- Registriert
- 23.10.2007
- Beiträge
- 15
- Beruf
- Gesundheits- und Krankenpflegerin
- Akt. Einsatzbereich
- Intensivstation
Hallöchen, ich habe eine Frage im Auftrag meiner Mutter.
Sie arbeitet seit eineinhalb Jahren als Nachtschwester in einer Einrichtung für ALkoholentzug.
In ihrer Stellenausschreibung steht klar geregelt, dass sie verschreibungspflichtige Medikamente nicht ohne Arztanweisung ausgeben darf. Es ist aber ein riesiger Streitpunkt auf Station, dass es von ihnen verlangt wird, Medikamente rauszugeben, ohne dass sie angeordnet sind. Egal ob sie verschreibungspflichtig sind oder nicht.
Meine Mutter will das so nichtmehr mitmachen und ist zur Pflegedienstleitung gegangen und hat das Thema angesprochen. Die hat nur gesagt "ich kann mir nicht vorstellen, dass das verboten ist"
Also soll meine Mutter ihr Gründe anbringen wieso sie die Ausgabe verweigert.
Meine Mutter will also dass entweder, sie keine Medikamente verteilen muss (wenn sie nicht nageordnet sind), oder dass in die Stellenbeschreibung aufgenommen wird, dass sie verschreibungspflichtige Medikamente ausgeben darf, oder dass ein Medikamentenstandart aufgestellt wird der z.B.besagt bei Kopfschmerzen Paracetamol 500 oder Ibu 400 etc.
Ich habe ihr auch schon versucht zu helfen und hab mit meiner Schulleitung gesprochen die mich auf den Ausbildungsparagraphen 3 gebracht hat "mithilfe der Therapie" etc. Nur besagt das ja eigentlich alles und nichts.
Hättet ihr noch ne Idee wie man der Pflegedienstleitung klipp und klar beibringen kann, dass es verboten ist was da gerade so passiert? Oder hat jemand noch eine Idee wie meine Mutter sich rechtlich absichern kann, falls dochmal irgendetwas passieren sollte?
Vielen Dank schonmal im Vorraus für die Antworten.
edit: Sie ist als Nachtwache alleine in der Einrichtung. Keine Kollegen da und auch kein Arzt im Dienst der mal ebend ewas anordnen könnte.
Sie arbeitet seit eineinhalb Jahren als Nachtschwester in einer Einrichtung für ALkoholentzug.
In ihrer Stellenausschreibung steht klar geregelt, dass sie verschreibungspflichtige Medikamente nicht ohne Arztanweisung ausgeben darf. Es ist aber ein riesiger Streitpunkt auf Station, dass es von ihnen verlangt wird, Medikamente rauszugeben, ohne dass sie angeordnet sind. Egal ob sie verschreibungspflichtig sind oder nicht.
Meine Mutter will das so nichtmehr mitmachen und ist zur Pflegedienstleitung gegangen und hat das Thema angesprochen. Die hat nur gesagt "ich kann mir nicht vorstellen, dass das verboten ist"
Also soll meine Mutter ihr Gründe anbringen wieso sie die Ausgabe verweigert.
Meine Mutter will also dass entweder, sie keine Medikamente verteilen muss (wenn sie nicht nageordnet sind), oder dass in die Stellenbeschreibung aufgenommen wird, dass sie verschreibungspflichtige Medikamente ausgeben darf, oder dass ein Medikamentenstandart aufgestellt wird der z.B.besagt bei Kopfschmerzen Paracetamol 500 oder Ibu 400 etc.
Ich habe ihr auch schon versucht zu helfen und hab mit meiner Schulleitung gesprochen die mich auf den Ausbildungsparagraphen 3 gebracht hat "mithilfe der Therapie" etc. Nur besagt das ja eigentlich alles und nichts.
Hättet ihr noch ne Idee wie man der Pflegedienstleitung klipp und klar beibringen kann, dass es verboten ist was da gerade so passiert? Oder hat jemand noch eine Idee wie meine Mutter sich rechtlich absichern kann, falls dochmal irgendetwas passieren sollte?
Vielen Dank schonmal im Vorraus für die Antworten.
edit: Sie ist als Nachtwache alleine in der Einrichtung. Keine Kollegen da und auch kein Arzt im Dienst der mal ebend ewas anordnen könnte.
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