Lebenserhaltung wider Willen

graógramán

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18.04.2006
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109
Ort
Freiburg
Beruf
Gesundheits- und Krankenpfleger
Akt. Einsatzbereich
Kardiologische Intensivstation
Hallo,

hat das Pflegepersonal mit arbeitsrechtlichen Konsequenzen zu rechnen, wenn es das Vormundschaftsgericht einschaltet, weil ein patient trotz vorliegender Patientenverfügung (keine lebensverlängernden Maßnahmen usw.) weiter therapiert wird?
Macht sich das Pflegepersonal, welches auf ärztliche anweisung die Therapie fortführt, strafbar??

graógramán
 
Zur Information an das Vormundschaftsgericht: das würde ich über die PDL laufen lassen. Falls ihr sowas im Haus habt: Ethik- Rat/ -Komission einschalten!

Zur rechtlichen Seite:ich glaube, bin mir aber bei weitem nicht sicher, dass man, wenn es hart auf hart kommt, das beteiligte Pflegepersonal belangen könnte. Ich gehe aber davon aus, dass, wenn ihr die PDL informiert, das Gespräch mit Ärzten, Angehörigen usw. gesucht habt, und trotzdem aufgefordert werdet, weiterhin diesen Menschen "das Leben unnötig zu verlängern", nicht belangt werdet.

Das ist eine sehr schwierige und grundsätzliche Diskussion, die hohe ethische Anforderungen stellt.

Was sagt das Team dazu? Die PDL? Warum wird das Leben verlängert? Ist die Patientenverfügung, rechtlich gesehen, noch aktuell?
Das sind ebenfalls Fragen, die bedacht werden müssen. Zuviel und zu schwierig, um sie hier per Ferndiagnose zu beantworten.
Viel Kraft wünscht
Philipp
 
Wo kein Kläger, da kein Kadi.

Hat der Pat. Angehörige, die euch belangen könnten wegen Beihilfe zur Lebensverlängerung (was für eine Aussage *kopfschüttel*)? Wenn ja, dann sind diese angehalten Klage beim Vormundschaftsgericht einzureichen wegen Mißachtung des "Sterbetestaments".

Ansonsten wäre ich sehr vorsichtig. Was genau besagt die Patientenverfügung? Ist die derzeitige Therapie explizit ausgeschlossen worden (z.B. keine maschinelle Beatmung)?

Meines Wissens gibt es in D bis dato kein Gesetz, dass zwingend vorschreibt, das die Patientenverfügung eingehalten werden muss. Die Verfügung soll lediglich dazu dienen, dem Arzt ev. die Entscheidung zu erleichtern.

Arbeitsrechtliche Probleme: Ich glaube mich wage erinnern zu können, dass die Anzeige des eigenen Betriebes ein Kündigungsgrund ist.

Elisabeth
 
Hi Philipp,

zum ersten, die Patientenverfügung ist recht aktuell, halbes Jahr in dem dreh irgendwas.

Zur Situation, Pat. hatte Autounfall, sitzt nun im Rollstuhl, kann sich kaum noch allein bewegen.
Hat aber nichts desto trotz gut Chancen, auf eine kleine Besserung und noch ein paar Jahre Leben vor sich.
Das Problem ist er kann nicht mehr schlucken und müßte künstlich ernährt werden.

Und hier ist das Problem.

In der Patientenverfügung steht, sollte er, der Pat., einmal nicht mehr in der Lage sein allein Nahrung zu sich zu nehmen, dann ist schluß, aber durch eine Magensonde könnt er gut und gerne noch ein erträgliches Leben fürhren. Er müßte halt aber ein Leben lang künstlich ernährt werden.
Achja, der Pat. ist 69 Jahre alt.
Trotz der Patientenverfügung steht jetzt im Raum ihm trotzdem eine PEG zu "verpassen".

Die Angehörigen wollen das man der Verfügung folgt.

Das Team und unser Stationsarzt sind auch der Meinung wir sollten ihm eine PEG geben, die PDL ist dagegen.

was nun also, weil der Patient war vor dem Unfall noch voll fit, und nach Angaben des Arztes und OA, CA hat er wie gesagt die chance drauf, dass er mit der zeit wenigstens im Rollstuhl mobil sein wird.
Und sein AZ, von organischer sicht gesehen ist dem alter entsprechend sehr gut.
Künstliche ernährug wird ihn halt bis zum Tod begleiten, aber deshalb kann doch ein Leben trotzdem noch lebenswert sein, oder??

graógramán
 
Du beschreibst sehr gut das Dilemma der Patientenverfügungen. Die wenigsten wissen, was sie da eigentlich ausfüllen. Und so entstehen Situationen, die der Betroffene eventuell gar nicht so gemeint hat.

Weiteres Problem sehe ich darin, dass diese Verfügungen in "gesunden Tagen" geschrieben wird. Wer kann sich schon vorstellen, dass man behindert auch noch leben kann und vor allem will. Bei vielen Verfügungen kommt mir oft der Gedanke: ich will den Angehörigen nicht zur Last fallen. Ich kann mich auch an Pat. erinnern die dies direkt auch so verbalisierten.

Was weiß die Normalbevölkerung eigentlich über das menschliche Sein. Die meisten kennen doch nur den dynamischen jungen aktiven Menschen und den alten, dahin siechenden schmerzgequälten Menschen... aus der Presse und anderen Medien. Selten sind eigene Erfahrungen prägend. Kein Wunder in einer Zeit, wo man alte und pflegebedürftige Menschen in entsprechende Institutionen gibt/ geben muss. Die jetzige Gesellschaft verlernt systhematisch den Umgang mit alten und pflegebedürftigen Menschen.

Elisabeth
 
Ja, die Menschheit verarmt leider immer mehr.

Wenn ich so meinen Altersgleichen zuhöre, dann kommt es schon manchmal vor, dass jemand sagt "Oh, ich will niemals alt werden"

Ich denke dann nur, daß man doch alt werden kann und dennoch fit ist/bleibt.
Alt ist doch nicht gleich gebrechlich und Altersheim.

Aus solchen Gründen, wie oben dieser Fall zeigt. werde ich glaub ich nie eine Patientenverfügung aufsetzen, es sei denn ich liege im Sterben und leide und es gibt absolut keinen weg mehr aus dem Leiden und mein Ende naht.

Aber darüber will ich jetzt nicht nachdenken.

Wie würdest du darüber entscheiden über diesen Pat?? @Elisabeth

grao
 
In der Patientenverfügung steht, sollte er, der Pat., einmal nicht mehr in der Lage sein allein Nahrung zu sich zu nehmen, dann ist schluß, aber durch eine Magensonde könnt er gut und gerne noch ein erträgliches Leben fürhren. Er müßte halt aber ein Leben lang künstlich ernährt werden.
Achja, der Pat. ist 69 Jahre alt.
Trotz der Patientenverfügung steht jetzt im Raum ihm trotzdem eine PEG zu "verpassen".
Die Angehörigen wollen das man der Verfügung folgt.

Hallo graógramán,
klingt nach einer juristischen Spitzfindigkeit, aber der Patient wäre wohl auch mit PEG-Sonde in der Lage, selbstständig Nahrung zu sich zu nehmen. Solange er seine Arme benutzen kann, kann er die Sonde befüllen. Der Text, so du ihn wörtlich wiedergegeben hast, gibt genau das her.
Wenn der Patient bei vollem Bewusstsein ist, wovon ich ausgehe, wenn du von einem erträglichem Leben sprichst, dann ist der Zug für die Verfügung sowieso abgefahren. Soweit ich mich erinnere, gilt diese nur, wenn der Patient nicht mehr in der Lage ist, seinen Willen zu äussern (alles Andere würde auch keinen Sinn machen).

Wenn dem Patienten keine PEG gelegt würde, würde er verhungern, richtig? Tatbestand der fahrlässigen, aber wohl eher vorsätzlichen Tötung in besonders schwerem Fall erfüllt (oder unterlassene Hilfeleistung, Beihilfe zum Suizid, kommt wohl auf den Richter an).

Sieh es doch einmal so: Wenn der Patient nun eine PEG-Sonder bekommen sollte und sich selbst damit nicht ernährt, würde ein Jurist auf Suizidalität schliessen und ihn schleunigst in einer entsprechenden psychiatrischen Klinik einweisen.
Klingt absurd, ist aber geltendes Recht. Nur, weil man für Selbstmord nicht bestraft wird, darf man sich noch lange nicht umbringen.

Bitte berichte, wie es mit dem mann weitergeht.

Liebe Grüße,
septic
 

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