Lebensaltersstufen im BAT sind unzulässige Altersdiskriminierung

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Ein wichtiges Urteil für Alle, die noch im Geltungsbereich des Bundesangestelltentarifvertrages (BAT) arbeiten:

Das LAG Berlin-Brandenburg hat in aktuellen Urteil entschieden, daß die bisherigen Vergütungsgruppen des BAT, die sich nach Lebensaltersstufen orientierten, unzulässig sind, da ein Verstoß wegen des Verbots der Altersdiskriminierung (gemäß AGG) vorliegt. Dem Kläger wurde eine Grundvergütung nach der höchsten Stufe seiner Entgelttabelle zugesprochen.

Alle, die arbeitsvertraglich/tarifvertraglich noch zum BAT (nicht TVÖD!) gehören, sollten auf Basis dieses Urteils einen entsprechenden Antrag bei ihrem Arbeitgeber stellen.
Das Urteil ist zwar noch nicht rechtskräftig, die Revision beim BAG wurde zugelassen, aber man geht in Fachkreisen davon aus, daß sich der BAG dieser Rechtssprechung anschließen wird.
Wichtig ist zu wissen, daß Ansprüche gemäß der Ausschlussfrist im BAT nur für 6 Monate rückwärtig gemacht werden können.

Wer Hilfestellung beim Antrag braucht, sollte sich an seine Gewerkschaft wenden, die sicherlich behilflich ist.

Quelle:

LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 11.09.2008 - 20 Sa 2244/07
 

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