In der Patientenverfügung steht, sollte er, der Pat., einmal nicht mehr in der Lage sein allein Nahrung zu sich zu nehmen, dann ist schluß, aber durch eine Magensonde könnt er gut und gerne noch ein erträgliches Leben fürhren. Er müßte halt aber ein Leben lang künstlich ernährt werden.
Achja, der Pat. ist 69 Jahre alt.
Trotz der Patientenverfügung steht jetzt im Raum ihm trotzdem eine PEG zu "verpassen".
Die Angehörigen wollen das man der Verfügung folgt.
Hallo graógramán,
klingt nach einer juristischen Spitzfindigkeit, aber der Patient wäre wohl auch mit PEG-Sonde in der Lage, selbstständig Nahrung zu sich zu nehmen. Solange er seine Arme benutzen kann, kann er die Sonde befüllen. Der Text, so du ihn wörtlich wiedergegeben hast, gibt genau das her.
Wenn der Patient bei vollem Bewusstsein ist, wovon ich ausgehe, wenn du von einem erträglichem Leben sprichst, dann ist der Zug für die Verfügung sowieso abgefahren. Soweit ich mich erinnere, gilt diese
nur, wenn der Patient nicht mehr in der Lage ist, seinen Willen zu äussern (alles Andere würde auch keinen Sinn machen).
Wenn dem Patienten keine PEG gelegt würde, würde er verhungern, richtig? Tatbestand der fahrlässigen, aber wohl eher vorsätzlichen Tötung in besonders schwerem Fall erfüllt (oder unterlassene Hilfeleistung, Beihilfe zum Suizid, kommt wohl auf den Richter an).
Sieh es doch einmal so: Wenn der Patient nun eine PEG-Sonder bekommen sollte und sich selbst damit nicht ernährt, würde ein Jurist auf Suizidalität schliessen und ihn schleunigst in einer entsprechenden psychiatrischen Klinik einweisen.
Klingt absurd, ist aber geltendes Recht. Nur, weil man für Selbstmord nicht bestraft wird, darf man sich noch lange nicht umbringen.
Bitte berichte, wie es mit dem mann weitergeht.
Liebe Grüße,
septic