Letzter Arbeitstag der Ausbildung?

madeleine88

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20.08.2009
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hallo zusammen,

ich habe ein riesen problem :(... ich habe am montag (24.08.) meine mündliche (und damit letzte) prüfung zur altenpflegerin. da ich mich in den letzten monaten überhaupt nicht mehr wohl gefühlt habe in meinem ausbildungsbetrieb, habe ich mich anderweitig beworben und auch bereits eine verbindliche zusage und einen arbeitsvertrag ab dem 01.09. bekommen :)... soweit sogut...

da ich für den neuen job auch einen neuen wohnort habe (ca 500km entfernt), steht nat auch ein umzug an. ich war bisher immer der meinung, das ausbildungsverhältnis endet am tage der bestandenen prüfung. mein ausbildungsbetrieb besteht jetzt allerdings darauf, dass ich (wie im ausbildungsvertrag vereinbart) bis zum 31.08. dort arbeiten soll... dies würde aber beseuten, dass ich den umzug nicht hinbekomme... schließlich kann ich nicht am montag in der spätschicht in dem betrieb arbeiten und am dienstag 500km entfernt zur frühschicht antreten :(....

kann mich bitte jemand aufklären...

vielen lieben dank
madeleine
 
Da hast du die Antwort doch schon.....

erst mal vielen dank für die schnelle antwort!!!


aber in allen anderen berufen endet die ausbildung mit der prüfung, unabhängig vom datum im ausbildungsvertrag! habe schon bei sämtlichen bekannten und verwandten nachgefragt, bei denen war dies immer so...
 
Du arbeitest aber nun mal in keinem anderen Beruf.

Übrigens kann ich mir das nicht recht vorstellen. Wenn das Ausbildungsverhältnis vorzeitig endet, das neue Arbeitsverhältnis aber noch nicht angefangen hat, müsste sich jeder Ex-Azubi für eine kurze Zeit um seine Sozialversicherungen bemühen - und davon hab wiederum ich noch nie gehört.

Wir hatten einen Tag nach dem Mündlichen noch Unterricht (zugegeben, viel gelernt haben wir da nicht mehr), und dann bis zum Ende des Monats die noch nicht verbratenen Urlaubstage. Aber das war der Weg meiner Schule.
 
Was steht auf deinem Ausbildungsvertrag? Den musst du erfüllen?

Elisabeth
 
Auch im Altenpflegegesetz steht wie im Krankenpflegegesetz dieser Satz:

§ 4
(1) Die Ausbildung dauert unabhängig vom Zeitpunkt der staatlichen Prüfung drei Jahre.
und auch dieses:
§ 28
Für die Ausbildung zu den in diesem Gesetz geregelten Berufen findet das
Berufsbildungsgesetz keine Anwendung.
Das Berufsbildungsgesetz sieht nämlich für die danach geregelten Berufe den letzten Prüfungstag als letzten Ausbildungstag.

Ergo:
Bleibt dir nur über, resturlaub / unbezahlter Urlaub / Überstundenausgleich oder sonstige Individualvereinbarung mit deinem jetzigen Arbeitgeber.
 
Auch im Altenpflegegesetz steht wie im Krankenpflegegesetz dieser Satz:

und auch dieses: Das Berufsbildungsgesetz sieht nämlich für die danach geregelten Berufe den letzten Prüfungstag als letzten Ausbildungstag.

Ergo:
Bleibt dir nur über, resturlaub / unbezahlter Urlaub / Überstundenausgleich oder sonstige Individualvereinbarung mit deinem jetzigen Arbeitgeber.


vielen dank für die konkrete aussage! jetzt weiß ich, wie ich drann bin und kann dementsprechend nach einer regelung suchen :)...

nochmals vielen dank!!!
 

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