euch ist es so bei uns so...:nurse:
 
Ich hatte es so verstanden, dass es ein paar Med gibt, die ihr in so einem Fall geben dürft.
Anscheinend ist das aber nicht so - und ihr könnte immer alles geben?
 
Wir haben in der Regel und nach Krankheitsbild, Schemata zur Bedarfsmed., welche vom Arzt eingetragen und abgezeichnet werden. Was natürlich das Risiko von unerwünschten Nebenwirkungen nicht merklich reduziert, aber immerhin wird es nicht "einfach so" verabreicht.
Ich checke meist nochmal die Kurve ob der Pat. Med. X schon mal erhalten hat oder frage den Pat. direkt ob er Med. Y schon einmal eingenommen hat.

Leann, dein Posting verwirrt mich auch etwas. Was geben? Darunter könnte dann MCP, Novalgin, Paracetamol, Ibuprofen und sonstiges fallen.....also ich für meinen Teil hatte schon einige Patienten mit Novalginunverträglichkeit und finde das Ganze doch etwas schwammig formuliert und leider liegt die rechtliche Unsicherheit da voll auf eurer Seite... ich würde mir diesen Ablauf nochmal gut überlegen, denn der AvD hat die Wahl: Unterschreibe ich oder unterschreibe ich nicht. Du zu diesem Zeitpunkt nicht mehr: Gebe ich oder gebe ich nicht.

Im übrigen, Bedarfsmedikationen lassen sich relativ leicht zu einer festen Anordnungsgröße etablieren, wenn man in der Nacht des öfteren geweckt wird sogar ziemlich schnell. :-)



Gruß
Dennis
 
ich halte nix von bauchweh oder kopfwehregelungen ohne schriftliche anordnung.:knockin: immer schriftliche anordnung geben lassen, geregelt auch durch bedarfsstandards, dann bist du auf der sicheren seite! bei einer telefonischen anordnung(z.b. nachts über avd) müßte das telefon auf laut gestellt werden und ein/e 2.pm mithören...als zeuge. auch davon würd ich die finger lassen.

also...nett und freundlich den arzt um eine anornung bitten..:mrgreen:, ansonsten finger weg!.......und!!!!!....dokumentieren.

ruhigen dienst noch und lg
 
Hallo,
ich hab dazu auch mal eine Frage...
Ich arbeite in einem Mutter- Kind- Kur- Haus für Behinderte Kinder! Ich soll den Kindern die Medikamente die ich von den Müttern erhalte geben, habe aber keine Arztanordnung! Unsere Ärztin kommt nur zur Eingangsuntersuchung und Abschlussuntersuchung, bei Bedarf können wir aber in die Praxis mit einem erkrankten Kind fahren! Wie sieht das hier aus? Darf ich das geben obwohl ich keine Anordnung habe oder nicht?
Danke im voraus für eure Antworten
 
Warum geben die Mütter die Medikamente den Kindern nicht selbst? Das werden sie zu Hause sicherlich auch tun. In dem Fall bist Du aus dem Schneider.

Ich schätze mal, es handelt sich um Medikamente, die von den eigenen Haus- oder Kinderärzten verordnet wurden. Wahrscheinlich würde eine Anweisung Eurer Ärztin, mit der Medikation wie gehabt fortzufahren, ausreichen, um auf der sicheren Seite zu sein. Die Medikation steht ja für gewöhnlich im Arztbrief mit drin.
 
Die Mütter geben die Medi's nicht selbst, da die Kinder bei uns in Betreuung sind und wir mit ihnen Frühstücken etc.
 

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